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Verfasst am: 21.11.08, 19:58 Titel: Wie kann ich die Scheidung durchsetzen ?
Hallo miteinander,
wie kann man eine Scheidung in folgendem Falle durchsetzen, wie ist die Rechtslage ?
Eine Frau lebt mit Ihrem Mann zusammen und es gibt jeden Abend nur Streit und die Kinder müssen oft alles mitbekommen. Der Streit geht nicht nur über ein paar Minuten sondern gleich über ein paar Stunden.
Es kommt auch noch hinzu das die Frau bald ins Krankenhaus muss um operiert zu werden, aber wahrscheinlich nach 3 Tagen wieder nach Hause darf.
Der Mann hat sich in der Ehe schon viel geleistet, u.a. Fremdgehen, Anrufe bei kostenpflichtigen Rufnummern (X-Line), die Frau geschlagen und gewürgt wenn sie gehen wollte/verlassen.
Der Frau geht es dadurch nicht wesentlich gut, da die Krankheit unter Stress und Aufregung immer mehr zunimmt.
Unter dem Ansichtspunkt, dass der Ehegatte die Wohnung nicht freiwillig räumen will, obwohl der Mietvertrag auf die Ehefrau abegeschlossen wurde und er einer Scheidung auf keinen Fall zustimmen würde.
Gibt es da eine Möglichkeit eine schnelle Scheidung herbeizuführen, denn für die Ehefrau ist dies eine unzumutbare Ehe.
Desweiteren kommt noch hinzu, dass die Partner 3 Kinder haben (1,4,8 Jahre) die diese Streitereien und den zustand Ihrer Mutter mitbekommen und auch darunter leiden.
Hoffe hier kann jemand helfen und die Rechtslage in diesem Fall erläutern.
Welche Schritte wird der Anwalt einleiten und wie lange würde diese Prozedur für denjenigen dauern ?
Gibt es hier die Möglichkeit auf eine sofortige Scheidung ?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 23.11.08, 10:07 Titel:
Eine Ehe darf nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben und nicht wieder zusammen leben wollen. Bevor man sich scheiden lassen kann, muss also zuerst das Trennungsjahr abgewartet werden.
Vor Ablauf des Trennungsjahres kann man sich nur scheiden lassen, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Eine unzumutbare Härte liegt nur in besonderen Ausnahmefällen vor, z.B. bei Misshandlungen, bei Alkoholmissbrauch oder bei sexuellen Erniedrigungen durch den anderen Partner oder wenn ein Kind aus einem Seitensprung "untergeschoben" wurde.
Liegen die Voraussetzungen für eine Scheidung der Ehe vor, muss einer der Ehepartner zu einem Rechtsanwalt gehen und durch den Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen lassen. Es reicht erst einmal, wenn nur einer der Ehepartner von einem Rechtsanwalt vertreten wird.
Vor einer Scheidung müssen sich die Ehepartner über gewisse Scheidungsfolgen einigen. Erforderlichenfalls wird der Rechtsanwalt eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen und sich mit dem anderen Ehepartner in Verbindung setzen. Wenn man sich bis zum Scheidungstermin nicht über die Scheidungsfolgen geeinigt hat, wird man nicht geschieden. Entweder man einigt sich oder reicht wegen der Scheidungsfolgen eine Klage ein und lässt das Gericht entscheiden.
Vor Ausspruch der Scheidung durch das Gericht müssen die Voraussetzungen des Versorgungsausgleichs geklärt werden.
Danach wird das Gericht einen Scheidungstermin festlegen. Zum Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Sie werden vom Richter gefragt, seit wann sie getrennt leben und ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Leben die Ehepartner seit einem Jahr getrennt und widerspricht keiner der Ehepartner der Scheidung, spricht der Richter die Scheidung der Ehe aus. Leben die Ehepartner bereits mehr als drei Jahre lang getrennt, kann der Richter die Scheidung der Ehe auch aussprechen, wenn ein Ehepartner der Scheidung widerspricht.
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