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Ich beginne jetzt bald meinen Zivildienst, und gehe nebenbei auf 400€ Basis arbeiten. Ich liebe meinen Nebenjob, da dort einfach alles stimmt, die Leute, das Geld, das Arbeitsklima und und und. Mittlerweile bin ich seit fast 2 Jahren dort.
Kurz: Ich will diesen Job auf keinen Fall aufgeben!
Jetzt das Problem:
Die Zivistelle, wo ich Zivi machen werde ist ein Krankenhaus. Ich habe mit jemandem geredet der dort auch Zivi gemacht hat, und er meint er musste seinen Nebenjob aufgeben weil dies nicht genehmigt hätten.
Er sagte dann noch "Hätte ich das mal nicht angemeldet..."
Das hat mich auf die Idee gebracht:
Laut Zivildienstgesetz muss man einen Nebenjob ja anmelden... Die Gefahr ist eben zu groß, das diese Genehmigung abgelehnt wird.
Dann steh ich da mit meinen paar Euros Sold im Monat.
Deshalb brauche ich folgenden Rat:
Kann ich einfach bei der Zivistelle nichts von dem Job erwähnen, und einfach nebenbei weiter arbeiten gehen? (Nach dem Motto: Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß)
Da dürften die doch nicht hinterkommen oder?
Wie ist hier die Rechtslage?
Wichtig anzumerken ist noch, das sich die Arbeitszeiten nicht in die Quere kämen.
Wenn ich von dem Job da nichts erwähne sollte es doch auch so klappen...
Also ich hatte in meiner zivizeit auch einen Nebenjob 400 euro basis und soviel Geld habe ich nie wieder verdient. Deine Freizeit im Zividienst soll zur regenerierung deiner Arbeitskraft genuzt werden. So nun ist es so das du diesen job angibst. Die Genehmigung kann nur versagt werden, wenn durch die Nebentätigkeit die Dienstfähigkeit des ZDL beeinträchtigt wird, oder sie in konkurenz zur Zdst steht.
Aber was schreibe ich? Schau doch einfach mal hier dort ist noch ein Musterschreiben und alles was du wisen musst zu deinem Zivi-Dienst.
Link
Jemand anders mit dem ich da geredet habe, durfte keinen Nebenjob mehr machen, weil er meinte die genehmigen grundsätzlich keinen Nebenjob, weil wir Zivis da Schichtdienst haben. Auch manchmal am Wochenende.
Deshalb möchte ich wissen:
Wenn ich es nicht melde, kann es dann rauskommen?
Ich kann mir bei meinem Nebenjob die Zeit mehr oder weniger frei einteilen, weshalb es nicht schlimm ist mit dem Schichtdienst.
Ich möchte einfach nur wissen ob die irgendwie dahinterkommen können, wenn ich während der Zivizeit einen nicht angemeldeten Job habe.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.11.08, 00:17 Titel:
Zivi89 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich es nicht melde, kann es dann rauskommen?
Nein, das ist praktisch ausgeschlossen.
Außer vielleicht, die beiden Chefs kennen sich und reden miteinander. Oder der Zivi redet in seiner Zivi-Stelle darüber und irgendjemand relevantes bekommt das mit. Oder jemand relevantes sieht ihn bei seinem Nebenjob. Oder es gibt irgendwelche steuer- / renten- / krankenversicherungsrechtlichen Implikationen. Oder der Zivi bricht sich beim Nebenjob ein Bein oder 'nen Arm oder den Hals (wobei letzteres ja dazu führen würde, daß das Problem mit den zwei Jobs eher nebensächlich wäre).
Aber wie gesagt: das alles ist ja praktisch ausgeschlossen.
Mein Zugführer sagte gern "Der Teufel ist ein Eichhörnchen, hüpfend von Ast zu Ast". Darüber sollten Sie vielleicht mal nachdenken. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sozialversicherungsnummer ist bekannt, und liegt dem Nebenjob-Arbeitgeber auch vor.
Wurde dem Zivildienst-Arbeitgeber auch schon mitgeteilt.
Dürften ja quasi keine Fragen aufkommen...
Zitat:
Wenn Sie hier wirklich vortragen, dass Ihr Nebenjob der absolut freien Zeiteinteilung unterliegt, dann dürfte es doch wohl auch nicht so schwer sein, dies zu begründen oder ggf. durch begründende Unterlagen zu belegen.
Das Problem ist ja, das der Zivi-Arbeitgeber grundsätzlich keine Nebenjobs genehmigt, und dies mit der Schichtarbeit begründet.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 24.11.08, 12:04 Titel:
Vielleicht würde es ja helfen bei einer anderen Zivistelle unterzukommen, aber ich denke, dass dafür die Zeit jetzt wahrscheinlich etwas knapp sein wird oder? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.11.08, 12:06 Titel:
Zivi89 hat folgendes geschrieben::
Das Problem ist ja, das der Zivi-Arbeitgeber grundsätzlich keine Nebenjobs genehmigt, und dies mit der Schichtarbeit begründet.
Das ist für eine Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung m.E. nicht ausreichend. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Die Genehmigung des Nebenjobs ist Ermessenssache des Chefs. Klar muss er sich an Vorgaben halten, aber in erster Linie hat der Zivi seine Arbeit und Zeit der Zivildienststelle zur Verfügung zu stellen.
Mit Sicherheit rührt das kategorische Versagen der Nebenjobs auf schlechten Erfahrungen. Viele junge Leute feiern doch schnell einmal krank, weil sie ihrem lukrativeren Nebenjob nachgehen wollen.
Selbst wenn der Chef es versagen sollte, so sitzt er am längeren Hebel, da es nun mal keinen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung des Nebenjobs gibt. _________________ Wenn man Licht am Ende des Tunnels sieht, kann es auch die Frontlampe des entgegenkommenden Zuges sein.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 25.11.08, 09:18 Titel:
Ron-da-Don hat folgendes geschrieben::
Die Genehmigung des Nebenjobs ist Ermessenssache des Chefs.
Woraus soll sich ein Ermessen der Dienststelle ergeben?
"Ermessensverwaltungsakte sind gegeben, wenn das Gesetz ausdrücklich von 'pflichtgemäßem Ermessen' spricht oder von einer Entscheidung 'nach Ermessen'....
§ 33 ZDG bindet die Verwaltung (hier die Dienststelle) also mit der Formulierung "....darf nur versagt werden,...."
Ron-da-Don hat folgendes geschrieben::
Selbst wenn der Chef es versagen sollte, so sitzt er am längeren Hebel, da es nun mal keinen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung des Nebenjobs gibt.
Doch, siehe § 33 ZDG, wonach die Nebentätigkeitsgenehmigung nur versagt werden darf, "wenn die Nebentätigkeit die Dienstleistung gefährdet oder den dienstlichen Erfordernissen zuwiderläuft."
Ron-da-Don hat folgendes geschrieben::
Viele junge Leute feiern doch schnell einmal krank,....
Dafür brauchen sie eine ärztliche Bescheinigung. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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