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Verfasst am: 23.11.08, 15:53 Titel: Anwalt zieht gegen ex-Madanten vor Gericht
Anwalt A hat vor einiger Zeit für Mandant B garbeitet - außergerichtlich. C möchte nun B verklagen und Anwalt A dafür engagieren. Kann/ darf A diesen Fall annehmen?
Zuletzt bearbeitet von Harser am 23.11.08, 17:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
er darf nur nicht in der selben Angelegenheit widerstreitende Interessen vertreten.
Wenn A das Mandat annimmt, muss sich halt B nen anderen Anwalt suchen.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Nicht offiziell. Das fällt ja alles unter die Schweigepflicht.
Das der Anwalt aber treudoof in den richtigen Wunden bohrt oder das Prozessrisiko besser einschätzen kann, weil er weiß, in welchen Bereichen der B vielleicht Beweisschwierigkeiten hat, wird man nicht verhindern können....
Die meisten Anwälte meiden daher solche Konstellationen, um das "G´schmaeckle" zu vermeiden. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.11.08, 18:24 Titel:
Harser hat folgendes geschrieben::
Anwalt A hat vor einiger Zeit für Mandant B garbeitet - außergerichtlich. C möchte nun B verklagen und Anwalt A dafür engagieren.
Moment, ich habe da erst noch eine Frage: möchte C den B in der Sache verklagen, in der Anwalt A den B vorher außergerichtlich vertreten hat? Dann hätten wir ein Vertretungsverbot, weil es sich um denselben Lebenssachverhalt handelt. Wenn es eine völlig andere Sache ist, hat Milo natürlich Recht.
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