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Anwalt zieht gegen ex-Madanten vor Gericht

 
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Harser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 15:53    Titel: Anwalt zieht gegen ex-Madanten vor Gericht Antworten mit Zitat

Anwalt A hat vor einiger Zeit für Mandant B garbeitet - außergerichtlich. C möchte nun B verklagen und Anwalt A dafür engagieren. Kann/ darf A diesen Fall annehmen?

Zuletzt bearbeitet von Harser am 23.11.08, 17:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.

er darf nur nicht in der selben Angelegenheit widerstreitende Interessen vertreten.

Wenn A das Mandat annimmt, muss sich halt B nen anderen Anwalt suchen....
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Harser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Ja.

er darf nur nicht in der selben Angelegenheit widerstreitende Interessen vertreten.

Wenn A das Mandat annimmt, muss sich halt B nen anderen Anwalt suchen....


A dürfte also auch einen Vorteil aus den ihm aus der vorherigen Tätigkeit für B bekannten Fakten ziehen?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht offiziell. Das fällt ja alles unter die Schweigepflicht.

Das der Anwalt aber treudoof in den richtigen Wunden bohrt oder das Prozessrisiko besser einschätzen kann, weil er weiß, in welchen Bereichen der B vielleicht Beweisschwierigkeiten hat, wird man nicht verhindern können....

Die meisten Anwälte meiden daher solche Konstellationen, um das "G´schmaeckle" zu vermeiden.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Harser hat folgendes geschrieben::
Anwalt A hat vor einiger Zeit für Mandant B garbeitet - außergerichtlich. C möchte nun B verklagen und Anwalt A dafür engagieren.

Moment, ich habe da erst noch eine Frage: möchte C den B in der Sache verklagen, in der Anwalt A den B vorher außergerichtlich vertreten hat? Dann hätten wir ein Vertretungsverbot, weil es sich um denselben Lebenssachverhalt handelt. Wenn es eine völlig andere Sache ist, hat Milo natürlich Recht.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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