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Nachweis der Dienstunfähigekeit - Anforderung an das Attest

 
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nong
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Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 16:29    Titel: Nachweis der Dienstunfähigekeit - Anforderung an das Attest Antworten mit Zitat

Man gehe von nachstehendem fiktiven Sachverhalt aus:
Gesetzt der Fall jemand wäre schon lange diensunfähig geschrieben, wäre amtsärztlich unterucht und für DU befunden worden. Der Dienstherr will jedoch partout den Beamten nicht in den Ruhestand vesetzen obwohl dieser der Versetzung in den Ruhestand nicht abgeneigt ist. Zur Zeit weist der Beamte seine DU allmonatlich mittels Attest nach. Könnte es der Nachweispflicht genügen, wenn der behandelnde Arzt eine Bescheinigung ausstellt aus der hervorgeht dass dieser ihn zumindest für die nächsten z.B. 8 Monate für dienstunfähig hält, sodass die Vorlage der bisher allmonatliche ausgestelten Atteste entfällt oder gibt es irgendeine Regelung die besagt dass Mindestabstände einzuhalten sind. Natürlich ist dem Beamten klar, dass er sich auch weiterhin einer Behandlung zu unterziehen hat damit auch keineswegs angenommen werden kann er würde nichts tun seine Dienstfähigkeit wiederherzustellen.
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

1. Das Gutachten des Amtsarztes ist eine empfehlung für den Dienstherrn. gleichwohl kommt es sehr selten, dass der Dienstherr der Empfehlung nicht folgt.
2. Wenn der Dienstherr den BEamen nicht in den Ruhestand schickt (trotz anderslautender Empfehlung des Amtsarztes) so muss er weiterhin ein ärztliches Attest vorlegen. Dabei kann durchaus ein längerer Zeitraum attesteirt werden, 8 Monate halte ich aber für ziemlich lan. Bei Privatpatienten ist es aber sehr häufig, dass der Beamte vom Arzt "bis auf Weiteres" krank geschrieben wird. Dieses wird auch sehr häufig akzeptiert.
3. Wenn der Beamte gerne in den Ruhestand möchte, sollte er einen Antrag stellen.
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nong
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lawyer, ein Attest das "bis auf weiteres" lautet müsste doch quasi dann bis zur gegenteiligen Feststellung gelten und wäre von daher unbefristet oder?? Kann der Dienstherr dieses Attest auch nicht akzeptieren und eines mit Befristung verlangen?

Zu 3. ist nur festzustellen dass ein Antrag zwar sinnvoll und naheliegend ist aber der Dienstherr will echt nicht und er Dienstherr muss jemanden nur in den Ruhestand versetzen wenn er(!) die Überzeugung(!) hat dass der Beamte dauerhaft DU ist. Und das ist halt die Krux; da er nicht will wird er diese Überzeugung nie gewinnen und wenn das ganze sich über Jahre ziehen sollte. Die Beschreitung des Gerichtswegs ist letztlich wenig zielführend da das Ergebnis monetär nachteilig wäre und allenfalls widerum festgestellt würde dass der Dienstherr die Überzeugung haben müsste. Solange er die Hoffnung hat sei es berechtigt oder nicht muss er halt mal gar nichts!
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, so ganz "rechtlos" wäre dieser fiktive Beamte nicht.

In NRW - und in den anderen Beamtengesetzen wird es ähnliche Regelungen geben - hat der Dienstvorgesetze nach Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand zu erklären, ob er den Beamten nach pflichtgemäßen Ermessen für dauernd Dienstunfähig hält, wenn der Beamte beantragt, ihn in den Ruhestand zu versetzen.

Entscheidet der Dienstvorgesetzte nicht innerhalb angemessener Fristen, kann der Beamte Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben ggfs eine einstweilige Anordnung erwirken.

Für diese Schritte empfiehlt es sich, einen im Beamtenrecht versierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Hans
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mondbein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.05.2006
Beiträge: 129
Wohnort: Rheinland-Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach kann der TE doch froh sein, dass der Dienstherr ihn gerade nicht in den Ruhestand schickt, denn solange erhält er noch seine Bezüge - oder sehe ich das falsch?
Meiner Erfahrung nach zieht der Dienstherr das in klaren Fällen nämlich lieber ganz schnell durch...
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nong
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Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Monetär betrachtet könnte sich der Beamte wirklich nicht beklagen, da er in der Tat seine Bezüge in vollem Umfang erhält. Allerdings drückt die unklare Situation, die sagen wir mal nicht verwaltungskonorme Vorgehensweise des Dienstherrn (welches letztlich auch zu Dienstzeiten wenn auch aus anderen Ursachen zur DU geführt hat) die letztlich nur die Fortsetzung des zu Dienstzeiten Erlebten darstellt, die ständige Einforderung des ärztlichen Attests beim Arzt, die Tatsache dass man keinerlei Planungen vornehmen kann insbesondee was Reisen mit der Familie betrifft erheblich auf die ohnehin lädierte Psyche. Das ist auch mit Geld nicht aufzuwiegen. Hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten kann ich Hans nur eingeschränkt recht geben, denn der Dienstherr entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen; und da er bei einer Versetzung in den Ruhestand die Überzeugung haben muss dass dauerhafte DU besteht bleibt letztlich nur hinnehmbar dass das Ermessen gerichtlich kaum nachprüfbar ist. Da ein Antrag abgelehnt wird (bereits schonmal erfolgt!!) bleibt nur der Gang zum Gericht und kein Richter dieser Welt würde ohne aktuelles Gutachten entscheiden. Wenn der Dinestherr einen Beamten ohne dessen Antrag in den Ruhestand schickt sehen die rechtlichen Möglichkeiten des Beamten meiner Einschätzung nach anders aus. Ein Rechtsanspruch auf Penionierung besteht m.E. jedenfalls nicht.
Von daher möchte ich nochmals die Aufmerksamkeit auf das Attest lenken; Kann ein Attest das "bis auf Weiteres" DU bescheinigt weiterhelfen? Könnte der Dienstherr dieses ablehnen und eine Befristung einfordern oder müsste er dieses akzeptieren und im falle seiner Zweifel eine amtsärztliche Untersuchung anordenen?
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nong
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Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal; kann mir wirklich niemand mehr einen hilfreichen Hinweis zu meiner Attestfrage geben?? Ich gebe mal die Hoffnung nicht auf dass in jemandem in dieser ruhigeren Zeit noch etwas einfällt. Nur zu. Ich bedanke mich echt herzlich.
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nong,

nochmal zu der Frage, ob der Beamten nicht seine Zurruhesetzung wegen DU vor dem Verwaltungsgericht erstreiten kann.

Sicher hat der Dienstvorgesetzte zunächst einmal nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden. Grundlage wäre das amtsärztliche Gutachten. Wenn doch der Amtsarzt zu dem Ergebnis kommt, das Du vorliegt, muss der Dienstvorgesetzte schon gute Argumente vorbringen, die Zweifel an der dauernden DU begründen.

Wenn dem Beamten so viel daran liegt, das Verfahren zum Abschluss zu bringen, kann er über seinen Hausarzt ein ergänzendes Gutachten in Auftrag geben und damit seine Klage begründen, sofern der Dienstvorgesetzte seinen Antrag ablehnt bzw. nicht in angemessener Zeit entscheidet. Angemessen dürften die 6 Monate sein, die auch zur Vermutung der dauernden Dienstunfähigkeit bei längerer Erkrankung Grundlage sind.

Das für unsere Beamtenstreitigkeiten zuständige Verwaltungsgericht hat übrigens in mehreren Verhandlungen erklärt, die Richter verfügten über so viel Erfahrungen, dass sie sich aufgrund von ärztlichen Gutachten ein eigenes Bild machen können. ob ein Beamten dauernd DU ist oder nicht und dass sie diese Entscheidungen auch in Urteile reinschreiben würden.

Zur Frage, wie lange ein ärztliches Attest gilt - in jeder Verwaltung wird es Richtlinien o.ä. über das Verhalten im Krankheitsfall geben. Vielleicht auch in deiner Verwaltung. Da könnte etwas über die Fristen stehen, die für Atteste gelten.

Falls nicht, lass deinen Arzt doch einfach "bis auf weiteres " Schreiben. Falls deine Vorgesetzten das nicht gefällt, werden sie es dir schon mitteilen.

Weiter viel Glück im Kampf mit den Cheffes.

Hans
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