Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 20.11.08, 21:04 Titel: Gewährleistung vs. Garantie - Garantienutzung ein Fehler?
Hallo allerseits,
es geht mal wieder um das Thema Garantie / Gewährleistung. (ja den Sticky Thread habe ich gelesen )
Genaugenommen stellt sich die Frage, ob es ein Fehler war, die Garantie in Anspruch zu nehmen und nicht die Gewährleistung.
---------------- Der Fall
TFT Monitor funktioniert nicht mehr am DVI Anschluß sondern nur noch via Sub-D. Zum Zeitpunkt der Erstmeldung beim Service war das Gerät knapp unter 6 Monate alt.
---------------- Der Ablauf
Hersteller Hotline wie im Internet beschrieben kontaktiert. Monitor wird abgeholt und getauscht. Wenige Tage später kommt der Paketdienst und liefert den Austauschmonitor.
Entgegengenommen, umgepackt und den defekten im Gegenzug weggegeben.
Kaum ist der Paketmann aus der Tür die Folie entfernt und *arghhh* jede Menge Kratzer und Fingerabdrücke. Also Tür wieder auf, Paketmann geschnappt und auf dem Lieferschein die mehr als deutlichen Spuren auf dem Lieferschein quittieren lassen.
(an dieser Stelle sei eingefügt das trotz empfindlicher Betrachtung das Gerät bestenfalls als B-Ware zu verkaufen wäre und auch nur mit massiven Einbußen. Ein defekte Ursprungsmonitor jedoch keinerlei Spuren auf dem Bildbereich auswies und varausgesetzt es gelängen aus allen Plastikwinkeln den Staub zu entfernen wo ein Staublappen halt normal nicht hinkommt man diesen mit neuem Verpackungsmaterial verpacken könnte und ein Käufer sicherlicht nicht erkennen würde das es ein mehrere Monate benutztes Gerät ist)
Nagut, also den Service angerufen und reklamiert. Schnelle Einigung: Sobald der nun eingesandte Monitor repariert ist könnte man den betrachten und würde mir den auch dann wieder zurücksenden. Innerhalb von nur einer Woche kam das Ursprungsgerät dann auch zurück und siehe da ... wieder Fingerabdrücke auf dem TFT rund um den Bildrand die sich sicherlich beseitigen lassen aber ansonsten Tip Top so wie eingesandt - zumindest auf den ersten Blick. Juhu.
Kaum ist der Paketmann weg wird das Gerät angeschlossen und *argghhh* massiver Panelbruch. Streifen die fast 1/4 des Bildes ausmachen sind tot. Man sieht jetzt, dass der Defekt von einer klitzekleinen Stelle ausgeht die bei sehr genauer Betrachtung auch im Displayplastik weiss verfärbt ist. Da muss irgendwas gegengeditscht sein. Der Versandkarton war aber i.O. (vorher angesehen) insofern als das er keine massiven Dellen aufwies sondern nur sehr abgenutzt war weil der ständig hin und her geht. Den Fehler hier dem Paketdienst anzulasten wäre sicherlich falsch.
Wieder reklamiert, einige Tage hin und her mit Fotos und ausführlicher Beschreibung. Wieder gibt es ein Austauschgerät. Diesmal dauert es jedoch fast drei Wochen. Zwischendurch eine Nachfrage: Warten auf neue Monitore von Hersteller xy zum Austausch. Ok, klasse, wartet der Kunde ja gerne wenn er einen neuen bekommt..
Heute ... der "neue" Monitor kommt an. Umpf, der ist nicht neu. "Nur" zwei Kratzen diesmal und wieder jede Menge Fingerabdrücke. Also wieder bestätigen lassen beim Empfang und nun ... zu spät um anzurufen. Und ganz nebenbei liefert der Monitor über DVI wieder kein Bild (getestet mit 3 Rechnern, unterschiedlichen Grafikkarten und Kabeln) womit wieder der gleiche Fehler besteht wie beim Ursprungsmonitor, mit dem Unterschied das sich der Zustand durch die Kratzer noch verschlechtert hat.
-------------------- Die Rechtslage?
Das war jetzt der dritte Versuch. Im Falle der Gewährleistung wäre es nun einfach und man würde sagen Geld zurück und neuen Monitor im Laden gekauft. Doch durch den Kontakt des Herstellers dürfte dies eher unter dessen Garantieleistung fallen und damit dürfte auch die Regelung "drei Nachbesserungsversuche" entfallen oder?
Wie ist die Rechtslage? Ist man bei Inanspruchnahme der Garantie (wie angenommen) als Kunde der angeschmierte und der Monitor könnte unendlich oft getauscht werden wenn der Service es so will?
In den Garantiebedingungen reserviert sich der Hersteller natürlich die Option den Monitor zu tauschen oder zu reparieren.
"wird das Gerät durch ein funktionsfähiges Ersatzgerät mit gleichen oder nach Wahl von xyz mit besseren Spezifikationen ausgetauscht"
Reserviert sich der Hersteller mit "Ersatzgerät" die Möglichkeit eine Verschlechterung (Kratzer im Bildbereich) gegenüber dem Ursprungszustand herbeizuführen? Welche Einschränkungen müsste der Kunde hinnehmen?
Verfasst am: 21.11.08, 11:29 Titel: Re: Gewährleistung vs. Garantie - Garantienutzung ein Fehler
ela2008 hat folgendes geschrieben::
Ist man bei Inanspruchnahme der Garantie (wie angenommen) als Kunde der angeschmierte und der Monitor könnte unendlich oft getauscht werden wenn der Service es so will?
Nicht unendlich oft, aber auch nicht so streng wie bei der Gewährleistung; Insbesondere wenn zusätzlich noch ein Leihgerät zu Verfügung gestellt wird. Das Recht den Kauf zu Wandeln (Rücktritt vom Kaufvertrag) , hat der Kunde bei der Herstellergarantie sowiso nicht.
ela2008 hat folgendes geschrieben::
Reserviert sich der Hersteller mit "Ersatzgerät" die Möglichkeit eine Verschlechterung (Kratzer im Bildbereich) gegenüber dem Ursprungszustand herbeizuführen? Welche Einschränkungen müsste der Kunde hinnehmen?
Es muss zwar kein neues Gerät sein, aber es muss schon gleichwertig dem getauschten Gerät sein. Das es bei einem gebrauchten Gerät natürlich nie ein identisches Gegenstück gibt, dürfte klar sein. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.11.08, 11:51 Titel: Re: Gewährleistung vs. Garantie - Garantienutzung ein Fehler
ela2008 hat folgendes geschrieben::
Doch durch den Kontakt des Herstellers dürfte dies eher unter dessen Garantieleistung fallen und damit dürfte auch die Regelung "drei Nachbesserungsversuche" entfallen oder?
Korrekt. Nachbesserungen eines Dritten müssen den Gewährleistungsgeber (Verkäufer) nicht interessieren.
ela2008 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage? Ist man bei Inanspruchnahme der Garantie (wie angenommen) als Kunde der angeschmierte und der Monitor könnte unendlich oft getauscht werden wenn der Service es so will?
Jedenfalls muß sich der Garantiegeber nur an den Garantiebedingungen messen lassen. Einen gesetzlichen Anspruch auf "maximal X Reparaturversuche" hat der K nicht.
Ggfs. könnte man im Einzelfall prüfen, ab wann dem K nicht mehr zumutbar ist, auf die Erfüllung eines ihm gegenüber eingegangenen Garantieversprechens zu warten (weil die versprochene Reparatur zum drölften mal nicht korrekt durchgeführt wurde).
Unbeschadet dessen hätte der K möglicherweise immer noch Gewährleistungsansprüche gegen den VK, wenn die Beweislastumkehr noch greift.
Daß zwischenzeitlich ein Dritter die Ware repariert hat, vernichtet den Anspruch nicht, wenn es sich um einen anderen Mangel handelt oder derselbe Mangel noch genau so vorhanden ist. . Lediglich unmittelbare Selbstvornahme ist dem K verwehrt (also einen Schaden erst von Dritten reparieren zu lassen und dann hinterher vom VK die finanzielle Kompensation zu fordern). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Schauen wir mal wie es weitergeht. Auf die Reaktion der Reparaturfirma bin ich mal gespannt. Irgendwann wird das ewige tauschen auch für die mal teuer ...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.