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Import eines ungeschnittenen Computerspiels

 
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Anette Viertelstunde
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 22:46    Titel: Import eines ungeschnittenen Computerspiels Antworten mit Zitat

Als Neuling eines vorweg: Suche benutzt und keine Ahnung, ob das Subforum paßt. Winken

Meine Frage zur Rechtslage: Darf ein in Deutschland in geschnittener Version (ab 18) erhältliches Computerspiel in der ungeschnittenen Version (aus England) importiert werden? Die ungeschnittene Version ist für Zartbesaitete wohl zu blutig und zudem wurden Hakenkreuze entfernt/ersetzt; letzteres wird wohl der Knackpunkt sein.

Ich bin durch meine Recherche im Internet aber nicht schlau geworden, ob Computerspiele da ähnlich wie so manche Filme einen Sonderstatus genießen, wenns um die Verwendung verfassungswidriger Symbole geht.

In diesem Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=35c128165c4d9b6d237d8a68878c3644&Sort=3&nr=39349&pos=1&anz=2
heißt es zudem (in einem anderen Zshg):
Zitat:
Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbe-stand der Vorschrift nicht erfasst.

Nun richtet sich der Inhalt des Spiels recht eindeutig GEGEN den Nationalsozialismus - ist das hilfreich oder wird man einmal mehr zum Opfer nicht nachzuvollziehender Rechtslagen?

Vielen Dank im Voraus für eure Mühen,
Anette Viertelstunde
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Celestro
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich das beurteilen kann, stellt sich die Frage, ob das Spiel lediglich indiziert ist, oder eine Beschlagname vorliegt.

Indizierte Spiele darf man sich aus dem Ausland schicken lassen. Im Sinne der Vorschriften des Jugendschutzes in Deutschland nur unter speziellen Voraussetzungen, aber dafür ist der Händler ja verantwortlich.

Handelt es sich jedoch um einen Titel der Liste B und ist eine Beschlagnahme angeordnet, dann kann man auch als "Käufer" Schwierigkeiten bekommen. Verfassungsfeindliche Symbole deuten darauf hin, dass es sich hierbei um einen Titel handeln könnte, der der Beschlagnahme unterliegt.

Bin allerdings nur eine Privatperson ... ob das also alles so "rechtens" ist, kann ich nicht sagen ...
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