Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.11.08, 09:17 Titel: Bank zögert Kreditantrag auf Monate hinaus
Nachdem der Bankkunde einen Ratenkredit zur Umschuldung seines Dispositionskredites und zur Zahlung von Rechnungen (Behandlungskosten, Stadtwerke, Kfz-Reparaturen, etc.) beim gleichen bankinstitut beantragt hatte, bei dem er auch den Dispo-Kredit hat, wurde ihm dieser nach SCHUFA-Prüfung und weiteren Bearbeitungsschritten zugesagt und er musste mehrere Unterschriften leisten.
Allerdings wurde der Kredit auch nach fast zwei Monaten immer noch nicht überwiesen und der zuständige Sachbearbeiter der Kreditabteilung ist stets "im Gespräch" und ruft trotz Zusage seiner Sekretärin nicht zurück.
Gibt es einen gesetzlichen Zeitraum, in dem ein zugesicherter Kredit verfügbar sein sollte? Wie sieht es mit Mahngebühren, Zwangsvollstreckungen, etc. aus, die durch die verzögerte Kreditbearbeitung entstehen?
der Kredit bedarf der Schriftform. Mündlich kommt kein gültiger Kreditvertrag zu Stande.
Dennoch bestehen sogenannte vorvertragliche Pflichten der (künftigen) Vertragspartner. Im konkreten Fall gehört dazu die Bearbeitung der Kreditanfrage in angemessener Zeit (und 2 Monate sind definitiv zuviel). Verstößt ein Vertragspartner gegen diese vorvertraglichen Pflichten, so kann der andere einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dies kann hier z.B. die Zinsdifferenz zwischen Dispo und Ratenkredit, Mahngebühren o.ä. sein. Der Jurist spricht hier von "Culpa in contrahendo".
Bei Krediten kann es aber auch sein, dass die Verzögerung nicht der Schludirigkeit der Bank sondern der zweifelhaften Bonität des Kunden geschuldet ist. Bevor ich also mit der Bank streite, sollte ich sicher sein, dass ich den gewünschten Kredit bei einer anderen Bank bekomme.
Nach einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter - endlich! - heißt es plötzlich: "Wenn Sie das Haus, das Sie als Sicherheit angeben über uns verkaufen, statt über Ihren derzeitigen Makler, bekommen Sie den Kredit sofort. Ansonsten müssen Sie warten, bis wir den notariell abgesegneten Kaufvertrag sehen."
Für mich klingt das nach Erpressung/Unlauterer Wettbewerb.
Denn von diesen Kondition war bisher keine Rede! Habe ich Recht damit, wenn man es als Erpressung deutet?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.11.08, 17:08 Titel:
OneManArmy hat folgendes geschrieben::
Nach einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter - endlich! - heißt es plötzlich: "Wenn Sie das Haus, das Sie als Sicherheit angeben über uns verkaufen, statt über Ihren derzeitigen Makler, bekommen Sie den Kredit sofort. Ansonsten müssen Sie warten, bis wir den notariell abgesegneten Kaufvertrag sehen."
Wieso will die Bank eine Sicherheit, die zum Zeitpunkt der Kreditgewährung verkauft (über einen Makler) bereits verkauft ist? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
a) wenn im Finanzierungsplan die Verkaufserlöse des Hauses vorgesehen sind und es keinen notariellen Kaufvertrag gibt, hat der Kunde (und damit die Bank) ein massives Risiko, dass nicht der erwartete Kaufpreis erlöst wird. Dieses Risiko kann die Bank zumindest reduzieren, wenn ein hauseigener Makler den Verkaufsauftrag hat. Dann ist sie zumindest sicher, dass das Haus aktiv angeboten wird.
b) die Bank ist frei darin, Wünsche zu äußern, was sie vertraglich vereinbaren will. Der Kunde ist frei darin, dies anzunehmen oder zu einer anderen Bank zu gehen. Nennt sich Vertragsfreiheit.
c) Ich kann mich aber dennoch des Verdachtes nicht erwehren, dass die Bank hier vor allem die Maklerprovision im Auge hat.
Erpressung kann es nicht sein. Es fehlt an der Nötigung (die fehlende Bereitschaft einen Vertrag einzugehen ist keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel") und am Vermögensschaden.
Unlauterer Wettbewerb liegt auch nicht vor. Abgesehen davon, dass dies sich auf das Verhalten der Wettberwerber untereinander bezieht, liegt keiner der entsprechenden Tatbestände vor.
Gemeint ist bei der Frage ggf. etwas anderes: Sind derartige Koppelgeschäfte sittenwidrig? Wenn man sich den entsprechenden Wikipedia-Artikel in der heutigen Fassung durchliest, müsste man zu dem Ergebnis kommen, dass sei auf jeden Fall der Fall:
Dummerweise ist der Wikipedia-Artikel schlicht Quatsch. Ich werde ihn die Tage einmal überarbeiten. Korrekt ist, dass derartige Koppelgeschäfte weit verbreitet und typischerweise zulässig sind. Sittenwidrig werden sie nur dann wenn weitere Aspekte hinzukommen (z.B. das Ausnutzen einer Notlage, das Ausnutzen der Unerfahrenheit des Kunden o.ä.). Ein weiterer Aspekt wäre, dass es eine Benachteiligung des Kunden gäbe, die in keinem sinnvollen Verhältnis zu dem Nutzen der Bank stünde. Hier hat die Bank einen konkreten Nutzen, dem Kunden ist es typischerweise egal, welcher Makler den Auftrag bekommt. Im konkreten Fall sehe ich wenig Anhaltspunkte für eine Sittenwidrigkeit.
Bankgeschäfte haben viel mit Vertrauen zu tun. Wenn ich kein Vertrauen in die Bank habe, sollte ich meine Bankgeschäfte mit einem anderen Institut betreiben.
Der Kreditantrag wurde Mitte der Woche an einen anderen Sachbearbeiter abgegeben. Grund: Der bisherige Sachbearbeiter hatte ein paar Positionen übersehehn, weshalb der Kredit nicht bewilligt wird, so lange das Haus nicht verkauft ist. Dies hätte er aber schon zu Beginn sehen müssen. Da das Haus nun noch nicht verkauft wird (potenzieller Käufer hatte nicht die nötigen Finanzmittel), kommt der Kreditvertrag nicht zustande.
Zwei Monate Wartezeit für einen Kredit, der nicht bewilligt wird. Das ist eine unmögliche Geschichte, die innerhalb der Bank ebenfalls auf Unverständnis stößt.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.