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Verfasst am: 24.11.08, 07:51 Titel: Unterhaltsanspruch an "Noch-Ehepartner"??
Bitte Frage nach der Rechtslage:
V ist mit M verheiratet, es gibt minderjährige Kinder. V und M arbeiten, V ist dabei selbständig (was in heutiger Zeit nicht immer Kontinuität beim Einkommen bedeutet) und führen defacto seit Jahren keine Ehe mehr, sondern nur noch eine Wirtschaftsgemeinschaft.
V hat zwischenzeitlich mit einer anderen Frau F eine Beziehung und ein Kind. F hat sich nach der Geburt des Kindes jedoch sofort und unerwartet von V wieder getrennt.
F fordert nun Unterhalt - den V auch bezahlen würde - wenn er wirtschaftlich kann.
Frage: Im Falle von wirtschaftl. Schwierigkeiten von V kann F ja auch über das Jugendamt Unterhalt geltend machen. Die Wege hierzu sind bekannt.
Kann sich F oder das JA bzgl. finanz. Ansprüche auch an die "noch Ehefrau" von V halten? Z.B. an deren Gehalt?
nein, F kann lediglich Ansprüche gegen den nichtehelichen Vater auf Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind sowie Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB geltend machen.
BTW bekommt F vom JA keinen 'Unterhalt', sondern allenfalls Unterhaltsvorschuss betreffend das Kind, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, und von anderen Stellen, z.B. SGBII-Behörden, Leistungen, sofern Bedarf hierfür besteht.
Auch bei Leistungen nach dem SGB II gehen zwar die Unterhaltsansprüche auf den Leistungsträger über, kann sich die Behörde aber auch in diesem Fall allenfalls an den eigentlichen Unterhaltsverpflichteten - den V - halten, ebenso wie das JA i.S. UVG-Leistungen. _________________ Gruß
Peter H.
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