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Unterhaltsanspruch an "Noch-Ehepartner"??

 
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ruth11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 07:51    Titel: Unterhaltsanspruch an "Noch-Ehepartner"?? Antworten mit Zitat

Bitte Frage nach der Rechtslage:


V ist mit M verheiratet, es gibt minderjährige Kinder. V und M arbeiten, V ist dabei selbständig (was in heutiger Zeit nicht immer Kontinuität beim Einkommen bedeutet) und führen defacto seit Jahren keine Ehe mehr, sondern nur noch eine Wirtschaftsgemeinschaft.

V hat zwischenzeitlich mit einer anderen Frau F eine Beziehung und ein Kind. F hat sich nach der Geburt des Kindes jedoch sofort und unerwartet von V wieder getrennt.
F fordert nun Unterhalt - den V auch bezahlen würde - wenn er wirtschaftlich kann.

Frage: Im Falle von wirtschaftl. Schwierigkeiten von V kann F ja auch über das Jugendamt Unterhalt geltend machen. Die Wege hierzu sind bekannt.
Kann sich F oder das JA bzgl. finanz. Ansprüche auch an die "noch Ehefrau" von V halten? Z.B. an deren Gehalt?

Wenn nein - wo findet man Begründung.

Danke für Eure Meinungen
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, F kann lediglich Ansprüche gegen den nichtehelichen Vater auf Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind sowie Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB geltend machen.

BTW bekommt F vom JA keinen 'Unterhalt', sondern allenfalls Unterhaltsvorschuss betreffend das Kind, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, und von anderen Stellen, z.B. SGBII-Behörden, Leistungen, sofern Bedarf hierfür besteht.

Auch bei Leistungen nach dem SGB II gehen zwar die Unterhaltsansprüche auf den Leistungsträger über, kann sich die Behörde aber auch in diesem Fall allenfalls an den eigentlichen Unterhaltsverpflichteten - den V - halten, ebenso wie das JA i.S. UVG-Leistungen.
_________________
Gruß
Peter H.
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ruth11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 11:45    Titel: danke Antworten mit Zitat

danke, das war genau die Info, die ich brauchte.

Grüsse

Ruth
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