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Gefälschte Ware Internetauktion, Außerdem Defekt

 
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mÖre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 14:03    Titel: Gefälschte Ware Internetauktion, Außerdem Defekt Antworten mit Zitat

Hallo
Folgendes Problem steht im Raum

Ein Händler in einem Internet Auktionshaus- welches sollte hoffendlich bewusst sein Winken - angemeldet als gew. Verkäufer in Großbritannien. Artikelstandort ist nicht mehr nachvollziehbar, da der Kauf vor einem halbem Jahr war.

Der gehandelte Artikel soll man ein Kopfhörer sein, dessen Hersteller als oft gefälscht bekannt ist. Aus diesem Grund hatte der Käufer nachgefragt ob es sich um Originalware Handelt- der Verkäufer antwortete schriftlich per Mail, dass es sich um Originalware Handelt (Schriftverkehr wurde gespeichert).

Nun ist der Kopfhörer weitestgehend defekt und kaum noch zu gebrauchen, Außerdem sind Teile abgefallen, die eigendlich bombenfest sitzen. Ein vergleich mit einem Original verhärteten den VERDACHT- es handelt sich nicht um Originalware. Inzwischen zeigen die Verkäuferbewertungen einen Trend zu Fälschungen.

Der Verkäufer wurde inzwischen angeschrieben und eine Rechtfertigung verlangt- die Anttwort steht noch aus.
Der Kaufpreis soll mal 36,95€+5,95€ Versand betragen.

Wie stünde die Rechtslage in diesem Fall? Was dürfte der Käufer erwarten?

Angenommen der Verkäufer bieten die Rücksendung an- darf Käufer die Versandkosten zurückberlangen (Versand zum Käufer im Zuge des Kaufes und die Rücksendung)?

dankesehr mÖre
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thorsten1896
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

also ich als Privatmann sehe es als Betrug!

Im zweifelsfall würde ich (wenn sich der V in Deutschland befindet) zur Polizei gehen.

Wobei ich leider nicht weiss ob sie beweisen müssen, dass das Gerät gefälscht ist, oder der V beweisen muss, dass es ein original ist.


PS. seien sie froh, dass es sich "nur" um 40 euro handelt.


aber vielleicht sollten sie dieses internet uktionshaus drauf aufmerksam machen, oder der V direkt anschreiben?

viele GRüsse
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
Wobei ich leider nicht weiss ob sie beweisen müssen, dass das Gerät gefälscht ist, oder der V beweisen muss, dass es ein original ist.


Wenn der K einen Sach- oder Rechtsmangel behauptet, muß er den schon beweisen.

Wie sollte der VK auch die Originalität einer Ware beweisen, die sich im Besitz des K befindet?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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