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ist die Kündigung eines Vertrages, dessen Mindestlaufzeit noch bis
zum 18. 1. 2009. läuft als fristgerecht anzusehen, wenn sie in schriftlicher Form am 17. 11. 2008. per Post geschickt wurde und am
18. 11. 2008. nachweislich (Rückschein) beim Unternehmen eingegangen ist? Oder war das zu spät?
Laut AGBs des Unternehmens kann der Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
Wurde die Frist im oben beschriebenen Fall eingehalten?
Das Unternehmen hat geschrieben, dass sie die Kündigung annehmen, aber erst zum 18. 1. 2010. Also ein Jahr später.
Kennst sich vielleicht denn hier jemand auf dem Gebiet aus?
Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank im Voraus!
Muss eine Frist von zwei Monaten eingehalten werden, sollte demnach 2 Monate vor dem 18.1.2009 gekündigt werden. Dies wäre dann der 18.11.2008. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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