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"Bewährung für einen Reuelosen"
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::

Dass ein Rechtsstaat indes auch die Interessen des Täters angemessen zu würdigen hat, ist sicher auch unstreitig.
Ja genau - und das ist überhaupt das Wichtigste in unserem Land. Böse

Das finde ich nicht. Aber sehr wichtig ist ein staatliches Bemühen um einen angemessenen Interessenausgleich auch im Strafrecht natürlich schon.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
cmd.dea hat folgendes geschrieben::

Nein, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ist eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.


Dann müsste ein lebenslang verurteilter Straftäter auch lebenslang einsitzen.

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Der Unterschied ist einfach der, dass deren Vollstreckung nach einiger Zeit zur Bewährung ausgesetzt wird.


Demnach ist es keine lebenslange Freiheitsstrafe!


Demnach wäre eine von Beginn an zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe also keine Freiheitsstrafe...

Ich sehe das eigentlich genauso, wie cmd.dea...
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Ivanhoe
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BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::

Demnach wäre eine von Beginn an zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe also keine Freiheitsstrafe...


Eine, zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe, ist keine Freiheitsstrafe solange der Verurteilte nicht in Haft sitzt. Nur bei Verstoß gegen die Bewährungsauflagen, wird aus der Bewährungsstrafe eine Freiheitsstrafe.

Ein lebenslange Freiheitsstrafe sieht aber keine Entlassung vor.
Jedenfalls nicht im Wortsinne.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Jedenfalls nicht im Wortsinne.


Darüber lässt sich streiten. Im Gesetzessinne ist sie es in jedem Fall.

Letztlich steht es aber dem regelmäßig vom Volk gewählten Bundestag jederzeit frei, die §§ 57,57a StGB abzuschaffen.

Etwas schwieriger wird es da mit Art. 1 GG, der dennoch ein wie auch immer geartetes entgültiges Wegsperren untersagt (so jedenfalls das BVerfG).

Gruß
Dea
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Ivanhoe
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BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wobei ja das BVG die Lebenslange Strafe für Verfassungkonform hält. BVerfG 45, 187; 54, 100


Ich habe jetzt leider keine Möglichkeit, die entsprechenden Urteile zu suchen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Ich habe jetzt leider keine Möglichkeit, die entsprechenden Urteile zu suchen.


Hm. Also BVerfGE 45, 187 ff. habe ich schon oben verlinkt; hier noch einmal(--> www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html (einfach draufklicken).
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wobei ja das BVG die Lebenslange Strafe für Verfassungkonform hält. BVerfG 45, 187; 54, 100


Ich habe jetzt leider keine Möglichkeit, die entsprechenden Urteile zu suchen.


Ja, aber das Gericht hat die lebenslange Strafe gerade nur unter der Voraussetzung anerkannt, als es Normen wie die §§ 57, 57 StGB gibt. So im Leitsatz von BVerfGE 45, 187:

"Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln."

Womit das Gericht begriffsdefinitorisch auch zugleich klargestellt hat, dass eine lebenslange Strafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, in jedem Fall eine lebenslange Freiheitsstrafe ist.

Gruß
Dea
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet aber auch, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe eben durchaus machbar wäre. Da dies aber noch niemals vollzogen wurde, verursacht der Begriff "lebenslange Freiheitsstrafe" eben viel Unverständnis beim "normalen" Bürger.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Glaube ich ja, aber es gibt angesichts des Gesagten nunmal keine Alternative oder wie sollte man ein Gesetz formulieren, um eine mögliche Bewährung zugleich verständlich zu machen (und dabei dem Bestimmtheitsgebot zu genügen).

Wie gesagt, muss die Bevölkerung auch nicht alles ganz genau verstehen, da das bei 99% der Gesetze eh nicht der Fall ist. Wer es genau wissen will, kann sich informieren und es verstehen.

Gruß
Dea
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

bei klar wurde doch die besondere schwere der schuld festgestellt. darum wurde er auch nicht nach 15 jahren entlassen. Das gericht hat nach 25 jahren den vollzug zur Bewährung ausgesetzt. Ausserdem hat das Gericht abgewogen, ob von Klar weitere Straftaten zu erwarten sind.

Ich finde die vorzeitige Entlassung ok, schliesslich ist Klar kein asozialer Triebtäter. von den bisher entlassenen RAF mitgliedern ist keiner wieder Straffällig geworden.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Da dies aber noch niemals vollzogen wurde, verursacht der Begriff "lebenslange Freiheitsstrafe" eben viel Unverständnis beim "normalen" Bürger.

Ich vermute aber mal ganz stark, dass auch in der Bundesrepublik schon zu Lebenslänglich Verurteilte in der Strafhaft verstorben sein werden.
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Ivanhoe
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BeitragVerfasst am: 24.11.08, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird aber auch mit "Nichtlebenslänglichen" passiert sein! Winken
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::

Ich vermute aber mal ganz stark, dass auch in der Bundesrepublik schon zu Lebenslänglich Verurteilte in der Strafhaft verstorben sein werden.


so isses.......z.b...im alter von 93 jahren durch selbstmord.Es hat auch schon täter gegeben, die haben lebenslänglich gesessen ohne dazu verurteilt zu sein. Winken
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich finde die vorzeitige Entlassung ok, schliesslich ist Klar kein asozialer Triebtäter.

Nein, das ist richtig. Aber ein asozialer Überzeugungstäter und das eben auch noch heute.
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Questor
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BeitragVerfasst am: 24.11.08, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht liegt das aber auch daran, dass unsere Judikative z. T. aus Richtern besteht, deren Großväter schon Richter waren?! Böse

Zuletzt bearbeitet von Questor am 24.11.08, 18:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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