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A hat da ein Problem mit seiner Ex-Freundin (B)... (ich hoffe, das ist die richtige Kategorie^^)
Und zwar habt A mich im Januar '08 von B getrennt, da B's Familie wollte, dass A B unbedingt heiratt. (A war gerade mal 6 Monate mit B zusammen..)
Einige Monate später hat B per Messanger A mitgeteilt, dass sie im 5. Monat schwanger wäre. Laut B's Aussage hätte sie die Schwangerschaft nicht bemerkt und diese wäre erst bei einer Routineuntersuchung bei ihrem Frauenarzt herausgekommen. Also hat A sich Gedanken gemacht, wie er mir der Situation umgehen soll. Für ihn war aber von Anfang an klar, dass er für sein Kind natürlich den väterlichen Pflichten nach bestem Gewissen nachkomen würde.
So ziehen die Monate ins Land und A halte telefonisch Kontakt, weil er es für seine Aufgabe hält, der werden Mutter seines Kindes auch seelischen Beistand zu leisten.
...selbst wenn sie keine Beziehung in Form einer Partnerschaft merh führen.
Nun gab es aber einige Punkte, die A sehr nachdenklich gemacht haben und er vermutet, dass sie die Schwangerschaft vor ihm simuliert hat, um ihn dazu zu bringen, mit ihr eine Partnerschaft einzugehen.
Für A bedeutet dieser ganze Prozess eine immens seelische Belastung. Er schläft sehr schlecht, ist sehr launisch, kann teilweise tagelang gar nicht schlafen und isst auch sehr unregelmäßig.
Meine Fragen:
1. ist eine vorgetäuschte Schwangerschaft strafbar?
2. wenn ja, wie soll A vorgehen?
3. kann A für seinen verschlechterten seelischen Zustand Entschädigung verlangen?
Ansätze für eine Strafbarkeit sehe ich nur, wenn die Ex-Freundin unter Verweis auf die bestehende Schwangerschaft Geld fordert.
Eine Anspruchsgrundlage für einen Schmerzensgeldanspruch kann ich nicht erkennen. Ein Schadensersatzsnspruch aus unerlaubter Handlung scheidet wohl schon deshalb aus, weil B mit der Lüge nicht den Gesundheitszustand des A beeinträchtigen wollte. Auch die Kausalität von Lüge und Beschwerden des A dürfte zumindest schwer zu belegen sein.
Letztlich muss man halt abwarten. Man weiß ja (wenigstens ungefähr), wann in der Sache Klarheit herrschen wird.
Ansätze für eine Strafbarkeit sehe ich nur, wenn die Ex-Freundin unter Verweis auf die bestehende Schwangerschaft Geld fordert.
Ja, seh ich auch so.
Grimnir hat folgendes geschrieben::
3. kann A für seinen verschlechterten seelischen Zustand Entschädigung verlangen?
A könnte sich doch einfach von B die Untersuchung vom Arzt zeigen lassen; dann ist klar, ob B schwanger ist.
Nein, der ev. werdende Vater hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber der ev. werdenden Mutter - ein ganz schön abwegiger Gedankengang Die Zwei sollen die Sache klären und gut ist´s...
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Wenn A sich sowieso von B getrennt hat und soweso keine Partnerschaft mehr mit B eingehen will, könnte er sich auch ruhig zurücklehnen und warten was passiert.
Lang kanns ja nicht mehr dauern! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Nein, karli, da verwechselst Du was...Es geht doch um die unsagbaren Schmerzen des A und die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs gegenüber der Mutter _________________ Jura ist wie Mathematik -
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