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Hallo zusammen,
wieder mal hätte ich eine Frage an Euch:
Wir bauen derzeit über einen Bauträger ein Haus.
Als Eigenleistung wollen wir den Dachgeschoßausbau selber machen. Hierfür haben wir die Kosten für Material+Lohn für Dachisolierung und Holzdecken bekommen.
Jetzt ist die Verputzerfirma auf dem Bau und verputzt alles, bis auf die Giebelseiten im Dachgeschoß, obwohl im Bauvertrag und in der Baubeschreibung nicht steht, daß dies bei Eigenleistung Dachgeschoßausbau nicht enthalten ist.
Die Handwerker sagen aber, es sei unsere Aufgabe laut Bauträger.
Nun haben wir erneut die Baubeschreibung und Bauvertrag studiert und nichts finden können, daß ihrerseits das Verputzen der Dachgeschoßgiebelseiten ausschließt.
Im Gegenteil: Es heißt ganz klar: Sämtliche Innenwände (hier wird nicht von Wohnrauminnenwänden gesprochen) werden durch ihre Handwerker verputzt.
Der Bauträger jedoch behauptet jetzt, daß man die Giebelseiten im Dachgeschoß nicht als Innenwand bezeichnen könne und wir aufgrund unserer Eigenleistung darauf keinen Anspruch hätten, was aber nirgends geschrieben steht oder vereinbart wurde.
Rechnungen seiten des Bauträgers erhalten wir immer nach ausgeführter Arbeit. Nun wollen wir die Verputzerfirma mit dem Rest (Dachgeschoßgiebel) beauftragen und die Kosten hierfür von der Rechnung des Bauträgers abziehen.
Vorsicht,
wenn der Dachboden extra nicht in den Leistungen benannt ist,
weil wie hier durch Eigenleistung, gehört auch der gesamte Dachboden dazu.
Incl. aller damit zusammenhängenden Leistungen _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
Als Eigenleistung wollen wir den Dachgeschoßausbau selber machen.
Vielen Dank für Eure Antwort(en).
Ich sags mit Wilhelm Busch....Wehe, wehe, wenn ich auf das ende sehe....
Dampfdichter Anschluss Wand / Gipskartondecke...?
Da wiord sich der bauträger aber gefreut haben, dass er diesen Standart Mangelpunkt abdrücken konnte....Kellerabdichtung auch selbst gemacht????
Wenn man bedenkt, dass man nochnicht mal einen Vertrag (dampf-) dicht machen konnte....
Als eventuelle Hilfe:
Mal in die Wärmebedarfsberechnung schauen, dort ist der Wohnraum (das beheizte Volumen) definiert. Wenn das DG hiervon ausgenommen ist, wo ist dann die Dampfsperre an der Grenze Wohnraum / DG???
So und nun will man auch noch dem bauträger die Mangelbeseitigungsmöglichkeit nehmen und den eventuellen Mangel ohne Frist fremdvergeben???
Ich rate dringend zu einem RA!!!
Schon mal den Abnahme § des Bauträger vertrags gecheckt? Üblicherweise steht bei den Standartverbrechern drin " mangelfreie Abnahme durch in Gebrauchnahme erteilt".....
Wehe, wehe.... _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 26.11.08, 09:20 Titel:
Kurze Frage am Rande: Definiere Dachgeschoß?
Meinen sie jetzt den Dachboden oder Dachgeschoß im Sinne das dort Wohnräume sind? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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