Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Person (jugendlicher) wohnt in einer betreuten WG, weclhe über das Jugendamt finanziert wird (Verein).
Die Betreuer nehmen sich oft das Recht heraus an den Schränken der Jugendlichen (welche Eigentum der WG sind, jedoch in den Zimmern der Jugendlichen stehen und mit deren privaten Sachen gefüllt sind) zu gehen und diese ohne das Einverständins der Jugendlichen bzw. ohne jegliche Inkenntnissetzung des Jugendlichen zu durchsuchen.
Ist das Zimmer des Jugendlichen nicht sein Wohnraum und ist somit geschützt?
Hat ein Jugendlicher in so einer WG keinen Anspruch auf Privatsphäre?
Person (jugendlicher) wohnt in einer betreuten WG, weclhe über das Jugendamt finanziert wird (Verein).
Die Betreuer nehmen sich oft das Recht heraus an den Schränken der Jugendlichen (welche Eigentum der WG sind, jedoch in den Zimmern der Jugendlichen stehen und mit deren privaten Sachen gefüllt sind) zu gehen und diese ohne das Einverständins der Jugendlichen bzw. ohne jegliche Inkenntnissetzung des Jugendlichen zu durchsuchen.
Ist das Zimmer des Jugendlichen nicht sein Wohnraum und ist somit geschützt?
Hat ein Jugendlicher in so einer WG keinen Anspruch auf Privatsphäre?
Wie ist hier die aktuelle Rechtslage?
schonmal Danke im Vorraus
mfg
Falsches Forum. Bitte im Familien- oder Verfassungsrecht fragen! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.