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nach 7 Jahren haben wir uns getrennt. Fast 9 Monaten leben wir getrennt. Nunsind wir so weit, dass wir über die Scheidung sprechen.
Mein Mann möchte keine Komplexionen. Ich auch nicht, möchte aber wissen, welche Rechte und Ansprüche ich habe. Wie teuer ist die Scheidung? Worauf sollen wir/ ich uns/mich anstellen?
Wir sind beide Berufstätig, haben ein bisschen Gespartes, kein Eigentum. Keine Kinder. Wie sieht es mit der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung aus?
Danke für deine Antworten.
Der Rechner ist gut, wenigsten weiß ich um welche Summe es geht.
Zitat:
Wie sieht es mit der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung aus?
Auch da hilft ein Anwalt weiter - Stichwort wäre aber "Versorgungsausgleich"
Da hätte ich noch eine Frage. Wenn mein Mann eine private Rentenversicherung hat, habe ich Anspruch darauf für die Jahre, die wir zusammen waren?
Zitat:
Das Trennungsjahr rumbringen und dann über einen Anwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einreichen.
Macht es also keinen Sinn vor 12 Monat zum Anwalt zu gehen?
Wie finde ich einen guten Anwalt? Was ist überhaupt ein Zeichen für einen Guten? Worauf soll ich achten. (keine Ahnung)
Ich möchte nicht alles in den Händen meines Mannes lassen. Jeder verfolgt eigene interessen. Ich möchte sicher sein, dass ich nicht benachteiligt werde.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 26.11.08, 22:19 Titel:
KurzDa hat folgendes geschrieben::
Wenn Ihr beide die Scheidung wollt, so könnt Ihr zusammen einen Anwalt nehmen, der dann vermittelnd auftritt.
Ein Rechtsanwalt hat die Interessen seines Auftraggebers wahrzunehmen. Das muss allerdings nicht ausschließen, das er auch vermittelnd tätig wird, wenn sein Auftraggeber das wünscht.
der Anwalt muss nicht aus "Ihrer Stadt" sein; Sie können sich auch einen Anwalt am neuen Wohnort suchen.
Wenn aber klar ist, dass der alte Wohnort für die Zuständigkeit des Gerichtes maßgeblich sein wird, dann müssen Sie überlegen, ob Sie
a) lieber einen Anwalt bei sich beauftragen, dann gilt es aber ggf. Fahrt- und Reisekosten bzw. Unterbevollmächtigung eines Anwaltes am Gerichtsort zu bedenken oder
b) ggf. einen Anwalt am Gerichtsort beauftragen, zu Ihm hinfahren, falls Sie ein persönliches Gespräch wünschen oder das Mandantsverhältnis mit diesem Anwalt per Post, mail, Telefon, Fax, etc. abwickeln.
Zu a) ist evtl. noch zu ergänzen, dass u.U. - v.a. bei einer einvernehmlichen Scheidung - die Anhörung eines Ehegatten, der nicht am Gerichtsort wohnt, auf Antrag auch im Wege der Amtshilfe beim Gericht seines Wohnsitzes angehört werden kann, so dass eben u.U. eine Anreise zum Gerichtsort gar nicht notwendig wird. _________________ Gruß
Peter H.
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