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recht.de :: Thema anzeigen - Muss die 2.Ehefrau Unterhalt an die Ex-Ehefrau zahlen?
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Muss die 2.Ehefrau Unterhalt an die Ex-Ehefrau zahlen?

 
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nastassja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:43    Titel: Muss die 2.Ehefrau Unterhalt an die Ex-Ehefrau zahlen? Antworten mit Zitat

A ist Rentnerin und war verheiratet mit einem geschiedenen Mann, der leider schon 1988 verstorben ist. Seit vielen Jahren zahlt A nun schon Monat für Monat mehr als 500,-- EURO an seine Ex-Frau, von der ihr Mann bereits 1974 geschieden worden war.

Die Ehemalige lebt längst seit vielen Jahren mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen. Wer hätte damals daran gedacht, daß es Gesetze gibt, die die 2. Ehefrau dazu verpflichten, über seinen Tod hinaus Unterhalt an seine Ex zu zahlen?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Unterhaltspflicht geht zwar mit dem Tod eines geschiedenen Ehegatten auf seinen Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Der Erbe haftet jedoch nicht unbegrenzt für die Zahlung des Unterhalts an den geschiedenen Ehegatten des Verstorbenen. Die von dem Erben zu leistenden Unterhaltszahlungen sind vielmehr begrenzt durch die Höhe des Pflichtteilsanspruchs, der dem geschiedenen Ehegatten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Bei der Berechnung des Pflichtteils werden Besonderheiten nicht berücksichtigt, die sich aus dem Güterstand ergeben würden, in dem die geschiedenen Ehegatten gelebt haben.

Diese Rechtsfolgen ergeben sich aus § 1586b BGB.

Angenommen, gesetzliche Erben des verstorbenen Ehegatten wären, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre, der geschiedene Ehegatte und ein Kind des Verstorbenen, so stünde dem geschiedenen Ehegatten ein Erbteil in Höhe eines Viertels und mithin ein Pflichtteil in Höhe eines Achtels des Werts des Nachlasses zu. Von dem Erben des verstorbenen Ehegatten wären in diesem Fall Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten des Verstorbenen nur solange zu leisten, bis die Zahlungen insgesamt den Wert eines Achtels des Nachlasses des Verstorbenen erreichen. Ist das der Fall, erlischt die Pflicht des Erben des verstorbenen Ehegatten zur Zahlung von Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten.
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

habe ich das richtig verstanden? Die Witwe hat der EX bereits ca. 120.000 Euro gezahlt?
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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