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GmbH Betrug, schadigung von priv. Personen, Geldwaesche

 
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th_wolf
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Anmeldungsdatum: 22.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 12:50    Titel: GmbH Betrug, schadigung von priv. Personen, Geldwaesche Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Leser,

an wen kann man sich wenden, wenn man in Erfahrung brachte, das eine Person (Gesellschftender Geschaeftsfuehrer) im grossen Umfang seit laengerem Gelder im Ausland waescht, Stammkapital ins Ausland schaffte, und dies kurtz vor geplantem Konkurs. Des weitern wurden Stammeinlagen bzw. 80 % des Firmen Gegenstandes vor Konkurs verkauft. Diese erhaltenen Gelder wiederum fuer priv. Zwecke ins Ausland geschafft. (Privater Hauskauf Nachweisbar.) Der Konkurs liegt allerdings ueber 1 Jahr zurueck.

Frage zwei, ist es strafbar, nach Konkurs Gelder rechtlich im Ausland von Person Drei privat einzuklagen, die von der bereits seit ueber einem Jahr in Konkurs gegangenen Gesellschafft stammten?

Dies klingt vielleicht etwas dubios, allerdings hatte der Herr dieser ehemaligen GmbH ein Haus anbezahlt (im Ausland/Asien) Konnte dies aber nicht ferig bezahlen. So das nach ueber einem Jahr, die Vertraege gekuendigt wurden sind. 35% Anzahlung, die er hierfuer leistete, (bzw. die ehemalige GMBH Kontoauszuege) versucht er jetzt einzuklagen, und schaedigt viele Privatpersonen (z.B. meine Frau), Da das Asiatische Rechtssystem, anders gelagert ist wie in Deutschland, kann man mit "Kohle unterm Tisch" zo ziehmlich viel Unheil anrichten.... Korupption steht an der Tagesordnung. Wenn man hier allerdings einen riegel vorschieben kann, und dies vieleicht sogar in Deutschland oder ueber Deutschland, wuerde ich meiner Frau gern die Hilfe zukommen lassen. Meine Frau war damals der verkaeufer. Der dubiose Herr versucht jetzt durch luegen und der sogenannten "Tischkohle" meiner Familie Schaden zuzufuegen....

Da es hierbei um meine Familie geht und die sich nichts hat zu schulden kommen lassen, bereits ueber 200000,00 Euro verusst erziehlt wurden, klingeln natuerlich Alarmgolocken. Was man schwartz auf weiss hat, kann man auch durch Korruption nicht verfaelschen.

Danke fuer ihre Auskunft

Wolf
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
an wen kann man sich wenden, wenn man in Erfahrung brachte, das eine Person (Gesellschftender Geschaeftsfuehrer) im grossen Umfang seit laengerem Gelder im Ausland waescht, Stammkapital ins Ausland schaffte, und dies kurtz vor geplantem Konkurs.

Polizei oder Staatsanwaltschaft. Das Ganze ist nach § 283 StGB strafbar. §§ 266a, 256 StGB könnten auch interessant sein.
Zitat:
Frage zwei, ist es strafbar, nach Konkurs Gelder rechtlich im Ausland von Person Drei privat einzuklagen, die von der bereits seit ueber einem Jahr in Konkurs gegangenen Gesellschafft stammten?

Strafbar wohl kaum, allerdings ist höchst fraglich, ob eine solche Rechtsverfolgung erfolgversprechend ist.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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th_wolf
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Anmeldungsdatum: 22.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, ja natuerlich, Polizei, allerdings will ich ja keine persoenliche Anzeige machen. Sondern lediglich auf dies hinweisen und einen Stein ins rollen bringen.

Was die Geldwaesche anbelangt, habe ich auch lediglich die Kontendaten vom Ausland, was man allerdings mit Sicherheit pruefen koennte, da Thailand ein Rechtshilfsabkommen und Vertrag mit I-Pol hat. Glaube schon das man da was machen kann.

Mit der Anzeige bzw. der Polizeiauftritt, wie kann man das erledigen, bin doch selbst im Ausland, seit 7 Jahren.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

th_wolf hat folgendes geschrieben::


Mit der Anzeige bzw. der Polizeiauftritt, wie kann man das erledigen, bin doch selbst im Ausland, seit 7 Jahren.


Mit der Post. In einigen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit die Anzeigeonline zu erstatten.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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th_wolf
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Anmeldungsdatum: 22.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

noch eine Frage,

ich habe erfahren, das der Herr unser obigen Geschichte, die Gelder einer firma, mit der er "nur wenig" zu tun hat, zu Urlaubschwecken auch verprasst hat. Dies ist die GmbH, die seit Nov 2007 geloescht wurde. So viel ich erfahren habe zwechs Mangel an Masse.... Das "lustige" ist, die firma traegt zwar seinen Namen, aber der Gesellschaffter und Geschaeftsfuehrer war jemand anderes..... seine damalige Freundlin.

Wo und wie kann ich eine schriftliche Urkunde ueber die Loeschung / Konkurs dieser firma erhalten, HRB-Nummer habe ich. Allerdings benoetige ich diese Informationen lleider recht schnell und ich sitze im Aausland Traurig Kopie wuerde reichen...

Des weiteren, wie kann ich von hier aus ueber den Herren eine Schufaauskunft erhalten, momentane Ssituation und Ssituation ca. 3 Monate vor Konkurs.

Viellen Dank fuer ihre bentwortung und Hilfestellung

Liebe Gruesse
th Wolf
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