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Verfasst am: 22.11.08, 18:04 Titel: Versteigerungsrecht bei schriftlichen Geboten
Leider findet sich in der VerstV keinerlei Regelung zum Umgang mit schriftlichen Geboten über das Internet. Vielleicht kennt jemand für folgende Situation Gerichtsurteile etc. :
Ein Sammler steigert schriftlich über das Internet bei einem gewerblichen Auktionshaus auf einen Artikel, aber nicht über Internetauktionshaus [Name geändert], sondern den Internetauftritt des Versteigerers.
Er verläßt sich auf das Foto im Angebot und überliest, daß die textliche Beschreibung bei Gebotsabgabe nicht oder nicht mehr dem Artikel auf dem Foto entspricht. Er bekommt den Zuschlag auf den textlich beschriebenen, aber falsch abgebildeten Artikel, dessen Zustand auch wesentlich von der ansonsten korrekten textlichen Beschreibung abweicht.
In den AGBs schließt der Auktionator eine Gewähr für die Beschreibung aus ("versteigert wie gesehen"). Doch müßte er sich nicht dem Fernabsatzrecht unterwerfen. Kann er die Beschreibungen willkürlich ändern, und ist er nicht verpflichtet, nicht nur nach besten Wissen und Gewissen, sondern auch verpflichtend richtig zu beschreiben?
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