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Verfasst am: 15.12.08, 13:29 Titel: Prozeßkostenhilfe und Anwalt ab wann im Mahnverfahren
Hallo,
ich habe folgende Frage:
A hat ohne Anwalt einen Mahnbescheid vom Gericht zustellen lassen, die Frist ist verstrichen, es wurde nicht gezahlt, A möchte nun Vollstreckungsbescheid erlassen.
-A ist Bafögempfänger also prozesskostenhilfeberechtigt, ab wann sollte dieser Antrag gestellt werden, erst wenn das Verfahren vors Gericht geht, oder schon jetzt bei Erlass des Vollstreckungsbescheides?
-Ab wann sollte sich A einen Anwalt suchen, erst wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt? Weil für den V-bescheid braucht A ja noch keinen Anwalt ....
bereits für das Mahnverfahren kann PKH beantragt werden; ob man allerdings einen RA beigeordnet erhält, ist m.W. fraglich/unterschiedlich. Man geht wohl davon aus, dass es nicht so schwierig ist für eine Partei, die Formulare auszufüllen, also ein RA eigentlich nicht benötigt wird. Ähnlich ist das übrigens dann auch im ZV-Verfahren.
Ergo, erst wenn es ins streitige Verfahren geht, sollte man sich ernsthaft überlegen, ob man einen Anwalt hinzuzieht oder nicht.
PKH wirkt aber natürlich nicht nur für Anwalts- sondern auch für Gerichtskosten. _________________ Gruß
Peter H.
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