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Erkennt das Finanzamt Zinsaufwendungen bei Ferienwhg. an ?

 
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heidjer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 10:22    Titel: Erkennt das Finanzamt Zinsaufwendungen bei Ferienwhg. an ? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Gemeinde,
folgender Fall:

B. hat seit 2003 eine ETW an der Ostsee und ausschließlich selbstgenutzt. Sogar die Eigenheimzulage wurde bewilligt. Das Grundbuch ist derzeit ohne Lasten
Jetzt will B. die Wohnung ab 2009 an Feriengäste vermieten und die Wohnung
(Verkehrswert 120.000.- €) mit 70.000.- € belasten.

Frage:
Erkennt das Finanzamt jetzt für das Jahr 2009 die Zinsaufwendungen bei der Einnahme/Ausgabenrechnung an ??

Vielen Dank im voraus für die Hinweise Sehr glücklich
Heidjer
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wie ?
Haus belasten? Wofür ? Was passiert mit den 70.000 ?
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heidjer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Ja wie ?
Haus belasten? Wofür ? Was passiert mit den 70.000 ?


Ja Mona.....das wird der Finanzbeamte wahrscheinlich zuerst fragen Winken
B. verschafft sich Liquidität für eine andere Wohnung.
Freundliche Grüße
Heidjer
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ok.
Dann hat das ganze mit der Ferienwohnung gar nichts zu tun und kommt dort auch nicht in die "Einnahme/Ausgabenrechnung".

Ist die neue Wohnung selbstgenutzt bzw. dies beabsichtigt ist nichts abzugsfähig.

Soll die neue Wohnung vermietet werden, stellen die Schuldzinsen vorweggenommene/laufende Werbungskosten bei deren "Einnahme/Ausgabenrechnung" dar.
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heidjer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Ok.
Dann hat das ganze mit der Ferienwohnung gar nichts zu tun und kommt dort auch nicht in die "Einnahme/Ausgabenrechnung".

Ist die neue Wohnung selbstgenutzt bzw. dies beabsichtigt ist nichts abzugsfähig.

Soll die neue Wohnung vermietet werden, stellen die Schuldzinsen vorweggenommene/laufende Werbungskosten bei deren "Einnahme/Ausgabenrechnung" dar.


Danke Mona,
nochmal eine weitere Frage.
Angenommen B. teilt die Lasten zu je 35.000.- € auf die beiden Wohnungen auf und vermietet sie (beide). Dann wären jeweils Zinsen für 35.000.- € pro Wohnung fällig und entsprechende Jahresbelege der Bank werden dem FA vorgelegt. Wie will das FA denn unterscheiden ? Das müsste doch möglich sein, bzw. anerkannt werden ????
Schon jetzt einmal vielen Dank für mögliche Antworten Ausrufezeichen
Heidjer
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.08, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Damit ich das richtig verstehe:
35.000 Euro für die neue Wohnung und 35.000 für die bereits vorhandene Ferienwohnung?
Was macht man denn mit den 35.000 für die bereits vorhandene Wohnung?
Renovieren/Sanieren, oder wie ?
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