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Gewerbesteuernachzahlung?!

 
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Dome2811
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 16:25    Titel: Gewerbesteuernachzahlung?! Antworten mit Zitat

Hi,
ich hatte grade ein Gespräch mit meinem Dad und hab da mal ne Frage.
Mein Vater war bis vor 3 Jahren noch selbstständig als KFZ-Sachverständiger.
Danach wurde er vom TÜV übernommen und arbeitet nun dort...
meine Frage allerdings bezieht sich auf die Gewerbesteuer:
Mein Vater erzählte mir, dass er vor einigen Jahre auf einen Schlag 150.000€ Gewerbesteuer nachzahlen sollte...

kann mir mal einer sagen wieso das so ist? und wieso bspw. 50km ein bekannter meines Vaters wohnt der keinen Cent bezahlen musste?
Mein Vater ist dank diesen Sachen nun ziemlich Hoch verschuldet und für mich sind solche Geschichten moralisch einfach nicht vertretbar. Mein Vater hatte auch bis zum europäischen Gerichtshof geklagt, allerdings ohne erfolg.

Weiß einer von euch, wieso das so ist und ob es nicht doch vielleicht eine möglichkeit gibt dieses geld wieder zu bekommen ? Ich weiß das klingt vielleicht ein bisschen naiv, aber mein Vater tut mir echt leid und ich wünschte er würde endlich mal aus der ganzen Sache herauskommen......

Vielen Dank schonmal Winken
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Den Hebesatz für die GewSt legen die Gemeinden selbst fest. Kann also sein in der einen Gemeinde sind 300% und in der nächsten 400% oder wie auch immer.

Gewerbesteuerpflichtig ist auch nur wer einen Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG führt.

An sonsten gibt der Sachverhalt einfach zu wenig her. Steuern sind zu bezahlen. Wenn ihr Vater schon erfolglos geklagt hat, was wollen sie dann noch erreichen?
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MfG Raiden

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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mein Vater erzählte mir, dass er vor einigen Jahre auf einen Schlag 150.000€ Gewerbesteuer nachzahlen sollte...

Wow. Dann hat der Vater aber keinen schlechten Gewinn eingefahren. Winken

Interessant wäre ja jetzt zu wissen in wieviel Jahren das erwirtschaftet wurde.
Und wieso überhaupt nachgezahlt werden musste.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 19:03    Titel: Re: Gewerbesteuernachzahlung?! Antworten mit Zitat

Hallo,

Dome2811 hat folgendes geschrieben::
Mein Vater war bis vor 3 Jahren noch selbstständig als KFZ-Sachverständiger.

wahrscheinlich ein Klassiker. Knackpunkt scheint mir zu sein, ob Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG - dann auch Gewerbesteuer) oder Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit oder ähnlichen Berufen i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt wurden (dann keine Gewerbesteuer).

Ein als Kfz-Sachverständiger tätiger Ingenieur übt eine ingenieursähnliche Tätigkeit aus und ist damit nicht gewerblich tätig (BFH, BStBl III 1963, 557). Keine ingenieurähnliche Tätigkeit: Kfz-Sachverständiger ohne Ingenieurausbildung (BFH, BStBl II 1981, 118).

Stichwort Nachzahlung: Möglicherweise ging man ursprünglich davon aus, dass die Tätigkeit freiberuflich ist; hinterher kann es eine Betriebsprüfung gegeben haben und der Prüfer meinte: gewerblich. Aber wie schon gesagt, der Sachverhalt ist zu dünn.
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die in § 18 EStG genannten Berufsgruppen können auch der GewSt unterliegen. Nur der Vollständigkeit halber Smilie
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MfG Raiden

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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Die in § 18 EStG genannten Berufsgruppen können auch der GewSt unterliegen.

Einkünfteerzielung gemäß § 18 EStG und Gewerbesteuerpflicht schließen sich doch wechselseitig aus (§§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG; 2 Abs. 1 S. 2 GewStG). Oder meinen Sie den Fall, dass diese Personen neben ihren 18er Einkünften noch zusätzlich gewerbliche Einkünfte erzielen?
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte eher dass die Berufsgruppen, welche dem Grunde nach Einkünfte nach § 18 erzielen, in Form einer Kap.Ges. Einkünfte nach § 15 erzielen und somit nach § 2 Abs. 2 GewStG der GewSt unterliegen
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Steuerberatungs-GmbH z. B. erzielt als Steuersubjekt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 8 Abs. 2, 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG).
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

jo... so meinte ich das Sehr glücklich
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Dome2811
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Uns ging es früher wirklich nicht schlecht.. mein Dad hat aber auch die ganze Woche über im Büro gestanden und gearbeitet... Mein Vater hat alles selbst aufgebaut und soweit ich weiß hatte er das Büro schon Jahre lang, sodass die Gewerbesteuerzahlung erst irgendwann später eintrudelte. Deswegen frag ich mich: wieso?

Ich hab aber ein bisschen den Durchblick verloren was ihr da so geschrieben habt Winken
Hab ich das jetzt richtig aufgefasst, dass mein Vater eigentlich keine Gewerbesteuer zahlen müsste, weil er keine Gewerbliche Tätigkeit ausführt und dazu Ingeneur sein müsste?
Oder hab ich da was falsch mitbekommen? Mit den Augen rollen
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ist er denn Ingenier? Bzw. welche Ausbildung hat er? Unterlagen zu den Klageverfahren (Urteile/Beschlüsse o. ä.) müssten doch auch noch da sein. Daraus wird sich ergeben, warum die Gewerbesteuer gezahlt werden musste. Hier aus der Ferne kann man sonst nur orakeln ...
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Dome2811
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

ich werd mich mal bei meinem dad informieren und alles zusammen suchen Smilie
Danke übrigens dass ihr mir so fleißig helft, find ich toll! Smilie
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Dome2811
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Okay... also:
mein Dad hat von Anfang an gegen die Gewerbesteuer geklagt, weil er es nicht einsah dass ein KFZ-Sachverständiger der 30km weiter in einem anderen Bundesland wohnt und dazu nur einen Meister hat keinen Cent bezahlen muss (was ich schon verstehen kann). Namen wollte er aber nicht nennen, da er 1. dann trotzdem hätte zahlen müssen 2. der andere dann auch

Er ist kein Ingeneur, hat dem Gericht aber eine Art Zeugnis vorgelegt, was ihm Bescheinigte dass er mindestens genauso viel Kenntnisse hat wie ein Ingeneur.
Daraufhin kam das Gericht mit der neuen Aussage, dass mindestens 70% seiner Arbeit ingeneurähnliche Tätigkeit sein müsse (und darüber lässt sich streiten..)
Er hatte sich auch beim Gericht als "forensischer Gutachter" beworben um dort Unfallrekonstruktionen auszuführen... wurde aber abgewiesen weil diese zur Zeit keinen Bedarf hätten.
Dann hat er verloren und zusätzlich musste er noch an die IHK (glaub ich? ) 50.000€ nachzahlen. Das sind insgesamt 200.000€ ....

was meint ihr.. ist da noch was zu machen?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dome2811 hat folgendes geschrieben::
was meint ihr.. ist da noch was zu machen?

Kaum. Wenn die Bescheide bestandskräftig und die Gerichtsverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind, sind die Messen gelesen. Grundsätzlich könnte man dann über Erlass, Niederschlagung, Stundung, Ratenzahlung o. ä. nachdenken - das ist aber von bestimmten Voraussetzungen abhängig und sollte gut begründet sein. War der Vater durch einen Anwalt/Steuerberater vertreten? Was meint der?
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