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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 12:57    Titel: Annullierung Rückflag Antworten mit Zitat

Hallo,

aufgrund dieses Artikels in der KB
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=37
mal eine Nachfrage, Fall spielte wie folgt (die Daten zur Verdeutlichung):

K hat lange vorher zwei Flüge gebucht bei E (Fluggesellschaft), am 03.11. Flug gebucht nach London, am 06.11. Flug von London
Am 01.11. erhält K eine Brief von E, dass der Flug am 6.11. annulliert wurde (keine Gründe genannt. K bucht daraufhin am 02.11. kostenlos auf einen 9 Stunden späteren Flug um. Im Brief wurde Bezug auf eine vorangegangene E-Mail genommen, die K aber nicht kennt. Einen früheren alternativen Flug bei E gab es nicht.
Somit dürften ja theoretisch 250 € Entschädigung zustehen.
Auf Schreiben von K antwortet E aber, man hätte 17 Tage vorher eine E-Mail an K versandt, die die Annullierung bekannt gab.

K hat diese E-Mail nie bekommen (kann natürlich auch in den Spam Filter gerutscht sein), wer muss jetzt beweisen, dass diese E-Mail K erreicht bzw. nicht erreicht hat und wie soll er dies tun ?
Kann in so einem Fall das LBA auch helfen, obwohl dieser Punkt strittig ist ?
_________________
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svenvanhien
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fluggesellschaft muss den Zugang der E-Mail beweisen.

K hat auf jeden Fall Anspruch auf eine Entschädigung von EUR 250,-, außer die Flugnummer vom Alternativflug war gleich.

Ist es eine deutsche, britische oder irische Airline?
Falls es keine deutsche Airline ist, empfehle ich flightmole.com, die bieten einen Claim Recovery Service an, d.h. wenn die Geld erstreiten, ziehen sie vom Gewinn eine Provision ab. Falls Sie nichts erstreiten, dann muss man nichts zahlen.
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svenvanhien
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fluggesellschaft muss den Zugang der E-Mail beweisen.

K hat auf jeden Fall Anspruch auf eine Entschädigung von EUR 250,-, außer die Flugnummer vom Alternativflug war gleich.

Ist es eine deutsche, britische oder irische Airline?
Falls es keine deutsche Airline ist, empfehle ich flightmole.com, die bieten einen Claim Recovery Service an, d.h. wenn die Geld erstreiten, ziehen sie vom Gewinn eine Provision ab. Falls Sie nichts erstreiten, dann muss man nichts zahlen.
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke guter Tip !

Es handelt sich um eine leicht englische Sehr glücklich

Die scheinen aber auf flightmole derzeit keine neuen Fälle anzunehmen, schade !

Also doch übers LBA...
_________________
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