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Stalking und trotzdem kein Kontaktverbot?!

 
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tzegar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 09:05    Titel: Stalking und trotzdem kein Kontaktverbot?! Antworten mit Zitat

Hallo!

Überall hört man, dass es neue Gesetzte gibt, die einen vor Stalkern schützen sollen. Aber warum werden sie nicht angewendet?

-Auflauern nach der Arbeit und vor der Haustüre
-Telefonterror tags und nachts
-mehrfaches zerkratzen und demolieren von Autos der Familie
-Drohanrufe
-verteilen von Flugblättern die aufhetzten sollen
-Rufschädigung
-Beleidigung in der Öffentlichkeit (Stinkefinger in den Mund stecken usw.)

Aber das Gericht meint, dass ein Kontaktverbot nicht nötig sei, da der Frau ja Körperlich nichts angetan wurde. Aber die neuen Gesetzten sollen doch gerade dies verhindern, oder?!

Selbst die Frauenbeauftragte sieht das so, nur der Richter nicht!

Was kann man tun?
Kann man ein Kontaktverbot trotzdem durchsetzten???

Was kann man sonst noch tun?

Danke für eure Tipps und Antworten!
_________________
Liebe Grüße
Tanja
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um eine einstweilige Verfügung/einstweilige Anordnung, daher Zivilrecht (einstw. Verfügung); Familienrecht (einstw. Anordnung), nicht Strafrecht.
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tzegar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Es geht um eine einstweilige Verfügung/einstweilige Anordnung, daher Zivilrecht (einstw. Verfügung); Familienrecht (einstw. Anordnung), nicht Strafrecht.


Danke für den Hinweis!
Es ist einfach schwer, da noch durchzublicken!!!
_________________
Liebe Grüße
Tanja
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:50    Titel: Re: Stalking und trotzdem kein Kontaktverbot?! Antworten mit Zitat

tzegar hat folgendes geschrieben::
Aber die neuen Gesetzten sollen doch gerade dies verhindern, oder?!

Nein, das sind nicht die neuen, sonder die alten (aber immer noch gültigen) Gesetzte die das (durch Kontaktverbot) verhindern sollen.Winken

http://bundesrecht.juris.de/gewschg/__1.html

Ggf. könnte man auch gegen die Beleidigungen und/oder Verläumdungen/Übler Nachreden eine Unterlassungsklage einreichen.

Zitat:
Selbst die Frauenbeauftragte sieht das so, nur der Richter nicht!

In Deutschland gilt:
§1 Der Richter hat immer Recht.
§2 Sollte ein Richter einmal nicht Recht haben, kommt §1 zum tragen.
§3 Ein Richter eines höhren Gerichtes hat mehr Recht.
Auf den Arm nehmen
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