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Strafaufgabe wegen nichtgeputzer Tafel?
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Snowflake
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Denkfehler? Kokolores. [...] "faulen Säcken, vormittags recht, nachmittags frei" nicht zu halten ist.


Soll ich´s nochmal aufschlüsseln?

Sie gaben an:
Zitat:
Lehrerjahresarbeitszeit (inklusive der Ferien) von 1750-2000 Stunden. Bundesjahressschnitt ca. 1600


Abgesehen von

Originalzitat hat folgendes geschrieben::
Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit in Deutschland beträgt übrigens ca. 1550 Stunden im Jahr, nur mal so als Vergleichsmaßstab


Was Sie nicht erwähnen und der Studie zu transportieren überlassen ist, dass diese o.g. Stundenzahl bei Lehrkräften ganz bewusst eine Gesamtstundenzahl aufzeigt. Es wurden gezielt möglichst zuverlässige Methoden eingesetzt um die "Vor- und Nachbereitung" des Unterrichtes, das Korrigieren von Arbeiten, Konferenzen etc. etc. aufzuzeichnen. Bedeutet: Diese 1750-2000 Stunden umfassen jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde inklusive "Überstunden".

Die Bundesjahresschnitte für Arbeitnehmer dagegen fassen nicht nur diese Überstunden wenn, dann separat - das haben Sie zu erwähnen vergessen - sondern werden zudem i.d.R. durch einen Querschnitt durch alle Arbeitnehmer erhoben, sprich, in diese Berechnung deren Ergebnis Sie präsentieren muss entweder Krankenstand oder Effektivarbeitszeit bei Minderstundenverträgen o.ä. einfließen (bei der besagten Lehrerstudie nicht der Fall, da zitieren Sie das Ergebnis für Lehrkräfte in Vollzeitstellen), denn durch simple Rechnung lässt sich überschlagen, dass die Zahl nicht stimmen kann:

52 Jahreswochen - 5 Urlaubswochen - 2 Wochen durch Feiertage = 45 Arbeitswochen à 40h = 1800

Das ist jetzt nur grob überschlagen und dennoch ahne ich hier schon, dass an der angegebenen Vergleichszahl etwas nicht stimmen kann. Und es handelt sich hier wie erwähnt um vertraglich festgelegte Arbeitszeit - hier sind keine Überstunden etc. enthalten.

So rechnen z.B. die Hier.

Statistische Werte können hier nur dann weiterhelfen, wenn sie ausreichend konkret werden. Und das werden sie nicht, wenn die ausgegebenen Werte <1700 sind und können sie nicht sein, weil die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit schon drüber liegt. Und da Sie mit einem 41h Arbeitsvertrag argumentieren, müssen Sie auch mit einem 40h Arbeitsvertrag vergleichen. Nicht mit 38, 35 oder effektiven Arbeitszeiten, denen die statistischen Krankenstände abgezogen wurden, dazu schweigt sich die Studie nämlich aus - ist nicht ihr Fokus.


Meine Aussage war missverständlich, das räume ich gerne ein - nicht gemeint war, dass Lehrkräfte bei 20 Stundenwochen ein 40Stunden-Wochen-Gehalt mit nach Hause nehmen. Es ging um die effektive Arbeitszeit im Sinne von vertragliche Arbeitszeit + Überstunden im Vergleich und das im Kontext Vergütung.

Sonst müssten wir nämlich entsprechende Statistiken rausholen, in denen der Krankenstand Beachtung findet - bei beiden Gruppen.


Und jetzt genieß ich meinen Feierabend.
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Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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