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GmbH und Ltd.

 
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Jaky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 11:50    Titel: GmbH und Ltd. Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen.

Wir hatte gestern eine Diskussion.
Man möchte mir, als Inhaber einer Limited, glaubhaft machen, dass, da die Ltd. in Deutschland unter das GmbH Recht fällt, auch den Namen GmbH tragen dürfte.
Z.B.
Aus „Meine Ltd.“ würde „Meine GmbH“ auf dem Briefkopf.
Sollte ich, weil ich gelacht habe und das für einen schlechten Scherz halte auf der falschen Baustelle sein, belehrt mich bitte eines besseren.
Ich bin nämlich der Meinung das sich an der Firmierung „Meine Ltd.“ auch nach dem Eintrag in das Handelsregister nicht ändert und „Meine Ltd.“ auf dem Briefkopf muss.
Nicht „Meine GmbH“.
Hab ich aufgepasst in der Schule?
Oder gibt es geänderte Gesetze?

Danke im voraus!
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Limited wird nicht in deutschen Handelsregistern eingetragen. Was genau ist denn in Ihrem Registereintrag enthalten?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 12:41    Titel: Re: GmbH und Ltd. Antworten mit Zitat

Jaky hat folgendes geschrieben::
Hallo Zusammen.

Wir hatte gestern eine Diskussion.
Man möchte mir, als Inhaber einer Limited, glaubhaft machen, dass, da die Ltd. in Deutschland unter das GmbH Recht fällt, auch den Namen GmbH tragen dürfte.
Z.B.
Aus „Meine Ltd.“ würde „Meine GmbH“ auf dem Briefkopf.
Sollte ich, weil ich gelacht habe und das für einen schlechten Scherz halte auf der falschen Baustelle sein, belehrt mich bitte eines besseren.
Ich bin nämlich der Meinung das sich an der Firmierung „Meine Ltd.“ auch nach dem Eintrag in das Handelsregister nicht ändert und „Meine Ltd.“ auf dem Briefkopf muss.
Nicht „Meine GmbH“.
Hab ich aufgepasst in der Schule?
Oder gibt es geänderte Gesetze?

Danke im voraus!


Es gibt keine geänderten Gesetze. Dadurch, dass die Zweigniederlassung im deutschen HR eingetragen wird, wird trotzdem keine GmbH daraus und der Zusatz GmbH darf auch nicht geführt werden.
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Jaky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die selbständige Niederlassung einer englichen Ltd. muss eingetragen werden, weil es sich

1:
um eine Kapitalgesellschaft handelt
2:
der Gewerbeschein nicht reicht
3:
die Niederlassung sonst nicht betrieben werden darf

Mich machte nur die Aussage des Kollegen sehr stutzig.
Es hätte ja sein können, dass, weil das GmbH Recht "REVORMIERT" worden ist, es auch in diese Richtung geändert worden sei.
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Jaky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 13:45    Titel: Re: GmbH und Ltd. Antworten mit Zitat

Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::

Es gibt keine geänderten Gesetze. Dadurch, dass die Zweigniederlassung im deutschen HR eingetragen wird, wird trotzdem keine GmbH daraus und der Zusatz GmbH darf auch nicht geführt werden.


Danke.

Das war die Antwort die ich Lesen wollte!! Winken
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