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Wir hatte gestern eine Diskussion.
Man möchte mir, als Inhaber einer Limited, glaubhaft machen, dass, da die Ltd. in Deutschland unter das GmbH Recht fällt, auch den Namen GmbH tragen dürfte.
Z.B.
Aus „Meine Ltd.“ würde „Meine GmbH“ auf dem Briefkopf.
Sollte ich, weil ich gelacht habe und das für einen schlechten Scherz halte auf der falschen Baustelle sein, belehrt mich bitte eines besseren.
Ich bin nämlich der Meinung das sich an der Firmierung „Meine Ltd.“ auch nach dem Eintrag in das Handelsregister nicht ändert und „Meine Ltd.“ auf dem Briefkopf muss.
Nicht „Meine GmbH“.
Hab ich aufgepasst in der Schule?
Oder gibt es geänderte Gesetze?
Eine Limited wird nicht in deutschen Handelsregistern eingetragen. Was genau ist denn in Ihrem Registereintrag enthalten? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Verfasst am: 26.11.08, 12:41 Titel: Re: GmbH und Ltd.
Jaky hat folgendes geschrieben::
Hallo Zusammen.
Wir hatte gestern eine Diskussion.
Man möchte mir, als Inhaber einer Limited, glaubhaft machen, dass, da die Ltd. in Deutschland unter das GmbH Recht fällt, auch den Namen GmbH tragen dürfte.
Z.B.
Aus „Meine Ltd.“ würde „Meine GmbH“ auf dem Briefkopf.
Sollte ich, weil ich gelacht habe und das für einen schlechten Scherz halte auf der falschen Baustelle sein, belehrt mich bitte eines besseren.
Ich bin nämlich der Meinung das sich an der Firmierung „Meine Ltd.“ auch nach dem Eintrag in das Handelsregister nicht ändert und „Meine Ltd.“ auf dem Briefkopf muss.
Nicht „Meine GmbH“.
Hab ich aufgepasst in der Schule?
Oder gibt es geänderte Gesetze?
Danke im voraus!
Es gibt keine geänderten Gesetze. Dadurch, dass die Zweigniederlassung im deutschen HR eingetragen wird, wird trotzdem keine GmbH daraus und der Zusatz GmbH darf auch nicht geführt werden.
Die selbständige Niederlassung einer englichen Ltd. muss eingetragen werden, weil es sich
1:
um eine Kapitalgesellschaft handelt
2:
der Gewerbeschein nicht reicht
3:
die Niederlassung sonst nicht betrieben werden darf
Mich machte nur die Aussage des Kollegen sehr stutzig.
Es hätte ja sein können, dass, weil das GmbH Recht "REVORMIERT" worden ist, es auch in diese Richtung geändert worden sei.
Verfasst am: 26.11.08, 13:45 Titel: Re: GmbH und Ltd.
Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Es gibt keine geänderten Gesetze. Dadurch, dass die Zweigniederlassung im deutschen HR eingetragen wird, wird trotzdem keine GmbH daraus und der Zusatz GmbH darf auch nicht geführt werden.
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