Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ex geschrieben - Antworten falsch, was meint ihr?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ex geschrieben - Antworten falsch, was meint ihr?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mensch0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:11    Titel: Ex geschrieben - Antworten falsch, was meint ihr? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe ein ernstes Problem. Vor ein paar Tagen haben wir eine Ex geschrieben und ich hatte mich auch gut darauf vorbereitet. Wie ich sie jedoch dann korregiert zurückbekam hatte ich erstmal einen Schock!
Mehr als 3 Aufgaben waren komplett "falsch", wie die Lehrerin meint. Sie hatte schon seit den ersten Tag etwas gegen mich, ich habe nur keine Ahnung warum. Sie sagte ich wäre arrogant, weil ich zum Unterricht beitrage und sie einmal verbessert habe, wie sie etwas nicht richtig gesagt hatte. Geschockt

Nun wüsste ich gerne was ihr dazu sagt.. denn ihr kennt euch sicherlich mehr mit Wirtschaft und Recht aus.

Hier die Aufgaben (die ich falsch hatte) und darunter meine Antworten:

Beurtiele folgende Fälle und begründe Deine Entscheidung!


Julia (17) ist Azubi in einer Bäckerei. Da einige Bäcker erkrankt sind, soll sie nun am Sonntag Morgen in der Backstube erscheinen und deren Arbeit übernehmen.
In diesem Fall muss sie am Sonntag arbeiten (siehe Jugenschutzgesetz Arbeit am Sonntag, Sonderfälle), muss aber dafür an einem anderen Tag frei bekommen.
- OK, gebe ich zu, ist falsch. Da es keine Außnahme für Bäcker gibt.. aber lest bitte weiter.

Johanna (16) hat sich einenn Ausbildungsplatz in der nächst größeren Stadt ausgesucht. Leider sind die Zugverbindungen so schlecht, dass sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, ihre Arbeit täglich 45 Minuten eher zu beenden. Dafür erklärt sie sich bereit, auf die Mittagspause zu verzichten.

meine Antwort:
Da genaue Angaben fehlen, wie z. B. wie lange sie arbeitet kann man dies nicht genau beantworten.
Wenn sie z. B. nur 60 Minuten am Tag arbeitet, darf sie das.


Warum ist das falsch? Ich bekomme die Krise Weinen


Verena (15) hat keine Lust in die Berufsschule zu gehen und bittet ihren Chef, von dem sie weiß, dass er von der Berufsschule nicht viel hält, ihr den Besuch der Schule zu erlassen.

Meine Antwort:
Es fehlen genaue Angaben, wie z. B. wie z. B. wie lange der Berufsschulunterricht dauert, wann er beginnt, etc. Somit kann diese Frage nicht eindeutig beantwortet werden (siehe §9 JArbSchG).


Ich benötige einen halben Punkt um eine bessere Note zu bekommen. Ich bekomme die Krise! Weinen Weinen

Schonmal vielen Dank im voraus !

Gruß Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Also für mich wären diese Antworten auch falsch.
Alles bisschen Wischi-waschi Winken
Antwort 1 und 3 komplett falsch.
Und zu 2: Wischi-waschi, hier wäre § 11 wohl gefragt gewesen
Nach oben
Mensch0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dann soll sie meiner Meinung nach aber auch genaue Angaben hinschreiben. Oder wie soll man bitteschön wissen, was sie sich denkt Frage

Aber Antwort 2 wäre doch richtig oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Antwort 2 wäre bei einer Arbeitszeit von 60 Minuten richtig.

Aber mal ehrlich, unter uns beiden Gebetsschwestern, man konnte sich hier wirklich denken, auf was die Lehrerin hinauswollte. Denn wer hat in der Ausbildung schon eine Arbeitszeit von 60 Minuten? Winken Das ist Käse
Nach oben
Mensch0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort, Mona85. Das ist schon richtig, dass es wohl nicht häufig vorkommt. Aber die Aufgabenstellung hieß "Beurteile folgende Fälle und begründe Deine Entscheidung!". Das habe ich meiner Meinung nach korrekt erfüllt, da ich ein Beispiel gegeben habe und dazu geschrieben habe, dass es zu ungenaue Angaben sind.
Schließlich geht es ja auch darum, die §§ zu können. Das ich den beherrsche habe ich wohl damit auch bewiesen, sonst hätte ich ja wohl nicht gewusst, dass es unter 4 Stunden keine Mittagspause geben muss.
(Ja, sicherlich fragst du dich, warum ich es dann nicht einfach hingeschrieben habe.. ja das frage ich mich auch. Lag wohl an der Nervosität. Aber richtig ist richtig )

Natürlich kann man sich mehr oder weniger denken, was sie sich wohl denkt. Jedoch sollte sie meiner Meinung das ganze dann auch hinschreiben. Wenn sie das nicht macht, sind mehrere bzw. sehr viele Antworten möglich.

Ich werde sie auf das aufmerksam machen, sodass ich eine bessere Note bekomme Smilie

Danke für deine Hilfe!

Falls noch jemand etwas weiß, kann er das ja auch gerne dazuschreiben.

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(Ja, sicherlich fragst du dich, warum ich es dann nicht einfach hingeschrieben habe.. ja das frage ich mich auch. Lag wohl an der Nervosität. Aber richtig ist richtig )

Das ist so nicht richtig.
Richtig ist nicht = richtig.
Zum korrekten Ergebnis gehört eben auch der entsprechende §.
Was glaubst du, wie das in meiner Ausbildung war?
Da musste ich auch §-Ketten ohne Ende runterbeten und aufschreiben.
Hab ich das nicht gemacht, bekam ich auch Punktabzug.

Aber viel Glück bei deinem Vorhaben!
Nach oben
Mensch0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was glaubst du, wie das in meiner Ausbildung war?
Da musste ich auch §-Ketten ohne Ende runterbeten und aufschreiben.
Hab ich das nicht gemacht, bekam ich auch Punktabzug.

OK.. aber ich bin nicht im Wirtschaftszweig, sondern im Französisch Zweig, wir haben nur ein Jahr Wirtschaft. Winken

Zitat:
Aber viel Glück bei deinem Vorhaben!

Vielen Dank![/code]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mensch0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich auch noch ein, aber dass es gar keinen Punkt darauf gibt ist ärgerlich. Zudem benötige ich nur einen halben Punkt um auf eine bessere Note zu kommen. Den kann sie mir für die Antwort schon geben, auch wenn sie nicht 100% genau ist.

gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wieviel Punkte hätte es für die Frage 2 überhaupt gegeben?
Nach oben
Mensch0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Wieviel Punkte hätte es für die Frage 2 überhaupt gegeben?

Ich schätze 1 1/2 oder ganze 2 Punkte. Wenn es wenig kommt evt. nur einen, glaube ich aber nicht.

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dann würde ich dir für die Aufgabe auch keinen halben Punkt geben Winken

Wenn es 10 dafür gegeben hätte, könnte man mal drüber nachdenken.
Nach oben
Mensch0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::

Wenn es 10 dafür gegeben hätte, könnte man mal drüber nachdenken.

Die ganze Ex hatte nichmal 20 Punkte Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Vermeintlich fehlende Angaben in der Aufgabenstellung muss ein Schüler ggf. durch etwas Aktivität des eigenen Hirnschmalzes ersetzen - das ist nicht zu viel verlangt.
Versuchen sie es doch nächstens mal mit folgender Antwort z.B. zu Frage 2:
Ausgehend davon, dass es sich bei der 16jährigen Johanna um einen Alien mit unbegrenzten Energiereserven und bei der nächstgrößeren Stadt um Mexico-City handelt, kann man davon ausgehen, dass dort Züge sowieso nicht zuverlässig verkehren. Der Chef darf ihr das also zu Recht verweigern. In der Mittagspause wird in Mexico eh durchgearbeitet.

Wie? Sie gingen davon aus, dass die Frage unter Berücksichtigung deutschen Rechts zu beantworten war? Warum? Stand doch gar nicht da!
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mensch0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

@Old Piper: Danke für Ihre Antwort. Sind Sie der Meinung, dass das richtig wäre, aber meine Antwort falsch ist?

Meiner Meinung nach sind beide Antworten richtig, falls das stimmt, dass es in Mexiko keine Mittagspause gibt.

Oder meinen Sie das ironisch? Jedenfalls wiederspricht sich ja
Zitat:
Vermeintlich fehlende Angaben in der Aufgabenstellung muss ein Schüler ggf. durch etwas Aktivität des eigenen Hirnschmalzes ersetzen - das ist nicht zu viel verlangt.
mit Ihrem Beispiel, oder?

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Da fehlte einfach nur der: Ironie Smiley

(Obwohl man sich das echt hätte denken können!) Winken Auf den Arm nehmen
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.