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Wie entscheiden Amtsgerichte?

 
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 09:15    Titel: Wie entscheiden Amtsgerichte? Antworten mit Zitat

Vor den Amtsgerichten ist es doch so, dass es einen Richter und zwei Beisetzer gibt?

Verfügen diese beiden Beisitzer über irgendwelche Qualifikationen?

Wie entscheidet das Amtsgericht dann?
Haben die beiden Laienrichter (?) ein genau solches Bestimmungsrecht wie der Richter?

Könnten diese beiden Laienrichter den Richter durch Mehrheit überstimmen?

Vielen dank vorab!
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idem
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zivilprozess wird gemäß §§ 22 I, IV GVG durch den Einzelrichter entschieden.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vor den Amtsgerichten ist es doch so, dass es einen Richter und zwei Beisetzer gibt?


Sicher?

Ist das jetzt eine Behauptung, oder eine rage?

Wenn Behauptung, dann stelle ich mir die Frage:

Welches Gericht hat in den letzten 17 Jahren meine Fälle entschieden?

Denn es war immer ein Amtsrichter/ eine Amtsrichterin und es war immer das
Amtsgericht, aber niemals war ein Beisitzer dabei ....

Was ich damit sagen will:

Es kommt darauf an was beim Amtsgericht verhandelt wird, danach richtet sich auch die Besetzung Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht steht die Ausgangsfrage ja nur im falschen Forum und bezieht sich auf Strafverfahren.

In Strafverfahren kann das Amtsgericht als Schöffengericht in der Besetzung ein Berufsrichter und zwei Schöffen tagen. Die Schöffen sind keine Juristen. Jeder von ihnen hat das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter.

Gruß,
moro
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Aha. Dann scheint dies wohl nur im Strafverfahren so zu sein.

Aber warum gibt es denn dort diese zwei Laienrichter? Ich meine, der Richter hat ja nicht umsonst eine langwierige Ausbildung hinter sich.. Wie kann man es denn zwei Laienrichtern dann gestatten, dass diese den Richter überstimmen könnten? Wie ist denn das gerechtfertigt?
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pragmatiker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

im strafverfahren gilt halt noch direkter : "im namen des volkes" und die schöffen vertreten das volk, die allgemeinheit, das bauchgefühl, das gesunde rechtempfinden oder wie man das auch immer ausdrücken will. die schöffen sind ausdruck unserer demokratie.
_________________
Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Schreiberin85 hat folgendes geschrieben::
Aber warum gibt es denn dort diese zwei Laienrichter? Ich meine, der Richter hat ja nicht umsonst eine langwierige Ausbildung hinter sich.. Wie kann man es denn zwei Laienrichtern dann gestatten, dass diese den Richter überstimmen könnten? Wie ist denn das gerechtfertigt?


Darüber kann man lange diskutieren, und sicherlich gibt es gute Argumente dafür wie auch dagegen. Ich selbst stehe dem System der Laienrichter im Strafverfahren eher skeptisch gegenüber. Aber denken Sie mal an den englischen Geschworenenprozess ('Jury'): Dort entscheiden in der Sache nur die Laien (unter Ausschluss des Berufsrichters, der nur das Verfahren leitet und auf die Einhaltung der Vorschriften achtet).

Gruß,
moro
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Michael Cutter
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Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 98
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hier mal ein Ausschnitt aus folgender Internetseite:

http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,,,,,,,3D175DB05B765302E0440003BA5E08BC,,,,,,,,,,,,,,,.html

Sinn des Schöffengerichts
Schöffen haben keine juristische Ausbildung, sie brauchen auch keine besondere Gesetzeskenntnis. Und doch sind sie den Berufsrichtern gleichgestellt: Sie sind unabhängig, unterliegen natürlich der Schweigepflicht und müssen unparteiisch sein. Und wer sich beispielsweise bestechen lässt, damit er auf ein Urteil einen bestimmten Einfluss nimmt, dem passiert das Gleiche, wie jedem anderen Richter auch: Er landet selbst vor dem Kadi.
Doch warum muss der eine Richter eine lange Ausbildung machen und der andere nicht?
Sinn und Zweck des Einsatzes von Laienrichtern ist es unter anderem, für Verständlichkeit von Verfahren und Urteil zu sorgen. Sie vertreten mit ihrer Anwesenheit und ihren Entscheidungen das "Volk", in dessen Namen das Urteil schließlich verkündet wird. Und ebenso wie das Volk, oder der Angeklagte, kennen sich die Schöffen mit juristischem “Kauderwelsch“ meist nicht aus. Schöffen sorgen aber auch für die Transparenz gerichtlicher Entscheidungen - denn bei den meisten Verhandlungen ist zwar die Öffentlichkeit zugelassen, aber wer weiß schon, was sich im Richterzimmer und bei der Urteilsfindung abspielt?

MfG
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Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser

Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.

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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

"Die Schöffen sind die Mannequins im Schaufenster der Justiz" (So der Bonmot eines hohen deutschen Richters - zitiert nach Manfred Rehbinder 'Einführung in die Rechtswissenschaft', 8. Auflage, 1995. )
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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UHU-1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

idem hat folgendes geschrieben::
Im Zivilprozess wird gemäß §§ 22 I, IV GVG durch den Einzelrichter entschieden.


... mit einer kleinen Einschränkung, und zwar nach § 2 LwVG.
Solche Verfahren sind aber sehr sehr sehr selten geworden.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::
Darüber kann man lange diskutieren, und sicherlich gibt es gute Argumente dafür wie auch dagegen.


Natürlich bekommen die Schöffen in den Beratungen von dem Berufsrichter auch die Rechtslage erläutert. Sie können also nicht "frei Schnauze" und "aus dem Bauch heraus" entscheiden, ohne sich um die Gesetze zu scheren.


moro hat folgendes geschrieben::
Aber denken Sie mal an den englischen Geschworenenprozess ('Jury'): Dort entscheiden in der Sache nur die Laien (unter Ausschluss des Berufsrichters, der nur das Verfahren leitet und auf die Einhaltung der Vorschriften achtet).


In den USA entscheiden die Geschworenen aber "nur" über die Schuldfrage und nicht über das Strafmaß. Das legt der Richter fest. (In sehr extremen Fällen ist schon vorgekommen, daß der Richter am Ende das Strafmaß trotz Jury-Schuldspruch auf Null festgelegt hat.)

In Zivilprozessen hingegen kann die Jury auch z.B. die Höhe eines evtl. Schadensersatzes festlegen und nicht nur die Tatsache feststellen, daß grundsätzlich ein Anspruch besteht.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

UHU-1 hat folgendes geschrieben::
... mit einer kleinen Einschränkung, und zwar nach § 2 LwVG.
Solche Verfahren sind aber sehr sehr sehr selten geworden.

Eh, wieso das?! Bei unserem Amtsgericht finden die weiterhin wöchentlich statt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
UHU-1 hat folgendes geschrieben::
... mit einer kleinen Einschränkung, und zwar nach § 2 LwVG.
Solche Verfahren sind aber sehr sehr sehr selten geworden.

Eh, wieso das?! Bei unserem Amtsgericht finden die weiterhin wöchentlich statt.


Hier in Berlin (konzentriert bei dem Amtsgericht Schöneberg) jedoch kaum noch.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen war ich am Dienstag ja auch im verschlafenen Neuruppin. Das Landwirtschaftsrecht hält ja sowieso einige Überraschungen bereit: man denke nur an die Berufung... Cool
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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cmd.dea
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Deswegen war ich am Dienstag ja auch im verschlafenen Neuruppin.


Ui, da hab ich vor 2 Jahren mal ne Zwangsversteigerung durchführen lassen. Das gabs so ne nette kleine blonde Rechtspflegerin, wie hieß die nur........ Sehr glücklich
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