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Schreiberin85 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2008 Beiträge: 88
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Verfasst am: 26.11.08, 09:15 Titel: Wie entscheiden Amtsgerichte? |
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Vor den Amtsgerichten ist es doch so, dass es einen Richter und zwei Beisetzer gibt?
Verfügen diese beiden Beisitzer über irgendwelche Qualifikationen?
Wie entscheidet das Amtsgericht dann?
Haben die beiden Laienrichter (?) ein genau solches Bestimmungsrecht wie der Richter?
Könnten diese beiden Laienrichter den Richter durch Mehrheit überstimmen?
Vielen dank vorab! |
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idem FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2007 Beiträge: 385
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Verfasst am: 26.11.08, 09:40 Titel: |
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Im Zivilprozess wird gemäß §§ 22 I, IV GVG durch den Einzelrichter entschieden. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 26.11.08, 09:44 Titel: |
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Zitat: | Vor den Amtsgerichten ist es doch so, dass es einen Richter und zwei Beisetzer gibt? |
Sicher?
Ist das jetzt eine Behauptung, oder eine rage?
Wenn Behauptung, dann stelle ich mir die Frage:
Welches Gericht hat in den letzten 17 Jahren meine Fälle entschieden?
Denn es war immer ein Amtsrichter/ eine Amtsrichterin und es war immer das
Amtsgericht, aber niemals war ein Beisitzer dabei ....
Was ich damit sagen will:
Es kommt darauf an was beim Amtsgericht verhandelt wird, danach richtet sich auch die Besetzung  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 26.11.08, 10:21 Titel: |
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Vielleicht steht die Ausgangsfrage ja nur im falschen Forum und bezieht sich auf Strafverfahren.
In Strafverfahren kann das Amtsgericht als Schöffengericht in der Besetzung ein Berufsrichter und zwei Schöffen tagen. Die Schöffen sind keine Juristen. Jeder von ihnen hat das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter.
Gruß,
moro |
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Schreiberin85 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2008 Beiträge: 88
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Verfasst am: 26.11.08, 10:42 Titel: |
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Aha. Dann scheint dies wohl nur im Strafverfahren so zu sein.
Aber warum gibt es denn dort diese zwei Laienrichter? Ich meine, der Richter hat ja nicht umsonst eine langwierige Ausbildung hinter sich.. Wie kann man es denn zwei Laienrichtern dann gestatten, dass diese den Richter überstimmen könnten? Wie ist denn das gerechtfertigt? |
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pragmatiker FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.07.2007 Beiträge: 1047
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Verfasst am: 26.11.08, 10:54 Titel: |
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im strafverfahren gilt halt noch direkter : "im namen des volkes" und die schöffen vertreten das volk, die allgemeinheit, das bauchgefühl, das gesunde rechtempfinden oder wie man das auch immer ausdrücken will. die schöffen sind ausdruck unserer demokratie. _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s) |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 26.11.08, 11:01 Titel: |
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Schreiberin85 hat folgendes geschrieben:: | Aber warum gibt es denn dort diese zwei Laienrichter? Ich meine, der Richter hat ja nicht umsonst eine langwierige Ausbildung hinter sich.. Wie kann man es denn zwei Laienrichtern dann gestatten, dass diese den Richter überstimmen könnten? Wie ist denn das gerechtfertigt? |
Darüber kann man lange diskutieren, und sicherlich gibt es gute Argumente dafür wie auch dagegen. Ich selbst stehe dem System der Laienrichter im Strafverfahren eher skeptisch gegenüber. Aber denken Sie mal an den englischen Geschworenenprozess ('Jury'): Dort entscheiden in der Sache nur die Laien (unter Ausschluss des Berufsrichters, der nur das Verfahren leitet und auf die Einhaltung der Vorschriften achtet).
Gruß,
moro |
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Michael Cutter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.11.2008 Beiträge: 98 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 26.11.08, 12:32 Titel: |
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Hier mal ein Ausschnitt aus folgender Internetseite:
http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,,,,,,,3D175DB05B765302E0440003BA5E08BC,,,,,,,,,,,,,,,.html
Sinn des Schöffengerichts
Schöffen haben keine juristische Ausbildung, sie brauchen auch keine besondere Gesetzeskenntnis. Und doch sind sie den Berufsrichtern gleichgestellt: Sie sind unabhängig, unterliegen natürlich der Schweigepflicht und müssen unparteiisch sein. Und wer sich beispielsweise bestechen lässt, damit er auf ein Urteil einen bestimmten Einfluss nimmt, dem passiert das Gleiche, wie jedem anderen Richter auch: Er landet selbst vor dem Kadi.
Doch warum muss der eine Richter eine lange Ausbildung machen und der andere nicht?
Sinn und Zweck des Einsatzes von Laienrichtern ist es unter anderem, für Verständlichkeit von Verfahren und Urteil zu sorgen. Sie vertreten mit ihrer Anwesenheit und ihren Entscheidungen das "Volk", in dessen Namen das Urteil schließlich verkündet wird. Und ebenso wie das Volk, oder der Angeklagte, kennen sich die Schöffen mit juristischem “Kauderwelsch“ meist nicht aus. Schöffen sorgen aber auch für die Transparenz gerichtlicher Entscheidungen - denn bei den meisten Verhandlungen ist zwar die Öffentlichkeit zugelassen, aber wer weiß schon, was sich im Richterzimmer und bei der Urteilsfindung abspielt?
MfG _________________ Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser
Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 26.11.08, 13:26 Titel: |
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"Die Schöffen sind die Mannequins im Schaufenster der Justiz" (So der Bonmot eines hohen deutschen Richters - zitiert nach Manfred Rehbinder 'Einführung in die Rechtswissenschaft', 8. Auflage, 1995. ) _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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UHU-1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
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Verfasst am: 26.11.08, 15:18 Titel: |
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idem hat folgendes geschrieben:: | Im Zivilprozess wird gemäß §§ 22 I, IV GVG durch den Einzelrichter entschieden. |
... mit einer kleinen Einschränkung, und zwar nach § 2 LwVG.
Solche Verfahren sind aber sehr sehr sehr selten geworden. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
(Albert Einstein) |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 26.11.08, 16:03 Titel: |
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moro hat folgendes geschrieben:: | Darüber kann man lange diskutieren, und sicherlich gibt es gute Argumente dafür wie auch dagegen. |
Natürlich bekommen die Schöffen in den Beratungen von dem Berufsrichter auch die Rechtslage erläutert. Sie können also nicht "frei Schnauze" und "aus dem Bauch heraus" entscheiden, ohne sich um die Gesetze zu scheren.
moro hat folgendes geschrieben:: | Aber denken Sie mal an den englischen Geschworenenprozess ('Jury'): Dort entscheiden in der Sache nur die Laien (unter Ausschluss des Berufsrichters, der nur das Verfahren leitet und auf die Einhaltung der Vorschriften achtet). |
In den USA entscheiden die Geschworenen aber "nur" über die Schuldfrage und nicht über das Strafmaß. Das legt der Richter fest. (In sehr extremen Fällen ist schon vorgekommen, daß der Richter am Ende das Strafmaß trotz Jury-Schuldspruch auf Null festgelegt hat.)
In Zivilprozessen hingegen kann die Jury auch z.B. die Höhe eines evtl. Schadensersatzes festlegen und nicht nur die Tatsache feststellen, daß grundsätzlich ein Anspruch besteht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 26.11.08, 21:40 Titel: |
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UHU-1 hat folgendes geschrieben:: | ... mit einer kleinen Einschränkung, und zwar nach § 2 LwVG.
Solche Verfahren sind aber sehr sehr sehr selten geworden. |
Eh, wieso das?! Bei unserem Amtsgericht finden die weiterhin wöchentlich statt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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UHU-1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
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Verfasst am: 27.11.08, 07:51 Titel: |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | UHU-1 hat folgendes geschrieben:: | ... mit einer kleinen Einschränkung, und zwar nach § 2 LwVG.
Solche Verfahren sind aber sehr sehr sehr selten geworden. |
Eh, wieso das?! Bei unserem Amtsgericht finden die weiterhin wöchentlich statt. |
Hier in Berlin (konzentriert bei dem Amtsgericht Schöneberg) jedoch kaum noch. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
(Albert Einstein) |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 27.11.08, 13:34 Titel: |
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Deswegen war ich am Dienstag ja auch im verschlafenen Neuruppin. Das Landwirtschaftsrecht hält ja sowieso einige Überraschungen bereit: man denke nur an die Berufung...  _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 27.11.08, 13:41 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Deswegen war ich am Dienstag ja auch im verschlafenen Neuruppin. |
Ui, da hab ich vor 2 Jahren mal ne Zwangsversteigerung durchführen lassen. Das gabs so ne nette kleine blonde Rechtspflegerin, wie hieß die nur........  |
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