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Nachbargarage wurde 7 cm über Grundstücksgrenze gesetzt

 
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Häuslebauer007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 12:00    Titel: Nachbargarage wurde 7 cm über Grundstücksgrenze gesetzt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin gerade mitten in der Bauphase und ein Problem jagt das nächste. Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben, ehe ich direkt einen Anwalt mit der Sache beauftrage:

Folgende Situation:

Zwischen unserem (künftigen) Haus und dem Haus des Nachbarns (Freunde von uns) steht die Fertig-Garage des Nachbarn (bündig am Haus). Unsere Fertig-Garage soll ebenfalls direkt an der Garage anschließen und direkt ans Haus angebunden sein (Zugang von der Garage zum Haus). Jetzt sollte die Garage ursprünglich erste nach dem Rohbau gestellt werden, wie das so üblich ist. Der Vermesser hat das Schnurgerüst für das Haus abgesteckt und der Keller steht jetzt. Doch die Lücke zwischen Hauskante und der Garage des Nachbarn ist irgend wie extrem knapp. Nur noch 2 cm „Luft“. Deshalb kann die Garage nicht nach dem Rohbau gestellt werden. Erst muss die Garage rein, und dann kann weiter gemauert werden. Solange haben wir jetzt einen Baustopp. Und der Winter steht vor der Tür…. Super!

Jetzt war gestern der Vermesser auf dem Bau und hat festgestellt, dass die Garage des Nachbarn 7 cm über die Grenze gebaut wurde. Unser Polier meinte, das machen die Garagenfirmen durchaus öfters, er hätte das schon einige Male erlebt. Diese 7 cm fehlen uns jetzt. Streit mit dem Nachbarn möchte ich unbedingt vermeiden. Aber der Baustopp nervt schon gewaltig, zumal ich Bedenken habe, ob links und rechts 1 cm „Luft“ ausreichen.

Wie ist denn die Rechtslage? Kann ich vom Garagenhersteller (der unseren Nachbarn die Garage nach dem Aufmaß verkauft hat) Schadensersatz fordern? Muss die bestehende Garage weg? Im Prinzip ist das doch ein Schwarzbau. Mit allen Konsequenzen? Unsere Nachbarn trifft keine Schuld, da die ja nach besten Wissen und Gewissen auf das Angebot des Garagenhersteller eingegangen sind. Die Garage steht jetzt erst ein paar Monate.

Wie ist die Rechtslage?

Gruß,

Häuslebauer007
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn ich das richtig sehe, handelt es sich bei der Garage des Nachbarn um eine Fertigteilgarage? Solche Garagen haben Standardmaße. Ich vermute also, dass nicht dass Maß der Garage falsch ist, sondern schlicht und einfach der Aufstellort der Garage.
Also kann nicht Schadenersatz vom Hersteller der Garage gefordert werden.

Allerdings weiß ich nicht, wer beim Aufstellen der Garage dafür verantwortlich ist, dass diese am richtigen Platz zum stehen kommt. Die Garagenbaufirma? Ich meine nicht. Um sowas sollten sich der Bauherr und die Bauleitung kümmern.

Theoretisch können Sie fordern, dass die Garage wieder wegkommt. Aber das wäre wohl das Aus für den nachbarschaftlichen Frieden und sollte vermieden werden. Sicher können Sie aber wenigstens Schadenersatz beim Nachbarn fordern, auf wen dieser das dann umlegt, ist nicht ihr Problem.

Ich würde zuerst die Garagenfirma kontaktieren, wieviel Spielraum die zum Aufstellen brauchen. Und dann den Nachbarn darüber informieren und ihn auffordern, sich zusammen mit seiner Baufirma/Bauleitung Gedanken zu machen, wie er das Problem löst. Auch wenn es ein Freund ist, sollte das Thema Schadenersatz angesprochen werden. Sonst ist es wohl irgendwann aus mit der Freundschaft.

Das ist meine persönliche Meinung. Wir haben selber gebaut und momentan ein ähnliches Problem mit unserem Nachbarn, allerdings ohne wirklichen Schaden. Also leicht zu lösen.

CHristine Wiedemann
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Häuslebauer007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, beides sind Fertiggaragen. Die des Nachbarn wurde nach einem Aufmaß durch den Garagenhersteller - der quasi einen Komplettservice anbietet - angefertigt und auch aufgestellt. Verschieben lässt sich die Garage nicht mehr, da die am Haus anliegt.
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Fertigung nach Aufmaß (keine Standardgröße) ist der Hersteller haftbar. Die Ware ist anders geliefert als bestellt. Bei der vorliegenden Sachlage stellt das einen erheblichen Sachmangel dar (genauso wie der Fall, dass die Garage so schmal wäre, dass kein AUto reinpasst). Aber, wie gesagt, muss diese Haftung Ihr Nachbar anmahnen. Er ist der Auftraggeber.

Kommt Ihre Garage denn vom gleichen Hersteller?
Dann wäre doch ein möglicher Kompromiß, dass der Hersteller Ihre Garage ebenfalls nach Aufmaß fertigt, nur um 7 cm schmaler als geplant? Auf eigene Rechnung? Falls die Garage dann nicht zu schmal wird.
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 15:02    Titel: Re: Nachbargarage wurde 7 cm über Grundstücksgrenze gesetzt Antworten mit Zitat

Häuslebauer007 hat folgendes geschrieben::
..... ....Jetzt sollte die Garage ursprünglich erste nach dem Rohbau gestellt werden, wie das so üblich ist.
Wie ist die Rechtslage?
Gruß,
Häuslebauer007

Zur Rechtslage kann und will ich nichts sagen, doch möchte ich folgenden Kommentar aus meiner Erfahrung abgeben :
Es ist keinesfalls so, daß üblicherweise eine Fertiggarage erst nach Vollendung des Hausbaues zwischen zwei Bauten "gequetscht" wird . Das muß ja eigentlich schief gehen. Ich kenne es jedenfalls nur so, daß zuerst die Fundamente des Hauses (mit oder ohne Keller) inklusive Fundament für die Garage gesetzt werden . Anschließend wird vor dem Hausbau ab O.K Keller zuerst die Garage gesetzt . Ausrufezeichen
So war es auch bei mir und die Garage kann dann wunderbar als Abstellplatz für Maschinen und Material dienen .
Ich gehe davon aus, daß unter den geschilderten Umständen die Garage noch nicht bestellt ist (wie wurde dann aber der Bauantrag gestellt ?) und noch der passende Lieferant für die Garage ausgesucht werden kann . Es ist auch keineswegs so, daß die Breiten der Garagen nicht - wie oben geschildert - genormt ist . Standardbreite ist wohl 2,93 m, aber je nach Erfordernissen kann man bei den meisten Herstellern auch andere Breiten, z.B. ab 2,68 m bestellen . Da ist also noch einige "Luft" vorhanden .
Richtig ist aber, den Nachbarn zun Informieren, damit der weiß, daß er an einem Problem beteiligt ist und mit den verschiedensten Herstellern versuchen, eine Lösung zu finden . Vielleicht steht ja irgendwo (in der Nähe) eine pasende Garage rum ? Sehr glücklich
Für mich hat übrigens der Bauleiter ganz ordentlich "gepennt".
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ktown
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BeitragVerfasst am: 26.11.08, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ChristelvomAcker schon geschrieben hat. Da es sich um eine Fertiggarage nach örtlichem Aufmaß handelt liegt die Schuld bei der Fertigteilfirma.
Wenn man es ganz genau nimmt, müßte entweder die bestehende Garage demontiert und mit korrektem Maß neu produziert und aufgestellt werden.....

ODER


Die Garage bleibt stehen und die Firma übernimmt
1. Die Mehrkosten für eine Fertiggarage nach örtlichem Aufmaß bei Ihnen
2. Die Kosten für den Ankauf der 7 cm, den diesen Grundstücksabschnitt müßte der Nachbar ja aufkaufen.
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wido
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BeitragVerfasst am: 26.11.08, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Wie ChristelvomAcker schon geschrieben hat. Da es sich um eine Fertiggarage nach örtlichem Aufmaß handelt liegt die Schuld bei der Fertigteilfirma.

Das mit dem Aufmaß durch den Lieferanten der Fertiggaragenfirma möchte ich doch stark bezweifeln . Mit den Augen rollen
In der Regel sieht der Hersteller/Lieferant der Garage die Baustelle erst bei Lieferung seiner Garage und plaziert diese nach Anweisungen/Markierung der Bauleitung . Dieser hat sich vorher um die korrekten Koordinaten auf der Baustelle zu kümmern .So war es auch bei mir .
Oder :
Gegen Mehrpreis stellt dieser Lieferant (Wochen vorher) die Streifenfundamente her, auf die die Garage gesetzt wird . Aber auch in diesem Fall ist der Bauleiter für die Markierung /die Koordinaten zuständig .
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Elektrikör
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BeitragVerfasst am: 26.11.08, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aus der Ferne betrachtet zweifle ich jetzt mal an, daß die HÄUSER richtig stehen.

Es sollte doch wohl am Ende so aussehen:

Haus 1 - Garage 1 - Garage 2 - Haus 2


Und nun passt die "Garage 2" nicht mehr in die verbliebene Lücke.

Entweder sind die Garagen zu breit, oder die Häuser stehn zu dicht beieinander

PS: der Außenputz der Häuser wurde bei den Planungen aber schon eingerechnet?


MfG
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Also grundsätzlich könnte man nicht ausschließen dass das Haus vom Nachbar falsch eingemessen wurde. Da aber, auch wenn es Wido sich nicht vorstellen kann... Winken , die Garage nach Aufmaß hergestellt wurde, liegt die Tendenz wohl eher bei einem Fehler beim Aufmessen. Es mag zwar vorkommen, dass es Firmen gibt die das örtliche Aufmaß nicht selbst durchführen....die Regel ist es aber nicht.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das BGB sieht bei einem leicht fahrlässigen Überbau eine Überbaurente zugunsten des Betroffenen vor, der Falschbauer kann in diesem Fall seine Garage stehen lassen. Vorliegend ist somit zu prüfen, ob leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Dazu müsste man die Kommentierung prüfen. Ein Indiz könnte sein, dass auch Sie den fehlerhaften Bau nicht bemerkt haben.

Ansonsten besteht ein Beseitigungsanspruch.

Vorliegend wurde die Störung durch den Baubetrieb verursacht. Ich schlage vor, mit dem Nachbarn zu reden, ein Schreiben an den Nachbarn vorzubereiten, so dass dieser das Gebäude zu entfernen habe. Mit dem Schreiben (= Druckmittel) geht der Nachbar dann zu seinem Hersteller und fordert diesen auf die Garage wie geplant neu zu bauen, selbst wenn dadurch ein Komplettneubau notwendig ist.

Je nach Schwierigkeit der Mangelbehebung kann man nun versuchen, aus dem Fehler einen "Gewinn" herauszuschlagen. Man bietet den Baubetrieb im Rahmen eines Vergleichs an, die Garage stehen zu lassen, wenn eine erhebliche Minderung vorgenommen wird (zB 70 % Preisminderung, falls Komplettneubau 100 % Preisminderung; dem Baubetrieb bleibt schließlich der Abriss erspart). Von dem was man eingespart hat, bezahlt man dem Nachbarn, so dass dieser seine Garage umplanen kann. Gleichzeitig veranlasst man eine Grunddienstbarkeit (ggf. gegen Einmalzahlung), so dass man seine Garage ohne Überbaurente stehen lassen kann (oder man kauft das Grundstück ab).
_________________
mfg
Klaus
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Also grundsätzlich könnte man nicht ausschließen dass das Haus vom Nachbar falsch eingemessen wurde. Da aber, auch wenn es Wido sich nicht vorstellen kann... Winken , die Garage nach Aufmaß hergestellt wurde, liegt die Tendenz wohl eher bei einem Fehler beim Aufmessen. Es mag zwar vorkommen, dass es Firmen gibt die das örtliche Aufmaß nicht selbst durchführen....die Regel ist es aber nicht.

Ich hatte nach meinen Erfahrungen durch intensive Durchsprachen mit 7 Herstellern von Fertiggaragen geschrieben :
Zitat:
Das mit dem Aufmaß durch den Lieferanten der Fertiggaragenfirma möchte ich doch stark bezweifeln .

@ ktown : Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß das Haus vom Nachbarn falsch eingemessen wurde, bei meinem Bau hatte der Nachbar seine Grundstücksgrenze auch um 7 cm überschritten . Die Überschreitung der Baugrenzen ist wohl eher der Normalfall als die Ausnahme . Zum Glück hatte ich noch ca. 20 cm Spiel im Baufenster ! Auf den Arm nehmen

Durch die Gespräche mit den Herstellern habe ich gelernt : Die Fertiggarage - und zwar die Version , welche komplett in einem Stück auf die Baustelle kommt - wird im Normalfall vom Bauherrn/Bauträger nach Katalog in den vom Hersteller möglichen Raster von Länge/Breite/Höhe bestellt . Die Verantwortung, daß die Garage dann auch in die Lücke paßt, liegt beim Bauherrn/Bauträger. Der Hersteller wird sich nicht in die Vermessungsangelegenheiten einmischen .
Der Hersteller wird aber bei engen örtlichen Verhältnissen vor Ort prüfen, ob genug Platz ( in meinem Fall waren etwa 15 m gefordert) für das Rangieren des Transport-LKW's vorhanden ist, der ja auch im Normalfall die Garage auf ihren Platz setzt .
Für den Fall, daß eine Fertiggarage aus einem Stück Platzgründen nicht gesetzt werden kann, wird man auf eine (teurere) Fertigteilgarage zurückgreifen müssen, für die auch sicher ein Aufmaß vor Ort erforderlich ist . Bei dieser Variante kommen Wände, Decke etc. separat in Teilen und werden erst vor Ort zusammengesetzt .
Vielleicht meldet sich ja der TE nocheinmal , um seinen "theoretischen" Fall näher zu erläutern . Cool
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