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Verfasst am: 26.11.08, 00:40 Titel: was kann ich machen ???
a wurde von b bestohlen. der sohn von a ist zeuge des vorgangs.
diebin war b ...b hat damals alles an c verkauft b hat später gestanden das sie die sachen an c verkauft hat.
a hat darufhin c aufgefordert die sachen an a herruaszugeben da er kein eigentum an der sache erworben hat.
c verweigert dies ...
c verkauft die sachen und die staatsanwaltschaft ermittelt wegen unterschlagung und hehlerei.
c nimmt nun kontakt zu dem sohn ( 13 Jahre) von a auf und macht ihn versprechungen das wenn er nix sagt er etwas bekommt..falls nicht bekommt er ärger.
was kann a machen um seinen sohn vor solchen feigen menschen zu schützen.
ist das nötigung oder strafvereitlung anstiftung zur falschaussage
§§ 240 Abs. 1, 3, 22 StGB wegen versuchter Nötigung
§§ 258 Abs. 1, 4, 22 StGB wegen versuchter Strafvereitlung
§§ 153, 159, 26, 22 StGB wegen versuchter Anstifftung zur Falschaussage
(§ 241 Abs.1 StGB wegen Bedrohung, soweit mit einen Verbrechen gedroht wurde)
in Frage. Zudem käme noch ein versuchter Prozessbetrug in Frage. Dies hängt aber von den Vorbereitungsstadium des Täters ab. _________________ Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser
Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.
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da b gestanden hatte hat c kein eigentum an der sache erhalten und müßte die sachen an a rausgeben da c sie verkauft hat macht sie sich der unterschlagung und helerei strafbar
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