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Frau H. hat in die Ehe mit Herrn S. ein Reihenhaus eingebracht in dem die Zugewinngemeinschaft wohnt. Frau H. und Herr S. veranstalten gemeinsam eine Party und laden gemeinsame Bekannte ein. Frau H. möchte ihre beste Freundin Frau A. unbedingt dabei haben, was aber Herr S. ablehnt da es seine Ex-Freundin ist. Kann Frau H. die Anwesenheit von Frau A. erzwingen? Kann Herr S. erzwingen daß Frau A. die Party verläßt? Wie ist die Rechtslage?
Zuletzt bearbeitet von barolo am 27.11.08, 11:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
an der Ehewohnung steht m. E. den Ehegatten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen das Hausrecht grdsl. gemeinsam und gleichrangig zu. So lange und soweit durch die Anwesenheit der Freundin das Persönlichkeitsrecht des anderen nicht verletzt wird, z.B. könnte das der Fall sein, wenn die Freundin gleichzeitig die außereheliche Liebhaberin der Ehefrau wäre, kann m.E. der eine nicht ohne den anderen dies bestimmen. _________________ Gruß
Peter H.
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