Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auslobung führt zur Vertragsauflösung oder Fallstrick??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auslobung führt zur Vertragsauflösung oder Fallstrick??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Troodon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 100
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 16:37    Titel: Auslobung führt zur Vertragsauflösung oder Fallstrick?? Antworten mit Zitat

Hallo! Ein Fall aus dem Leben ....

A hat im Juni 2006 den Internetzugang und die Internettelefonie mit einer Laufzeit von zwei Jahren bei Provider G abgeschlossen. Kurz vor Ablauf der zweijährigen Laufzeit, im März 2008, lobte Provider G auf dem dortigen Internetaccount des A ein Angebot der Schwesterfirma Provider U aus. Demnach würde Provider G künftig keinen Internetzugang mehr anbieten und der A könnte sofort und wie dem A versichert wurde, komplett, zu Provider U wechseln. Die Kundendaten würden dabei automatisch übernommen, es würden keine Kosten und keine Wartezeiten anfallen und auch keine doppelten Rechnungen! Dieses Angebot hat der A angenommen, indem er aus seinem Account bei Provider G den Link zur Seite des Provider U genutzt hat ; eine Verifizieurng des A bei Provider U war tatsächlich nicht mehr notwendig, da alle Daten übernommen wurden, der DSL - Zugang wurde umgestellt und es funktionierte tadellos. Soweit so gut.

Damit ein Fall daraus wird, geht es natürlich weiter ...

Nicht ganz überrasschend für A flatterte eine Rechnung des Providers G in's Haus, ausweislich derer A für die Grundgebühr der Internettelefonie des Monats in der er diese bereits erstmalig bei Provider U nutzt auch bei Provider G zahlen soll. A reklamiert die Rechnung ... und welch ein Wunder ... er bekommt die Mitteilung, dass das Problem bei Provider G bekannt sei und es wurde der bereits abgebuchte Betrag erstattet. Immer noch kein Fall ...

Wie zu erwarten, will der Provider G für die nachfolgenden beiden Monate wieder die Grundgebühr für die Internettelefonie haben ... doch diesmal bleiben die Hinweise des A fruchtlos und der Provider schaltet ein Inkassounternehmen ein, um die Forderung beizutreiben.

Zu Recht??

Handelt es sich bei der Mitteilung auf dem Account des A bei Provider G um eine Auslobung i.s. § 657 BGB?
Ist dadurch das Vertragsverhältnis des A mit Provider G beendet worden und in ein neues mit Provider U übergegangen?
Welche Argumente (rechtlich fundierte natürlich und keine Beschimpfungen gegenüber G) könnte A noch vorbringen (z.B. § 242 BGB - aber wo eingebracht)?

Vielen Dank und viel Spaß
_________________
Viele Grüße - Troodon

Wenn "Der Klügere" immer nachgibt, begründet dies die Herrschaft der Dummheit!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal einfach auf Erfüllung der offenbar wirksam vereinbarten Vertragsänderung bzw. Vertragsauflösung (je nachdem, wie man es sehen will) pochen.

Ich vermute, bei G läuft da ein automatischer Eskalationsprozeß Amok und weniger, daß da böser Wille dahinter steckt.

Vielleicht bringt Anrufen erst mal Linderung. Smilie
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.