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Verfasst am: 27.11.08, 16:37 Titel: Auslobung führt zur Vertragsauflösung oder Fallstrick??
Hallo! Ein Fall aus dem Leben ....
A hat im Juni 2006 den Internetzugang und die Internettelefonie mit einer Laufzeit von zwei Jahren bei Provider G abgeschlossen. Kurz vor Ablauf der zweijährigen Laufzeit, im März 2008, lobte Provider G auf dem dortigen Internetaccount des A ein Angebot der Schwesterfirma Provider U aus. Demnach würde Provider G künftig keinen Internetzugang mehr anbieten und der A könnte sofort und wie dem A versichert wurde, komplett, zu Provider U wechseln. Die Kundendaten würden dabei automatisch übernommen, es würden keine Kosten und keine Wartezeiten anfallen und auch keine doppelten Rechnungen! Dieses Angebot hat der A angenommen, indem er aus seinem Account bei Provider G den Link zur Seite des Provider U genutzt hat ; eine Verifizieurng des A bei Provider U war tatsächlich nicht mehr notwendig, da alle Daten übernommen wurden, der DSL - Zugang wurde umgestellt und es funktionierte tadellos. Soweit so gut.
Damit ein Fall daraus wird, geht es natürlich weiter ...
Nicht ganz überrasschend für A flatterte eine Rechnung des Providers G in's Haus, ausweislich derer A für die Grundgebühr der Internettelefonie des Monats in der er diese bereits erstmalig bei Provider U nutzt auch bei Provider G zahlen soll. A reklamiert die Rechnung ... und welch ein Wunder ... er bekommt die Mitteilung, dass das Problem bei Provider G bekannt sei und es wurde der bereits abgebuchte Betrag erstattet. Immer noch kein Fall ...
Wie zu erwarten, will der Provider G für die nachfolgenden beiden Monate wieder die Grundgebühr für die Internettelefonie haben ... doch diesmal bleiben die Hinweise des A fruchtlos und der Provider schaltet ein Inkassounternehmen ein, um die Forderung beizutreiben.
Zu Recht??
Handelt es sich bei der Mitteilung auf dem Account des A bei Provider G um eine Auslobung i.s. § 657 BGB?
Ist dadurch das Vertragsverhältnis des A mit Provider G beendet worden und in ein neues mit Provider U übergegangen?
Welche Argumente (rechtlich fundierte natürlich und keine Beschimpfungen gegenüber G) könnte A noch vorbringen (z.B. § 242 BGB - aber wo eingebracht)?
Vielen Dank und viel Spaß _________________ Viele Grüße - Troodon
Wenn "Der Klügere" immer nachgibt, begründet dies die Herrschaft der Dummheit!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.11.08, 17:54 Titel:
Ich würde mal einfach auf Erfüllung der offenbar wirksam vereinbarten Vertragsänderung bzw. Vertragsauflösung (je nachdem, wie man es sehen will) pochen.
Ich vermute, bei G läuft da ein automatischer Eskalationsprozeß Amok und weniger, daß da böser Wille dahinter steckt.
Vielleicht bringt Anrufen erst mal Linderung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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