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Verfasst am: 27.11.08, 06:00 Titel: Anhörung im Vorhinein ausgefüllt?
Bitte um Entschuldigung, stehe anscheinend auf dem Schlauch!
Eine Anhörung der Eltern in der Schule wegen Verweis des Kindes.
Die Zeilen unter der Überschrift: "Anhörung der Eltern" waren schon ausgefüllt. Kurze Information des Direktors über den Grund der Erteilung des Verweises.
Fragen wurden sofort unterbunden, tut nichts zur Sache. das war die Anhörung, keine 5 Minuten.
ist das echt so laut Gesetz? rege ich mich zu unrecht auf?
habe ich das Wort "Anhörung" bis jetzt falsch interpretiert? (Obwohl ich finde, ohne mein Kind gar nichts zum Thema sagen zu können bei einer Anhörung)
Wer muß wen anhören?
Ich den Direktor, aber nicht umgedreht? Ich finde das eigentlich nicht so richtig. Bitte sagt mir, ob ich falsch liege, das Wort Anhörung tatsächlich falsch interpretiere und der Anhörungsbogen schoin im Vorhinein von der Schule ausgefüllt werden kann?
Ich auch nicht. Und wie schon im Mobbing-Thread empfohlen, bin ich der Ansicht, dass Sie nur noch im Beisein einer (möglichst neutralen, nicht von vorneherein zu Ihrer "Gefolgschaft" zu zählenden) zweiten Person als Zeugen mit diesem Schulleiter reden sollten. Ich kann von hier aus nicht beurteilen, wie weit Sie selbst das Kommunikationsklima anheizen, bis auf weiteres gehe ich einfach mal davon aus, dass wie von Ihnen geschildert der Schuldirektor Ihnen und Ihrem jüngeren Sohn gegenüber ungerecht handelt, weil er aufgrund des Konflikts mit Ihrem älteren Sohn von seiner früheren Schule geflogen ist.
Wie lange wollen Sie Ihrem jüngeren Sohn den Aufenthalt an dieser Schule mit einem derart voreingenommenen Schulleiter noch zumuten?
Wie weit ist die nächste Schule der gleichen Schulart entfernt?
Wer muß wen anhören? Ich den Direktor, aber nicht umgedreht?
Das Schulgesetz Freistaat Sachsen bestimmt:
Zitat:
§ 39 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
(5) Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen sind der betroffene Schüler, bei minderjährigen Schülern auch die Eltern, zu hören. [...]
Demnach sind natürlich auch Sie anzuhören (Ich vermute, dass der Schüler bereits zu einem anderen Zeitpunkt angehört wurde). Dieser gesetzlichen Vorgabe ist der Schulleiter nach Ihrer Darstellung auch nachgekommen, nur hatten Sie zur Sache nichts zu sagen:
eloxon schrieb:
Zitat:
Obwohl ich finde, ohne mein Kind gar nichts zum Thema sagen zu können bei einer Anhörung
Folgerichtig wurden Ihre Fragen, die also nichts mit der Sache zu tun hatten,
Zitat:
sofort unterbunden, tut nichts zur Sache. das war die Anhörung, keine 5 Minuten
.
Es scheint also alles mit rechten Dingen abgelaufen zu sein. Zu einem Anhörungsbogen, den ich nicht kenne, kann ich keine Ferndiagnose stellen. Allerdings scheint er nach Ihren Darlegungen zumindest keine falschen Angaben zu enthalten.
Gut, aber woher wollen die anderen wissen, welche Fragen ich habe, wenn ich schon beim Wort Warum unterbrochen werde? Warum wurde mit meinem Sohn nicht gesprochen, warum Anhörung ohne meinen Sohn? Gerade, weil das Gesagte des Lehrers nicht mit dem übereinstimmt, was der Schüler dazu sagt, das die Lehrermeinung nicht mit der Meinung der Klassenkameraden übereinstimmt?
Wieso kann das nicht geklärt werden? Habe ich denn kein Recht dazu?
Beistand war dabei.
Mein Kind will nicht aus dem Klassenkollektiv heraus. Andere Schüler, die das gleiche "Vergehen" hatten, werden nicht bestraft? Unterschiede? Ja, klar, ist dem Lehrer überlassen. Aber wenn der Lehrer Lügen behauptet, dann reicht es mir auch.
Ich habe nun denselben Anwalt wieder eingeschaltet, weil die Schule sich nicht an die an sie gerichteten Auflagen gehalten hat.
Schade, dass man ohne Anwalt nicht weiter kommt. keiner kann sich vorstellen, wie die Lehrer/ Direktor lügt - und nur, weil - den wollen wir nicht an der Schule haben -
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