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Volker Kles FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 580
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Verfasst am: 27.11.08, 11:15 Titel: 0180 er Nummer bei RA erlaubt? |
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Hallo,
verstößt es gegen die Gebührenordnung, wenn Rechtsanwälte sich Anrufe ihrer Mandanten über eine kostenflichtige 0180er Nummer bezahlen lassen? _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben |
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Holzschuher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 27.11.08, 11:23 Titel: |
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Hallo,
grdsl. zulässig. _________________ Gruß
Peter H. |
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Volker Kles FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 580
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Verfasst am: 27.11.08, 11:29 Titel: |
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Hallo Holzschuher,
das geht leider an der Sache vorbei.
Ich sprach vom Anruf eines Mandanten. _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben |
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Fleetmaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 27.11.08, 11:32 Titel: |
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Volker Kles hat folgendes geschrieben:: | das geht leider an der Sache vorbei. |
Wieso geht das an der Sache vorbei? Sind die Anrufenden keine Mandanten? In dem Urteil geht es doch um die Abrechnung der Anwaltsgebühren über die Mehrwertnummer. Und den Satz: Zitat: | Insbesondere ist die Vereinbarung einer nach Gesprächsminuten berechneten Zeitvergütung, die entweder zu einer Gebührenunterschreitung oder gelegentlich auch zu einer Gebührenüberschreitung führt, nicht generell berufswidrig. | lässt sich meines Erachtens auch auf Mehrwertnummern in Kanzleien übertragen, die nicht an eine Anwaltshotline angeschlossen sind.
Meint
die Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood |
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Volker Kles FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 580
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Verfasst am: 27.11.08, 12:58 Titel: |
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Fleetmaus hat folgendes geschrieben:: | Insbesondere ist die Vereinbarung einer nach Gesprächsminuten berechneten Zeitvergütung ... |
Bei einem Mandantenverhältnis ist das i.d.R. aber nicht vereinbart.
Es handelt sich also um zusätzliche "Gebühren" außerhalb des vereinbarten Gebührenrahmens. _________________ Gruß
V.K.
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 27.11.08, 13:06 Titel: |
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Volker Kles hat folgendes geschrieben:: | Bei einem Mandantenverhältnis ist das i.d.R. aber nicht vereinbart.
Es handelt sich also um zusätzliche "Gebühren" außerhalb des vereinbarten Gebührenrahmens. |
Was wird denn überhaupt bei einem durchschnittlichen Vertrag mit dem Anwalt vereinbart?
Eine telefonische Erreichbarkeit mit einer "normalen" Nummer? Nur die persönliche Vorsprache in der Kanzlei? Oder etwas anderes? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Volker Kles FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 580
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Verfasst am: 27.11.08, 13:59 Titel: |
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Redfox hat folgendes geschrieben:: | Was wird denn überhaupt bei einem durchschnittlichen Vertrag mit dem Anwalt vereinbart? | Wird nichts Besonderes vereinbart, gilt die Gebührenordnung und die sieht zeitabhängige Telefongebühren nicht vor. Es sind für den RA also zusätzliche Einnahmen, auf die er keinen Rechtsanspruch hat, meine ich. Deshalb ist es guter Brauch, dass RAe für die Mandantschaft telefonisch erreichbar sind, und zwar ohne zusätzliche Kosten. _________________ Gruß
V.K.
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Holzschuher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 27.11.08, 16:37 Titel: |
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Hallo,
Zitat: | Wird nichts Besonderes vereinbart |
Evtl. entsteht eine solche Vereinbarung durch Inanspruchnahme der 0180-Dienstleistung?
Wo steht in der RVG oder anderswo, dass der Anwalt für die Erreichbarkeit per Telefon stets kostenfrei zur Verfügung zu stehen hat? _________________ Gruß
Peter H. |
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