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0180 er Nummer bei RA erlaubt?

 
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:15    Titel: 0180 er Nummer bei RA erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo,

verstößt es gegen die Gebührenordnung, wenn Rechtsanwälte sich Anrufe ihrer Mandanten über eine kostenflichtige 0180er Nummer bezahlen lassen?
_________________
Gruß
V.K.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grdsl. zulässig.
_________________
Gruß
Peter H.
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Holzschuher,

das geht leider an der Sache vorbei.
Ich sprach vom Anruf eines Mandanten.
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Gruß
V.K.
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
das geht leider an der Sache vorbei.


Wieso geht das an der Sache vorbei? Sind die Anrufenden keine Mandanten? In dem Urteil geht es doch um die Abrechnung der Anwaltsgebühren über die Mehrwertnummer. Und den Satz:
Zitat:
Insbesondere ist die Vereinbarung einer nach Gesprächsminuten berechneten Zeitvergütung, die entweder zu einer Gebührenunterschreitung oder gelegentlich auch zu einer Gebührenüberschreitung führt, nicht generell berufswidrig.
lässt sich meines Erachtens auch auf Mehrwertnummern in Kanzleien übertragen, die nicht an eine Anwaltshotline angeschlossen sind.

Meint
die Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
Insbesondere ist die Vereinbarung einer nach Gesprächsminuten berechneten Zeitvergütung ...

Bei einem Mandantenverhältnis ist das i.d.R. aber nicht vereinbart.
Es handelt sich also um zusätzliche "Gebühren" außerhalb des vereinbarten Gebührenrahmens.
_________________
Gruß
V.K.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
Bei einem Mandantenverhältnis ist das i.d.R. aber nicht vereinbart.
Es handelt sich also um zusätzliche "Gebühren" außerhalb des vereinbarten Gebührenrahmens.


Was wird denn überhaupt bei einem durchschnittlichen Vertrag mit dem Anwalt vereinbart?

Eine telefonische Erreichbarkeit mit einer "normalen" Nummer? Nur die persönliche Vorsprache in der Kanzlei? Oder etwas anderes?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Was wird denn überhaupt bei einem durchschnittlichen Vertrag mit dem Anwalt vereinbart?
Wird nichts Besonderes vereinbart, gilt die Gebührenordnung und die sieht zeitabhängige Telefongebühren nicht vor. Es sind für den RA also zusätzliche Einnahmen, auf die er keinen Rechtsanspruch hat, meine ich. Deshalb ist es guter Brauch, dass RAe für die Mandantschaft telefonisch erreichbar sind, und zwar ohne zusätzliche Kosten.
_________________
Gruß
V.K.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Wird nichts Besonderes vereinbart


Evtl. entsteht eine solche Vereinbarung durch Inanspruchnahme der 0180-Dienstleistung?

Wo steht in der RVG oder anderswo, dass der Anwalt für die Erreichbarkeit per Telefon stets kostenfrei zur Verfügung zu stehen hat?
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Gruß
Peter H.
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