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Verfasst am: 27.11.08, 11:36 Titel: Hoffentlich ein Einzelfall!?
A ist zum 1. Mal Kläger in einem Zivlprozess, er ist erschüttert. Auch den Anwälten konnte man anmerken, dass sie entsetzt waren. Bei zwei mündlichen Terminen war der Richter überhaupt nicht vorbereitet. Er hat z. B. ein Vergleich vorgeschlagen, bei dem der Betrag unter den unstrittigen Forderungen lag! ! Der Anwalt von A musste die Sachlage erst einmal aufklären. Die Klage wurde dann bruchteilhaft mündlich verhandelt, zur Widerklage konnte von beiden Seiten nichts vorgetragen werden. Der Beklagte hat offensichtlich gelogen, seine mündlichen Aussagen stimmten nicht mit der schriftlichen überein, was dem Richter nicht aufgefallen ist. Es wurde festgelegt, dass das Urteil Anfang März gefällt wird. Kann A hoffen, dass sich der Richter - zumindest vor der Urteilsverkündung -richtig vorbereitet und die Anträge etc. liest? Carlo2
Auch den Anwälten konnte man anmerken, dass sie entsetzt waren.
Gleichzeitiges Entsetzen bei Kläger- und Beklagtenvertreter gibt es eigenlich selten. Warum sollten beide in dem Fall entsetzt sein? Offenbar lief es für den RA des Schuldners der angeblich unstrittigen Forderungen besser als erwartet.
Zitat:
zur Widerklage konnte von beiden Seiten nichts vorgetragen werden
Warum soll das ein Fehler des Gerichts sein? Vortragen muss nie der Richter, vortragen müssen allein die Parteien. Der Richter darf gar nicht "vortragen", sonst müsste er wegen Befangenheit abgelehnt werden.
Zitat:
Beklagte hat offensichtlich gelogen, seine mündlichen Aussagen stimmten nicht mit der schriftlichen überein
Niemand hier außer Dir kennt den Fall. Möglicherweise hat da jemand gelogen. Aus dem was Du von dem Fall erzählst ergibt sich aber m. M. nach nicht, dass eine Lüge "offensichtlich" wäre. Wenn während der Dauer des Prozesses (Monate, selten Jahre) zig Seiten an Vortrag durch Volljuristen gehalten werden und in der mündlichen Verhandlung sagt eine Partei informatorisch oder sagt eine Person als Zeuge etwas so, wie er es als Laie versteht (oder glaubt verstanden zu haben), wird sich fast immer eine fehlende 100%ige Kongruenz finden lassen.
Zitat:
Kann A hoffen, dass sich der Richter - zumindest vor der Urteilsverkündung -richtig vorbereitet und die Anträge etc. liest?
Ja, er kann. Aber die Diskussion kann jetzt natürlich schnell philosophisch geführt werden. Wenn schon die erste Instanz ausnahmslos immer alles richtig machen würde, dann bräuchten wir keine Berufung und keine Revision und keine Berufungs- und Revisionsrichter und kein Verfassungsgericht. Wenn Ärzte immer alles richtig machen würden gäbs keine Fachanwälte für Arztrecht usw.
Ich finde, wir haben in Deutschland grundsätzlich eine gute Justiz. Wer schon mal eine Forderung in Italien gerichtlich durchsetzen musste, wird das umso eher bestätigen, je weiter südlich in Italien die örtliche Zuständigkeit lag. Wer schon mal nach gewonnenem Prozess in Frankreich, Niederlande oder Portugal Erstattung seiner Anwaltskosten haben wollte, wird bestimmt nicht mehr pauschal die deutsche Justiz oder deutsches Prozessrecht rügen.
Verfasst am: 27.11.08, 14:51 Titel: Re: Hoffentlich ein Einzelfall!?
Carlo2 hat folgendes geschrieben::
A ist zum 1. Mal Kläger in einem Zivlprozess, er ist erschüttert. Auch den Anwälten konnte man anmerken, dass sie entsetzt waren. Bei zwei mündlichen Terminen war der Richter überhaupt nicht vorbereitet. Er hat z. B. ein Vergleich vorgeschlagen, bei dem der Betrag unter den unstrittigen Forderungen lag! ! Der Anwalt von A musste die Sachlage erst einmal aufklären. Die Klage wurde dann bruchteilhaft mündlich verhandelt, zur Widerklage konnte von beiden Seiten nichts vorgetragen werden. Der Beklagte hat offensichtlich gelogen, seine mündlichen Aussagen stimmten nicht mit der schriftlichen überein, was dem Richter nicht aufgefallen ist. Es wurde festgelegt, dass das Urteil Anfang März gefällt wird. Kann A hoffen, dass sich der Richter - zumindest vor der Urteilsverkündung -richtig vorbereitet und die Anträge etc. liest? Carlo2
hoffen darf man immer. bei gericht würde ich das beten noch dazu nehmen... _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
Verfasst am: 28.11.08, 11:12 Titel: Re: Hoffentlich ein Einzelfall!?
Carlo2 hat folgendes geschrieben::
Es wurde festgelegt, dass das Urteil Anfang März gefällt wird.
Sicher?! Normalerweise darf ein Verkündungstermin nicht so spät angesetzt werden. Handelt es sich vielleicht um einen weiteren Verhandlungstermin? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Danke für Eure Meinungen, dann hofft A auf die Aussage von Timm S und wird sicherheitshalber trotzdem noch beten. Der Termin zur Urteilsverkündung wurde auf Anfang Februar festgesetzt, sorry. Allerding erhielt ein Anwalt noch die Gelegenheit, sich zu einer Sache schriftlich zu äußern und hierzu eine Frist von vier Wochen, vielleicht deshalb der späte Termin. Hoffentlich hat A sich nicht wirklich verhört, war schon alles ziemlich aufregend für ihn. Allerdings wird er das ja im Verhandlungsprotokoll nachlesen können. Carlo2
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