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Verfasst am: 27.11.08, 15:39 Titel: Verleumdung u. Betrug
Stellt Euch mal vor.
Kommt Bussgeldbescheid, Führen einer Arbeitsmaschine ohne eigene Nummer.
Einspruch, Verhandlung, Freispruch. Beim Eknspruchschreiben hat der Beschuldigte angegeben, der ihn angezeigt hat, hat was gegen ihn.
Wie gesagt kam Freispruch ohne das die o.a. Beschuldigung zur Rede kam.
Anschließend kam vom Anzeigenden eine Anzeige wegen Verleumdung.
Vor AG Freispruch für den Angezeigten. Anschließend Strafbefehl der Staatsanwaltschaft und Anklage wegen 1. Verleumdung und 2. Betrug. Betrug
wegen der Aussage im 1. Prozeß. Anschließend Verurteilung wegen Verleumdung und Freispruch vom Betrug. Jetzt: Berufung Staatswalt wegen Freispruch Betrug.
Fazit: 1. Verleumdung Freispruch
2. Verleumdung Verurteilung
3. Freispruch Betrug
4. Berufung wg. Freispruch Betrug
Gilt nicht : Wegen einer Sache kann man nur einmal verurteilt werden ?
Wer blickt da noch durch ?
Danke für Eure Hinweise und Meinungen und alles
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