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A is ein Drittstaatausländer und hat eine Ost-Europearin geheiratet. A hat ein Aufenthaltserlaubnis-EU bis 2012. A und seine Familie haben in BRD gewohnt und kind gehabt. In Jahr 2007 wird A verdächtigt in mindestens 40 Fällen (ca. 30000,00 Euro Schaden) über Internetauktionshaus [Name geändert] XYZ verkauft, diese jedoch nicht an die Käufer verschickt zu haben. Die Wohnung von A wird durchsucht aber A verschwindet ins außereuröpäische Ausland. A ist noch NIE zuvor Strafrechtlich in Erscheinung getreten. A will seine Frau und Kind besuchen, die in Ost-Europa wohnen.
Meine Frage lautet:
Ob A alles wieder gut machen kann (wenn A das Geld zurück gibt, verbessert das seine Lage) ???
Ist A in Europa "verboten" oder in Deutschland "verboten" ???
Wird A mit internationalem Haftbefehl gesucht werden ???
Nach welcher Zeit würde von der verfolgung der Taten abgesehen werden ???
Siehe auch § 46a StGB --> http://bundesrecht.juris.de/stgb/__46a.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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