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Betrug

 
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roger_klear
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Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 14:57    Titel: Betrug Antworten mit Zitat

A is ein Drittstaatausländer und hat eine Ost-Europearin geheiratet. A hat ein Aufenthaltserlaubnis-EU bis 2012. A und seine Familie haben in BRD gewohnt und kind gehabt. In Jahr 2007 wird A verdächtigt in mindestens 40 Fällen (ca. 30000,00 Euro Schaden) über Internetauktionshaus [Name geändert] XYZ verkauft, diese jedoch nicht an die Käufer verschickt zu haben. Die Wohnung von A wird durchsucht aber A verschwindet ins außereuröpäische Ausland. A ist noch NIE zuvor Strafrechtlich in Erscheinung getreten. A will seine Frau und Kind besuchen, die in Ost-Europa wohnen.

Meine Frage lautet:

Ob A alles wieder gut machen kann (wenn A das Geld zurück gibt, verbessert das seine Lage) ???
Ist A in Europa "verboten" oder in Deutschland "verboten" ???
Wird A mit internationalem Haftbefehl gesucht werden ???
Nach welcher Zeit würde von der verfolgung der Taten abgesehen werden ???
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 15:17    Titel: Re: Betrug Antworten mit Zitat

roger_klear hat folgendes geschrieben::
Ob A alles wieder gut machen kann (wenn A das Geld zurück gibt, verbessert das seine Lage) ???


Alles nicht, aber es kann sich u.U. günstig auf die Strafzumessung auswirken. Siehe § 46 StGB --> http://bundesrecht.juris.de/stgb/__46.html

Siehe auch § 46a StGB --> http://bundesrecht.juris.de/stgb/__46a.html
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