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recht.de :: Thema anzeigen - § 352 StGB auch für Inkassobüro?
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§ 352 StGB auch für Inkassobüro?

 
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 12:08    Titel: § 352 StGB auch für Inkassobüro? Antworten mit Zitat

Hallo,

gilt § 352 StGB auch für Inkassobüros und falls ja, stellen deren Kontoführungsgebühren bei vereinbarter Ratenzahlung (aber nicht vereinbarten Kontoführungsgebühren) eine Gebührenüberhebung dar?
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Inkassobüro ist nicht dafür zuständig "Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben.
Somit trifft das meiner Meinung nach nicht auf Inkassobüros zu.

Gruß. Winken
_________________
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