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Verfasst am: 27.11.08, 17:03 Titel: Nach Zurückstellung erneute Zurückstellung
Angenommen Person A ist 21 Jahre alt und wird als tauglich gemustert.
Er bildet sich per Fernstudium weiter. Deshalb wird er zurücgestellt. Das Fernstudium geht bis er 23 Jahre ist. Er könnte also noch bis zu seinem 25. Lebensjahr gezogen werden. Was ist aber, wenn er kurz vor Ende des Fernstudiums sein Abitur nachholt. Dies dauert aber 3 Jahre. Wäre das wieder ein Zurückstellungsgrund und müsste Person A dann gar nicht dienen, da er nach Ende des Abiturs über 25 Jahre alt ist? Oder gibt es hier irgendwelche gesetzlichen Nischen die eine Einberufung trotz schulischer Weiterbildung möglich machen?
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