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recht.de :: Thema anzeigen - 1. Musterungstermin nicht erscheinen aus welchen Gründen?
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1. Musterungstermin nicht erscheinen aus welchen Gründen?

 
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udek
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:06    Titel: 1. Musterungstermin nicht erscheinen aus welchen Gründen? Antworten mit Zitat

Angenommen Person A wurde zur Musterung geladen. Jetzt steht auf dem Musterungsschreiben, dass der Termin aus wichtigem Grund verschoben werden könnte.
Was ist denn alles ein wichtiger Grund?
Krankheit kann ich mir vorstellen... Reicht da der Krankenschein vom Hausarzt?
Was wären weitere wichtige Gründe?

Danke für eure Antworten
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wofür ist dieses Wissen erforderlich wenn kein Grund erkennbar ist?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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udek
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte auf die Fragen antworten und nicht die Fragen hinterfragen. Es kann doch eigentlich egal sein wofür jemand etwas wissen muss oder???
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Gebuchter Urlaub war bei mir auch wichtig genug. War auch kein Nachweis erforderlich.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

udek hat folgendes geschrieben::
Bitte auf die Fragen antworten und nicht die Fragen hinterfragen. Es kann doch eigentlich egal sein wofür jemand etwas wissen muss oder???


Also mit fallen mindestens 1942 Gründe ein, von Krankheit des zu Musternden über ein Vorstellungsgespräch zur der Beerdigung der Erbtante, das Schreiben einer Klausur, einer Zeugenaussage vor Gericht, der Verbüßung einer Strafhaft und dem von Gammaflyer schon erwähnten gebuchten Urlaub.

Aber alle Gründe (die ohnehin nicht abschließend wären) kann nun wirklich niemand hier nennen.

Der Wehrpflichtige muß doch wissen, ob der zu dem fraglichen Zeitpunkt etwas anderes vorhat oder nicht. Geschockt

Und wenn nun mal keine Zeugenaussage ansteht, dann steht sie nicht an. Mit den Augen rollen
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