Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Untersuchungen bei der Musterung verweigern... Konsequenzen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Untersuchungen bei der Musterung verweigern... Konsequenzen?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
udek
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:08    Titel: Untersuchungen bei der Musterung verweigern... Konsequenzen? Antworten mit Zitat

Hallo,

angemomen Person A wurde zur Musterung geladen. Dabei muss er ja verschiedene Untersuchungen über sich ergehen lassen. Meine Frage: Muss er das wirklich oder kann er die komplette Untersuchung oder nur Teile (Z.B. Intimuntersuchung) verweigern? Drohen dabei irgendwelche Konsequenzen oder wie wird weiter vorgegangen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:20    Titel: Re: Untersuchungen bei der Musterung verweigern... Konsequen Antworten mit Zitat

udek hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: Muss er das wirklich oder kann er die komplette Untersuchung oder nur Teile (Z.B. Intimuntersuchung) verweigern?


Nackig machen?

Siehe dazu erst einmal hier --> www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=43161
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
udek
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Link, aber irgendwie ist dort alles wiedersprüchlich. Ich brauche nur die Antwort ob man Teile verweigern kann oder nicht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.08, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

NEIN!
Wir sind doch hier nicht bei "Wünsch Dir was"!
Nach oben
udek
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nein natürlich nicht, aber es kann doch nicht sein, dass man sich vor wildfremden Leuten ausziehen muss.

Was passiert denn wenn Person A sich weigert?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kommen die Feldjäger und es setzt ne Tracht Prügel! Ironie Smiley
Nach oben
udek
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte eine ernsthafte Antwort. BUßgeld? Strafverfahren???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.08, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(10) 1Bleibt der Wehrpflichtige der Musterung unentschuldigt fern und scheitert eine polizeiliche Vorführung oder verspricht diese keinen Erfolg, ist nach Aktenlage zu entscheiden. 2Dies gilt auch dann, wenn sich der Wehrpflichtige nicht untersuchen lässt.
Nach oben
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

udek hat folgendes geschrieben::
Danke für den Link, aber irgendwie ist dort alles wiedersprüchlich.


Ja, das habe ich auch schon seinerzeti als mein erstes Posting hier überhaupt angemerkt.

Redfox hat folgendes geschrieben::
Im Wehrpflichtgesetz ist von "notwendig" die Rede. Danach kommt es offenbar nicht darauf an, daß eine bestimmte Untersuchung sinnvoll sein mag. Auch mag es erfreulich sein, daß sie dem Untersuchten nichts kostet, aber zur "Notwendigkeit" sagt dies nichts aus.

Wenn ich eine Untersuchung verweigere, die nicht "notwendig" ist, kann dies kaum ordnungswidrig sein. Eine solche Untersuchung könnte eher strafbar wegen Körperverletzung sein....

Gibt es Rechtsprechung zum Thema der Notwendigkeit? Ich habe nichts gefunden.


Möglicherweise darum weil in den Fällen, in denen es einen Dissens zwischen Wehrpflichtigem und Musterungsbehörde gibt, auf die Untersuchung verzichtet und nach Aktenlage entschieden wird. Siehe insofern den Hinweis von Ivanhoe.

Der Wehrpflichtige wird davon ausgehen können, daß die Entscheidung nach Aktenlage im Zweifel für ihn ungünstig sein wird, da der Behörde dann keine tatsächlichen Erkenntnisse, die gegen eine Untauglichkeit sprechen, vorliegen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Catch - 22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn auch spät :

Ich habe bei meiner Musterung die Rektaluntersuchung (heisst die so?) verweigert,der
Arzt hat gestutzt,mir dann mitgeteilt daß ich im Falle von Hämorrhoiden o.Ä. in Folge des Wehrdienstes keine Ansprüche an den Bund habe,zog die Handschuhe wieder aus und liess mich ein Papier zu dem Thema unterschreiben.

Das war vor 10 Jahren,heute wirds nich anders sein.

Man kann sämtliche Untersuchungen verweigern,man muss nur HINGEHEN.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn auch viel zu spät:

Es liegt doch im eigenen Interesse des unwilligen Wehrpflichtigen, sich der Intimuntersuchung zu stellen. Es sind schon Leute ausgemustert worden wegen Krampfadern am Hodensack. VIelleicht nicht schön welche zu haben, aber es erspart ggf. den Wehrdienst, den Mediziner mal Hand anlegen zu lassen. Lachen
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kleine_Sonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Auch noch etwas später Winken Danke an Catch-22 für die Info.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Rektaluntersuchung?? Bei mir gabs sowas garnicht, die Damen haben mir nur an die Eier gefasst und das wars Oo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Mir ist der EKG (Eierkontrollgriff) beim BGS noch in guter Erinnerung. Husten musste ich auch noch. Die Ärztin hat meinen Pullermann aber zu keinen Reaktionen veranlasst.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

hallo
Zitat:
Die Ärztin hat meinen Pullermann aber zu keinen Reaktionen veranlasst.



die hatte bestimmt desinfizierte, eiskalte Hände ?? Auf den Arm nehmen

http://pix.sueddeutsche.de/wissen/501/324367/image_fmbg_0_2-1186240534.jpg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.