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udek FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.01.2007 Beiträge: 138
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Verfasst am: 27.11.08, 17:08 Titel: Untersuchungen bei der Musterung verweigern... Konsequenzen? |
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Hallo,
angemomen Person A wurde zur Musterung geladen. Dabei muss er ja verschiedene Untersuchungen über sich ergehen lassen. Meine Frage: Muss er das wirklich oder kann er die komplette Untersuchung oder nur Teile (Z.B. Intimuntersuchung) verweigern? Drohen dabei irgendwelche Konsequenzen oder wie wird weiter vorgegangen? |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 27.11.08, 17:20 Titel: Re: Untersuchungen bei der Musterung verweigern... Konsequen |
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udek hat folgendes geschrieben:: | Meine Frage: Muss er das wirklich oder kann er die komplette Untersuchung oder nur Teile (Z.B. Intimuntersuchung) verweigern? |
Nackig machen?
Siehe dazu erst einmal hier --> www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=43161 _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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udek FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.01.2007 Beiträge: 138
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Verfasst am: 27.11.08, 17:28 Titel: |
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Danke für den Link, aber irgendwie ist dort alles wiedersprüchlich. Ich brauche nur die Antwort ob man Teile verweigern kann oder nicht |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 27.11.08, 17:55 Titel: |
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NEIN!
Wir sind doch hier nicht bei "Wünsch Dir was"! |
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udek FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.01.2007 Beiträge: 138
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Verfasst am: 27.11.08, 18:10 Titel: |
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Nein natürlich nicht, aber es kann doch nicht sein, dass man sich vor wildfremden Leuten ausziehen muss.
Was passiert denn wenn Person A sich weigert? |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 27.11.08, 18:11 Titel: |
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Dann kommen die Feldjäger und es setzt ne Tracht Prügel! |
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udek FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.01.2007 Beiträge: 138
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Verfasst am: 27.11.08, 18:12 Titel: |
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Bitte eine ernsthafte Antwort. BUßgeld? Strafverfahren??? |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 27.11.08, 18:15 Titel: |
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Zitat: | (10) 1Bleibt der Wehrpflichtige der Musterung unentschuldigt fern und scheitert eine polizeiliche Vorführung oder verspricht diese keinen Erfolg, ist nach Aktenlage zu entscheiden. 2Dies gilt auch dann, wenn sich der Wehrpflichtige nicht untersuchen lässt.
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 28.11.08, 09:15 Titel: |
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udek hat folgendes geschrieben:: | Danke für den Link, aber irgendwie ist dort alles wiedersprüchlich. |
Ja, das habe ich auch schon seinerzeti als mein erstes Posting hier überhaupt angemerkt.
Redfox hat folgendes geschrieben:: | Im Wehrpflichtgesetz ist von "notwendig" die Rede. Danach kommt es offenbar nicht darauf an, daß eine bestimmte Untersuchung sinnvoll sein mag. Auch mag es erfreulich sein, daß sie dem Untersuchten nichts kostet, aber zur "Notwendigkeit" sagt dies nichts aus.
Wenn ich eine Untersuchung verweigere, die nicht "notwendig" ist, kann dies kaum ordnungswidrig sein. Eine solche Untersuchung könnte eher strafbar wegen Körperverletzung sein....
Gibt es Rechtsprechung zum Thema der Notwendigkeit? Ich habe nichts gefunden.
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Möglicherweise darum weil in den Fällen, in denen es einen Dissens zwischen Wehrpflichtigem und Musterungsbehörde gibt, auf die Untersuchung verzichtet und nach Aktenlage entschieden wird. Siehe insofern den Hinweis von Ivanhoe.
Der Wehrpflichtige wird davon ausgehen können, daß die Entscheidung nach Aktenlage im Zweifel für ihn ungünstig sein wird, da der Behörde dann keine tatsächlichen Erkenntnisse, die gegen eine Untauglichkeit sprechen, vorliegen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Catch - 22 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 14.02.09, 13:04 Titel: |
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Wenn auch spät :
Ich habe bei meiner Musterung die Rektaluntersuchung (heisst die so?) verweigert,der
Arzt hat gestutzt,mir dann mitgeteilt daß ich im Falle von Hämorrhoiden o.Ä. in Folge des Wehrdienstes keine Ansprüche an den Bund habe,zog die Handschuhe wieder aus und liess mich ein Papier zu dem Thema unterschreiben.
Das war vor 10 Jahren,heute wirds nich anders sein.
Man kann sämtliche Untersuchungen verweigern,man muss nur HINGEHEN. |
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zewa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
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Verfasst am: 13.03.09, 19:21 Titel: |
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Wenn auch viel zu spät:
Es liegt doch im eigenen Interesse des unwilligen Wehrpflichtigen, sich der Intimuntersuchung zu stellen. Es sind schon Leute ausgemustert worden wegen Krampfadern am Hodensack. VIelleicht nicht schön welche zu haben, aber es erspart ggf. den Wehrdienst, den Mediziner mal Hand anlegen zu lassen. _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch. |
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Kleine_Sonne FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.08.2008 Beiträge: 151
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Verfasst am: 22.03.09, 15:59 Titel: |
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Auch noch etwas später Danke an Catch-22 für die Info. |
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Schoeneberg30 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.03.09, 12:42 Titel: |
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Rektaluntersuchung?? Bei mir gabs sowas garnicht, die Damen haben mir nur an die Eier gefasst und das wars Oo |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 25.03.09, 21:53 Titel: |
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Mir ist der EKG (Eierkontrollgriff) beim BGS noch in guter Erinnerung. Husten musste ich auch noch. Die Ärztin hat meinen Pullermann aber zu keinen Reaktionen veranlasst. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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