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Der Wehrpflichtige wird davon ausgehen können, daß die Entscheidung nach Aktenlage im Zweifel für ihn ungünstig sein wird, da der Behörde dann keine tatsächlichen Erkenntnisse, die gegen eine Untauglichkeit sprechen, vorliegen.
Aber was ist, wenn der Wehrpflichtige unbedingt hinrennen will, aber eigentlich untauglich ist, und ihm dort dann was passiert?!
Ich hab GEHÖRT : Bei Verweigerung sämtlicher Untersuchungen bekommt der Betreffende automatisch die höchste Tauglichkeitsstufe ( T 7 ),söllte der B. wider Erwarten trotzdem
wehrwillig sein (Ausbildungs-/Arbeitsstelle nicht bekommen,den Arsch voll Schulden )kommt der B. deswegen nicht grade zu einer Superspäschl-Einheit,aber normaler Stoppelhopser ohne Einschränkungen und mit vollem Programm is schon drin,wenn dabei die Leiste bricht oder der Blinddarm platzt ,hat der B.halt keine Ansprüche (wenns der Arzt hätte früherkennen können,so hat mans unterschrieben).
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