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Stornierung eines Auftrages

 
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Prinz Poldi
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 147
Wohnort: Im schönen Norden!

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:13    Titel: Stornierung eines Auftrages Antworten mit Zitat

Hallo zusammen! Frau C hatte sich am 10.10.08 einen Ehtanolkaminseule bei einem Kaminstudio ausgesucht.Frau C hatte dan einen Auftrag unterschrieben.Nach 6 Tagen hatte Frau C dann schriftlich um Stornierung des Auftrages gebeten da es doch nicht der richtige Kaminofen war.Kaminofenfirma weigert sich den Auftrag zurückzunehmen und bot Frau C eine Umschreibung des Autrages an wen sie sich einen anderen Kaminofen aussucht.

Meine Frage nun : Hat Frau C nicht das Recht innerhalb von 14.Tagen von diesem Auftrag zurückzutreten?


Danke für eure Antworten
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:17    Titel: Re: Stornierung eines Auftrages Antworten mit Zitat

Prinz Poldi hat folgendes geschrieben::
Meine Frage nun : Hat Frau C nicht das Recht innerhalb von 14.Tagen von diesem Auftrag zurückzutreten?

Nein.
Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften. Nicht beim Kauf im stationären Handel.
Und das ist auch gut so Geschockt
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Prinz Poldi
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 147
Wohnort: Im schönen Norden!

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Nordlicht! Aber was heist Fernabsatzgeschäften?

Der Kaminofen wird nicht durch das Studio geliefert sondern durch die Hauptzentrale.Hat es etwas damit zu tun?
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Fernabsatz gehören Verträge, die z.B. per Internet, Versandhandel (Katalog), Telefon oder per Haustürgeschäft geschlossen werden.
Schließt man einen Kaufvertrag in einem Geschäft, hat der Verbraucher kein Widerrufsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Produkt gleich mitgenommen oder erst von irgendwoher geliefert wird.
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Heißt das nun, ich gehe aus den Laden raus und bestelle mit meinem Handy/mobiler Internetzugang den Kaminofen. Das alles nur um mir die Möglichkeit des Widerrufsrechtes nicht zu nehmen!
Das kann es doch nicht sein. Oder etwa doch? Mit den Augen rollen
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Händler auch Aufträge per Internet annimmt, dann muss er bei auf diesem Wege geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht einräumen, richtig.
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Schön. Dann bestelle ich mal meine kompletten Winterräder bei meinem Händler um die Ecke z.B. per e-mail. Und wenn die mir nicht so wirklich passen, widerrufe ich einfach.
Das kommt mir aber irgendwie spanisch vor. Geschockt
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Also der Kaufvertrag müsste schon per Internet rechtswirksam abgewickelt werden.
Ein Vorbestellen per E-Mail und Abholung und Bezahlung im Ladengschäft wird nicht kein Fernabsatzgeschäft sein, da hier der Kaufvertrag erst im Ladengeschäft zustande kommt.
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Paddy82 hat folgendes geschrieben::
Also der Kaufvertrag müsste schon per Internet rechtswirksam abgewickelt werden.
Ein Vorbestellen per E-Mail und Abholung und Bezahlung im Ladengschäft wird nicht kein Fernabsatzgeschäft sein, da hier der Kaufvertrag erst im Ladengeschäft zustande kommt.

Na gut dann ist es halt ein Kaminofen, der via E-mail bestellt wird. Vereinbart wird Lieferung auf Rechnung/Vorkasse wobei der Käufer die Organisation der Abholung vornimmt (z.BSpediteur oder sonstwer). Dieser Rechnungsbetrag könnte bargeldlos (z.B. überweisung/Vorkasse)vollzogen werden. Wat nu? Widerufsrecht ja oder nein? Vor allem warum?


Zuletzt bearbeitet von Zafilutsche am 27.11.08, 13:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das "warum" ergibt sich aus § 355 BGB.

Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, und der Anbieter auf Wunsch des Kunden mit der Dienstleistung vor Ablauf der 2 Wochen beginnt.

Wenn es sich aber um die Lieferung einer Sache handelt, muss die Sache natürlich im Falle eines Widerrufs auch wieder zurückgebbar sein.
Also Öl bestellen, dieses benutzen/gebrauchen/verbrauchen und dann das Geld zurückfordern geht natürlich nicht.

Grundsätzlich muss auch eine etwaige Wertminderung erstattet werden.

Im o.g. Paragrafen (und folgende) stehen jedoch alle nötigen Informationen.
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Paddy82 hat folgendes geschrieben::
Also der Kaufvertrag müsste schon per Internet rechtswirksam abgewickelt werden.
Ein Vorbestellen per E-Mail und Abholung und Bezahlung im Ladengschäft wird nicht kein Fernabsatzgeschäft sein, da hier der Kaufvertrag erst im Ladengeschäft zustande kommt.

Na gut dann ist es halt ein Kaminofen, der via E-mail bestellt wird. Vereinbart wird Lieferung auf Rechnung/Vorkasse wobei der Käufer die Organisation der Abholung vornimmt (z.BSpediteur oder sonstwer). Dieser Rechnungsbetrag könnte bargeldlos (z.B. überweisung/Vorkasse)vollzogen werden. Wat nu? Widerufsrecht ja oder nein? Vor allem warum?


Der Verkäufer muss sich darauf ja erstmal einlassen - "Kommen Sie mal vorbei, dann machen wir das schriftlich" dürfte wohl die Standardantwort sein.

Gruß,

katmai.
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

katmai hat folgendes geschrieben::
Der Verkäufer muss sich darauf ja erstmal einlassen - "Kommen Sie mal vorbei, dann machen wir das schriftlich" dürfte wohl die Standardantwort sein.
Das wäre für jeden Händler doch zumindest die Konsequenz. Aufträge über Tel, E-mail, Fax anzunehmen könnten offenbar für den Händler nachteilige Auswirkungen haben. Aber wenn alle Kunden des Pizza-Express Services erst zur Pizzaria kommen müßten um den Werkvertrag schriftlich zu unterzeichen, dann ist die Pizzabude doch schon pleite ehe Sie eröffnet hat. Lachen
Irgendwie habe ich mit dem Widerruf und dem Fernabsatz so ein Problem.
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
katmai hat folgendes geschrieben::
Der Verkäufer muss sich darauf ja erstmal einlassen - "Kommen Sie mal vorbei, dann machen wir das schriftlich" dürfte wohl die Standardantwort sein.
Das wäre für jeden Händler doch zumindest die Konsequenz. Aufträge über Tel, E-mail, Fax anzunehmen könnten offenbar für den Händler nachteilige Auswirkungen haben. Aber wenn alle Kunden des Pizza-Express Services erst zur Pizzaria kommen müßten um den Werkvertrag schriftlich zu unterzeichen, dann ist die Pizzabude doch schon pleite ehe Sie eröffnet hat. Lachen
Irgendwie habe ich mit dem Widerruf und dem Fernabsatz so ein Problem.


Wobei ich dahingehend argumentieren würde, dass eine Pizza eine "individuell für den Kunden angefertigte Ware ist" - irgendwann wird sie kalt und schlecht Winken

Gruß,

katmai.
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rockbender
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::

Irgendwie habe ich mit dem Widerruf und dem Fernabsatz so ein Problem.


Das stimmt. Sie suchen eine Lücke in diesem Gesetz, die wird es auch geben. Das wird es aber auch in fast jedem Gesetz geben.

Man sollte sich mal den Sinn von Gesetzen ansehen.
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