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Rechtsbeugung ?

 
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Belk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 13:29    Titel: Rechtsbeugung ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
in einer Unterhaltssache hat der Kläger Abänderungsklage beim Familiengericht eingereicht. Zwischenzeit hat er PKH beantragt.
Den Antrag auf PKH wurde zurückgewiesen (Begründung: die Sache ohne Aussicht auf Erfolg ist).
Gegen diese Entscheidung lag der Kläger Beschwerde ein (§127 II ZPO). Diese wurde trotz Begründung nicht abgeholfen.
I.d.R muss im Fall der Nichtabhilfe die Beschwerde dem Beschwerdegericht (hier OLG) zur Entscheidung vorgelegt werden.
Dies hat das Familiengericht in seinem Beschluss nicht erwähnt. Trotz schriftlicher Anfrage diesbezüglich beim Gericht, hat dieses nicht reagiert. bzw. nicht beantwortet.
Der Kläger sah sich deshalb veranlasst, bei dem zuständigen Beschwerdegericht nachzufragen, ob dem die Beschwerde vorgelegt worden ist. Das OLG teilte mit, dass die Sache ihm nicht bekannt ist. So dass die entsprechende Beschwerde nicht weitergeleitet wurde.
Frage: was kann man unter diesen Umstäde unternehmen ? Ist das nicht eine Rechtsbeugung ?

Viele Grüße
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagt denn das erstinstanzliche Gericht dazu, daß die Beschwerde nicht vorgelegt wurde? Gibt es bereits einen Nichtabhilfebeschluß?
_________________
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Belk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wie bereits dargelegt, das erstinstanzliche Gericht hat auf die Anfrage nicht reagiert.
Ja, den Nichtabhilfebeschluss liegt dem Kläger vor.

Gruß
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsbeugung erfordert Vorsatz. Der ist praktisch nie beweisbar. Wie wäre es, wegen der Nichtabgabe einfach einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Amtsrichter bei dem Präsidenten des Amtsgerichts zu erheben?

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

oder einfach Nichtabhilfebeschluss ans OLG übersenden mit Bitte um Entscheidung; vielleicht beschleunigt das die Sache.
_________________
Gruß
Peter H.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Belk hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wie bereits dargelegt, das erstinstanzliche Gericht hat auf die Anfrage nicht reagiert.
Ja, den Nichtabhilfebeschluss liegt dem Kläger vor.

Seit wann eigentlich? Vielleicht ist die Akte ja gerade zum OLG unterwegs?!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Belk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

@ Metzing und Holzschuer
danke für die Tipps,
@Vormunschaftrichter
seit ca. 3 Monaten, ich glaube , es ist viele Zeit um die Akte dort anzukommen

Gruß
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