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thintel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 13:19    Titel: wie komme ich weiter... Antworten mit Zitat

Das Gericht hat mich verurteilt und eine Strafe i.H.v. 800 Euro verhaengt.
Ich bin kein deutscher Staatsbuerger und wohne hauptsaechlich im Ausland.
Die Strafe finde ich nicht gerechtfertigt und habe auch Einspruch eingelegt.

Meine Frage waere, was kann die Staatsanwalt machen , wenn ich diese Strafe nicht bezahle, schliesslich wohne ich nur im Ausland.
Werde ich spaeter bei der Einreise in die Bundesrepublick verhaftet ?

Vielen Dank fuer di e Antwort im Vorraus.

LG aus SHA
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thintel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=157087

hier mal die Vorgeschichte. Den Termin fuer den Einspruch konnte ich nicht einhalten wegen der Dauer der Postsendung. Die Richterin hat dann den 2. Beschluss erteilt , in dem begruendet wurde, dass mein Einspruch nicht rechtzeitig gekomment ist. .. ( bin einfach sprachlos.., ich konnte ja den ersten Beschluss nach 15 Tagen bekommen, und die Frist von 16 Tagen ist schon sowieso vorbei. Ausserdem kann ich sehr schwer den Datum des Emfangs von dem ersten Beschluss beweisen. Da die Briefesendung in China voellig anders ablaeuft als in Deutschland.)

Nun habe ich den Antrag gestellt auf Wiedererstellung bei Sta.A , und hoffe, dass ich genuegend Zeit habe, die Sache zu erklaeren, mehr kann ich in der Sach auch nichts tun, da ich ueberhaupt keine Moeglichkeiten habe zu einer Rechtsberatung.

Den Termin zu einer gerichterichen Verhandlung kann ich aus wirtschaftlichen Ueberlegungen sowieso nicht wahrnehmen.
Vielen Dank
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Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fasse mal zusammen was Sie in beiden Threads schildern:

- Briefverkehr kann mit Ihnen nicht geführt werden, zumindest nicht in angemessener Weise und nachweisbar soll in China auch nichts sein
- Rechtsberatung können Sie nicht in Anspruch nehmen
- Termine können Sie auch nicht wahrnehmen
- aus wirtschaftlichen Gründen
____________________
- Keine Post
- Kein persönliches Erscheinen
- Kein Anwalt

Ich als Laie sage mal: Nur was genau wollen Sie? Sie glauben hoffentlich nicht, dass das Gericht bzw die Staatsanwaltschaft in Ihrem besondern Fall eine Ausnahme macht und "die Sache vergisst"!

Kommen wir nun zum positiven. China liefert mW nicht aus.
Zitat:
Werde ich spaeter bei der Einreise in die Bundesrepublick verhaftet ?
Schon möglich, aber das können wir nicht vorhersagen.
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thintel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich laube auch nicht, dass die Staatsanwaltschaft die Sache vergisst.
Ich wollte nur vom Fachmann wissen, was ich in diesem Fall konkret handeln kann.
Soll ich vielleicht einen Anwalt schalten , und wie funktioniert das denn, wenn ich die Kosten bei der Anwalt nicht leisten kann?
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