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Rechtunwissend FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.08.2006 Beiträge: 74 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.11.08, 15:22 Titel: Bewährungsversagen |
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Hallo !
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Eine Person ist vor zwei Jahren zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren für die Dauer von drei Jahren verurteilt worden.
Nun ist er wieder straffällig geworden und soll laut einem Bescheid der Staatsanwaltschaft 60 Tagessätze a 20 Euro bezahlen.
Da er gegen die Bewährung verstoßen hat, soll er nun einen Pflichtverteidiger innerhalb einer Woche bennen.
Könnte die Gefahr drohen, dass die Bewährung widerrufen wird ?
Wie geht das nun weiter ? Gibt es eine Verhandlung ?
Wäre nett, wenn jemand antworten könnte.
Viele Grüße,
Rechtunwissend |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 25.11.08, 20:46 Titel: Re: Bewährungsversagen |
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Rechtunwissend hat folgendes geschrieben:: | Da er gegen die Bewährung verstoßen hat, soll er nun einen Pflichtverteidiger innerhalb einer Woche bennen.
Könnte die Gefahr drohen, dass die Bewährung widerrufen wird ? |
Klingt so. Bzw. dass zumindest darüber verhandelt werden soll.
Rechtunwissend hat folgendes geschrieben:: | Gibt es eine Verhandlung ? |
Ja, klingt so. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Rechtunwissend FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.08.2006 Beiträge: 74 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.11.08, 21:11 Titel: |
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Hallo Gammaflyer !
Danke für die Antwort.
Wer verhandelt denn dann ?
Und ist das Urteil von der Staatsanwaltschaft (60 Tagesssätze a 20 Euro) rechtskräftig ?
Wäre es ratsam mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in Kontakt zu treten ?
Viele Grüße,
Rechtunwissend |
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Hafish FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 25.11.08, 21:27 Titel: |
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1) Die Staatsanwaltschaft erlässt keine Urteile.
2) Was sagt denn der Anwalt des Täters, den dieser innerhalb einer Woche benannt hat?
3) "Wäre es ratsam mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in Kontakt zu treten ?" - Inwiefern in Kontakt treten? Bestechung oder was? |
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Rechtunwissend FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.08.2006 Beiträge: 74 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.11.08, 21:36 Titel: |
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Hallo Hafish !
Es liegt aber ein Bescheid von der Staatsanwaltschaft bei dass der Betroffene 60 Tagessätze a 20 Euro zahlen soll.
Dieser Bescheid wurde erlassen, weil der Betroffene vor zwei Jahren eine Offenbarungseid ablegen musste und nun etwas im Wert von 100 Euro bestellt und noch nicht bezahlt hat.
Das er diesen Gegenstand nicht benutzt hat und vor kurzem auch an dem Käufer original verpackt zurückgesandt hat, ist ja uninterressant. Das weiss ich !
Bisher hat der Betroffene keinen Anwalt kontaktiert.
Natürlich soll es keine Bestechung geben, aber vielleicht kann man die Situation in einem Gespräch erläutern und warum es dazu gekommen ist usw.
Oder ist das alles untinterressant ? |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 25.11.08, 21:44 Titel: |
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Moin,
was fürn Bescheid?
Meinen Sie vielleicht einen Strafbefehl?
mano |
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Rechtunwissend FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.08.2006 Beiträge: 74 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.11.08, 21:53 Titel: |
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Hallo Mano !
Ja ,ein Strafbefehl.
Viel mir im Moment nicht ein.... |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 25.11.08, 22:00 Titel: |
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Moin,
und der SB ist schon rechtskräftig?
mano |
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Rechtunwissend FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.08.2006 Beiträge: 74 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.11.08, 22:17 Titel: |
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Nein, scheint noch nicht rechtskräftig zu sein.
Wie gesagt wurde der SB mit dem Brief des Amtsgericht zugestellt, dass er sich einen Pflichtverteidiger aussuchen soll, weil die Gefahr des Bewährungswiderrufs besteht. |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 26.11.08, 17:27 Titel: |
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Moin,
so ganz allgemein würde ich ich - in Eile - einen Anwalt aufsuchen.
Gegen einen Strafbefehl kann man Einspruch einlegen.
Wegen der drohenden Folgen -> Bewährungswiderruf -> ab zum Anwalt.
mano |
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Rechtunwissend FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.08.2006 Beiträge: 74 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 26.11.08, 17:52 Titel: |
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Hallo Mano,
es wurde also heute mit einer Sachbearbeiterin gesprochen, die die Angelegenheit in Vertretung übernommen hat.
Sie meint, dass die Gefah der Verlängerung der Bewährungszeit besteht, aber nicht unbedingt eine Inhaftierung.
Sie meinte auch, dass die Möglichkeit besteht mit dem Richter persönlich zu sprechen.
Das würde die betroffene Person auch dann erstmal gerne tun.
Aufrgund der Erfahrung hat man bisher mit Staatsanwälten und Richtern bessere Erfahrungen gemacht, um demnach mehr Vertrauen, als mit und zu Rechtsanwälten. |
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Toshi78 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.11.2008 Beiträge: 113
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Verfasst am: 29.11.08, 12:58 Titel: |
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Man kann mit Richtern reden? Das muß dann aber echt eine Ausnahme sein. |
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