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Bewährungsversagen

 
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Rechtunwissend
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 74
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 15:22    Titel: Bewährungsversagen Antworten mit Zitat

Hallo !

Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Eine Person ist vor zwei Jahren zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren für die Dauer von drei Jahren verurteilt worden.

Nun ist er wieder straffällig geworden und soll laut einem Bescheid der Staatsanwaltschaft 60 Tagessätze a 20 Euro bezahlen.

Da er gegen die Bewährung verstoßen hat, soll er nun einen Pflichtverteidiger innerhalb einer Woche bennen.


Könnte die Gefahr drohen, dass die Bewährung widerrufen wird ?

Wie geht das nun weiter ? Gibt es eine Verhandlung ?

Wäre nett, wenn jemand antworten könnte.

Viele Grüße,
Rechtunwissend
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 20:46    Titel: Re: Bewährungsversagen Antworten mit Zitat

Rechtunwissend hat folgendes geschrieben::
Da er gegen die Bewährung verstoßen hat, soll er nun einen Pflichtverteidiger innerhalb einer Woche bennen.
Könnte die Gefahr drohen, dass die Bewährung widerrufen wird ?

Klingt so. Bzw. dass zumindest darüber verhandelt werden soll.
Rechtunwissend hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine Verhandlung ?

Ja, klingt so.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Rechtunwissend
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 74
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gammaflyer !

Danke für die Antwort.
Wer verhandelt denn dann ?

Und ist das Urteil von der Staatsanwaltschaft (60 Tagesssätze a 20 Euro) rechtskräftig ?
Wäre es ratsam mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in Kontakt zu treten ?

Viele Grüße,
Rechtunwissend
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Hafish
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

1) Die Staatsanwaltschaft erlässt keine Urteile.
2) Was sagt denn der Anwalt des Täters, den dieser innerhalb einer Woche benannt hat?
3) "Wäre es ratsam mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in Kontakt zu treten ?" - Inwiefern in Kontakt treten? Bestechung oder was?
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Rechtunwissend
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 74
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hafish !

Es liegt aber ein Bescheid von der Staatsanwaltschaft bei dass der Betroffene 60 Tagessätze a 20 Euro zahlen soll.
Dieser Bescheid wurde erlassen, weil der Betroffene vor zwei Jahren eine Offenbarungseid ablegen musste und nun etwas im Wert von 100 Euro bestellt und noch nicht bezahlt hat.
Das er diesen Gegenstand nicht benutzt hat und vor kurzem auch an dem Käufer original verpackt zurückgesandt hat, ist ja uninterressant. Das weiss ich !

Bisher hat der Betroffene keinen Anwalt kontaktiert.

Natürlich soll es keine Bestechung geben, aber vielleicht kann man die Situation in einem Gespräch erläutern und warum es dazu gekommen ist usw.
Oder ist das alles untinterressant ?
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

was fürn Bescheid?
Meinen Sie vielleicht einen Strafbefehl?

mano
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Rechtunwissend
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 74
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mano !

Ja ,ein Strafbefehl.
Viel mir im Moment nicht ein....
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

und der SB ist schon rechtskräftig?

mano
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Rechtunwissend
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 74
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, scheint noch nicht rechtskräftig zu sein.

Wie gesagt wurde der SB mit dem Brief des Amtsgericht zugestellt, dass er sich einen Pflichtverteidiger aussuchen soll, weil die Gefahr des Bewährungswiderrufs besteht.
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

so ganz allgemein würde ich ich - in Eile - einen Anwalt aufsuchen.
Gegen einen Strafbefehl kann man Einspruch einlegen.

Wegen der drohenden Folgen -> Bewährungswiderruf -> ab zum Anwalt.

mano
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Rechtunwissend
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 74
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mano,

es wurde also heute mit einer Sachbearbeiterin gesprochen, die die Angelegenheit in Vertretung übernommen hat.
Sie meint, dass die Gefah der Verlängerung der Bewährungszeit besteht, aber nicht unbedingt eine Inhaftierung.

Sie meinte auch, dass die Möglichkeit besteht mit dem Richter persönlich zu sprechen.

Das würde die betroffene Person auch dann erstmal gerne tun.
Aufrgund der Erfahrung hat man bisher mit Staatsanwälten und Richtern bessere Erfahrungen gemacht, um demnach mehr Vertrauen, als mit und zu Rechtsanwälten.
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Toshi78
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann mit Richtern reden? Das muß dann aber echt eine Ausnahme sein.
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