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Verfasst am: 28.11.08, 13:23 Titel: Vorzeitige Handy-Flatrate-Kündigung durch den Anbieter
Hallo,
Angenommen, ein Handy-Flatrate-Anbieter kündigt rechtmäßig vorzeitig einen Mobilfunk-Flatratevertrag, beispielsweise, weil der Kunde im Zahlungsrückstand war. Nun steht in den AGBs des Anbieters, dass er Recht auf die vollen Gebühren bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit hat. Dem Verbraucher wird aber das Recht eingeräumt, nachzuweisen, dass der Schaden, der dem Anbieter entsteht, nicht so hoch wie die geforderte Gebühr ist.
Es ist hier doch ganz offensichtlich, dass der Schaden nicht der vollen Gebühr entspricht. In die Grundgebühr ist ja die Nutzung der Flatrate eingerechnet. Da der Kunde aber nicht mehr telefonieren kann, können auch dem Anbieter diese Kosten nicht entstehen.
Die Frage ist: Wenn der Anbieter auf die Erstattung der vollen Gebühr bis zum regulären Vertragsende besteht - wie soll der Kunde nachweisen, dass der Schaden nicht so hoch ist, wie die geforderte Summe?
Da das kaum möglich ist, hat der Anbieter das Recht, die volle Gebühr zu verlangen - obwohl das doch im Grunde eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt?
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