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Kautions-Nebenkostenabrechnung des Mieters bei Eigentümerwec

 
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Nightskife58
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 18:53    Titel: Kautions-Nebenkostenabrechnung des Mieters bei Eigentümerwec Antworten mit Zitat

Hallo, sicherlich gibt es hier Hilfe oder Stellungnahme bei fiktiven Fall:
Angenommen, A kauft von den Großeltern, ganz normal mit Notarvertrag und Geldzahlung eine Eigentumswohnung. Der Mietvertrag wird von A umgeschrieben, jedoch eine Kaution wurde vom Mieter nicht an A gezahlt und die Großeltern zahlten auch nicht an A die Kaution an A aus vorherigem Vertrag mit Mieter.
Der Mieter zieht aus und will seine Kaution die er an A nie gezahlt hat ( aus dem Vertrag mit den Großeltern). Gerichtsstreit - Teil-Anerkenntnis- Urteil für den Mieter.
Jetzt soll A auch noch Zinsen zahlen, ist das Gerechtigkeit, für etwas zahlen, was man nicht erhalten hat?
Kommunikation mit den Großeltern von A - gleich null.
Danke für eure Nachrichten.
Liebe Grüße
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 09:19    Titel: Re: Kautions-Nebenkostenabrechnung des Mieters bei Eigentüme Antworten mit Zitat

Nightskife58 hat folgendes geschrieben::
... ist das Gerechtigkeit, für etwas zahlen, was man nicht erhalten hat?


Das ist keine Frage der Gerechtigkeit...
Der Käufer tritt mit dem Eigentumsübergang in alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis ein (§ 566 BGB). Zu den Pflichten des Vermieters zählt auch die Rückzahlung der Kaution. Obwohl dies eigentlich bereits aus § 566 BGB folgt, ist die Verpflichtung des Käufers zur Rückzahlung der Kaution in § 566a Satz 1 noch explizit geregelt.
Wer Verpflichtungen eingeht, ohne über den Umfang nachgedacht zu haben, sollte hinterher nicht lamentieren... Weinen
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 19:56    Titel: Re: Kautions-Nebenkostenabrechnung des Mieters bei Eigentüme Antworten mit Zitat

Nightskife58 hat folgendes geschrieben::
.... Der Mieter zieht aus und will seine Kaution die er an A nie gezahlt hat ( aus dem Vertrag mit den Großeltern).

Es ist das gute Recht des Mieters, daß er seine Kaution samt Zinsen zurück will. Wo liegt das Problem?
Der Mieter hat die Kaution an den Vermieter geleistet - und er will die Kaution vom Vermieter zurück.
Daß der Vermieter zwischenzeitlich gewechselt hat, ist nicht das Problem des Mieters.
MfG
Lucky
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