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Verfasst am: 29.11.08, 11:38 Titel: Verkäufer ist Privatmann, Käufer ist Kaufmann
Das Recht unterscheidet ja zwischen Privatkäufen (beide Vertragspartner keine Unternehmer, geregelt im BGB) und Handelskäufen (zwischen Unternehmern, HGB). Besonderen Schutz gibts für Verbraucher wenn sie von Unternehmern kaufen (Verbrauchsgüterkauf). Aber was ist, wenn der Verkäufer privat ist, der Käufer ein Kaufmann (kommt seltener vor aber möglich, z.B. der Schreiner S kauft einem Privatmann P seinen gebrauchten Kombi ab, um ihn im Betrieb zu nutzen). Welche Vorschriften greifen dann? Kennt jemand eine gute Quelle, wo das zusammengefasst ist? Ich hab leider nix gefunden.
das ist genauso geregelt im BGB; da aber Käufer kein Verbraucher ist, gelten die §§ 474 ff. BGB nicht.
Die übrigen Vorschriften des BGB hinsichtlich Kauf und Schuldverhältnissen im allgemeinen unterscheiden ja nicht danach, ob Käufer/Verkäufer ein Verbraucher/Unternehmer ist und gelten somit auch für einen Kauf eines Unternehmers vom Privatmann. _________________ Gruß
Peter H.
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