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Verfasst am: 28.11.08, 22:27 Titel: Dürfen Kleingartenvereine auf ihren Wegen tun was sie wollen
Angenommen: In einer Grünanlage befindet sich auf der einen Seite die öffentliche Grünanlage als solche, auf der anderen ein Kleingartenverein. Dazwischen ein großer Teich - ein sog. Rückhaltebecken.
Angenommen: Täglich müssn viele Menschen nicht nur durch den Grünanlagenteil, sondern, wenn sie z. b. einkaufen wollen, auch durch das Kleingartengelände, weil dahinter auf der Straße Supermärkte sind. Würden die Passanten und Radfahrer das Gelände umrunden wollen, müssten sie einen Umweg von mehreren Kilometern in Kauf nehmen.
Angenommen, die Kleingärtner würden auf Ihren Wegen mehrere Hammelsprünge und Eisenstangensperren aufbauen, um das Passieren, vor allem aber das Radfahren zu unterbinden, wäre das o.k.?
Und angenommen, sie haben für diese Sperren Schlüssel, so dass sie selbst mit Ihren Autos diese Wege befahren können. Wäre das auch o.k?
Kleingartenanlagen sind doch nur von den Städten gepachtet und sollen doch zur allgemeinen Erholung (also auch zum Hindurchgehen) dienen?
Ist Radfahren in Kleingartenanlagen erlaubt, wenn es im Rest der Grünanlage erlaubt ist?
der Kleingartenverein wird doch nicht Eigentümer des Kleingartenlandes sein, sondern dieses auch nur gepachtet haben. Oder ist er doch Eigentümer ?
Wenn er das Land nur gepachtet hat muss sich aus dem Pachtvertrag ergeben, welche Rechte und Pflichten auch bezüglich der Wege und der Durchgänge usw. bestehen. _________________ Spezi
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Den Pachtvertrag können Passanten ja nicht einsehen. Wo kriegen die Infos her?
Den Kleingartenverein fragen. Man könnte ja Mitglied werden wollen... _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Den Kleingartenverein fragen. Man könnte ja Mitglied werden wollen...
Hallo,
nicht einmal ein Vereinsmitglied hat das Recht, Verträge die der Verein abgeschlossen hat, einzusehen.
Wenn die Frage aus der Sicht eines Passanten gestellt wurde, wäre der Ratschlag sowieso: die Gemeinde zu fragen, wie sie sich die "öffentliche" Wegführung denkt.
Vermutlich gibt es für den Zugang zu den Supermärkten offizielle Wegführungen und der Weg durch die Kleingärten ist sowieso nur ein geduldeter "Schleichweg". _________________ Spezi
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den Pachtvertrag könnte man auch beim Verpächter ( meist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung ) einsehen.
Es ist in der Regel so, dass die Pächter nicht dulden müssen, dass fremde Leute mit Fahrrädern durch ihre Anlage fahren. Oft werden diese Anlagen ( speziell in den Wintermonaten, hauptsächlich wegen Einbruch ) abgeschlossen, so dass keine Fremden mehr durchlaufen können.
Diese Wege in den Anlagen werden ja auch meist durch die Gärtner unterhalten und sie müssen für die Instandhaltung aufkommen. Demnach werden sie nicht dulden müssen, dass da ständig fremde Leute zum einkaufen durchfahren.
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